Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1546–1590. évi összeírásai. Demográfiai és gazdaságtörténeti adatok - Pest Megye Múltjából 6. (Budapest, 1985)
Vorwort
Roggen. Vielleicht wurden die vier Getreidearten im Wortgebrauch der türkischen Finanz Verwaltung deshalb zu einem Sammelbegriff vereinigt, weil man sie alle einheitlich zu dem gleichen Preis (im allgemeinen die Hälfte des Weizenpreises) berechnete. Es stimmt zwar, daß sich aufgrund solcher nach der Ortschaft stehenden Zusammenfassungen, wie sie auch die Sandschak-Erhebungen enthalten, bei der Bezeichnung „gemischter" Zehnt auch weiter nicht feststellen läßt, um welche Getreideart es sich genauer handelt, aber in Kenntnis der angeführten Beispiele ist wohl wenigstens nicht anzunehmen, daß in Ungarn unter der türkischen Herrschaft vorwiegend nur Weizen und Mischkorn angebaut wurde. Die Konskribenten mußten, wenn sie den Weizenzehnt und den Mostzehnt in die Listen aufnahmen, gleichzeitig auch das sogenannte „Salariyye"-Einkommen registrieren, auf das der dem Wohnort entsprechende Grundherr aus an anderen Orten erzeugtem Getreide und Most Anspruch hatte (s. u. bei dem Dorf Csepel) und das gewöhnlich eins von Dreißig ausmachte. Gleichzeitig stand der Zehnt von solchem Getreide und Most immer dem Grundherren zu, auf dessen Boden es geerntet wurde. Wenn aber jemand den Acker nicht bebaute, dann wurde ihm wegen „Unbebautlassen des Landes" (resm-i cift bozan) zum Schadenersatz für die entfallende Zehntzahlung eine Sondersteuer auferlegt (s. die entsprechende Eintragung bei dem zur Nahiye Pest gehörenden Dorf Nemeg in der Erhebung vom Jahre 1590). Die Menge des Getreidezehnten (in manchen Fällen auch des Erbsenzehnten) wurde im türkischen Raummaß Kile (Scheffel) eingetragen. Ein Kile von zwanzig Okka verfügte über einen Rauminhalt von 35.27 1, darin hatten 25.26 kg Weizen oder 22.25 kg Gerste Platz. 9 Diese Angaben können uns jedoch nur als ungefähre Anhaltspunkte dienen, denn die Bewohner antworteten auf die Frage des türkischen Konskribenten, wieviel Kile Weizen sie geerntet haben, wahrscheinlich unter dem Einfluß der von ihnen benutzten Raummaße 3 fertár und ,véka' (Vierteil und Scheffel), die sich gebietsweise wiederum unterschieden. Die Konskribenten trugen nicht nur die Menge, sondern immer auch den Wert des Weizenzehnten ein. Der Wert des Weizens wurde bei der Erhebung von 1546 mit 10 Aktsche, 1559 und 1562 mit 12, 1580 mit 14 und 1590 mit 15 Aktsche gerechnet, für „gemischt" (bzw. die Gerste oder den Roggen) rechnete man 1546 5 Aktsche, 1559 und 1562 6 Aktsche, 1580 8 und 1559 9 Aktsche. Dies waren allerdings nur die in der Erhebung angegebenen amtlichen Preise, denn als z. B. 1560 die türkische Festungswache in Buda Weizen zugeteilt erhielt, wurde die Gerste mit 9 Aktsche berechnet und ein Kile Weizen mit 20 Aktsche. 10 Über den tatsächlichen Marktpreis fehlen uns jedoch Angaben. 9. Das Kile galt in der Mitte des 16. Jahrhunderts im Sandschak von Mohács soviel wie das ungarische ,fertáP (Vierteil), das nach der türkischen Aufzeichnung 24 Okka (30,76 kg) betrug. In den späteren Erhebungen finden sich aber auch Kile mit größerem Rauminhalt, s. The administration of the sanjaq registrations, 197 — 98. 10. Fekete, L. und Káldy-Nagy, Gy., Rechnungsbücher türkischer Finanzstellen in Buda (Ofen) 1550-1580, Budapest, 1962, 654-55, 690-91 und 695. 20