Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1546–1590. évi összeírásai. Demográfiai és gazdaságtörténeti adatok - Pest Megye Múltjából 6. (Budapest, 1985)
Vorwort
Die Menge des Mostzehnten wurde immer in einem ungarischen Raummaß eingetragen, meistens in der Zahl der Pint (1,69 1) oder der 8 Pint entsprechenden Köböl, wobei man darunter auch den Geldwert angab. Bei den Erhebungen von 1546 und 1559 rechnete man für ein Pint Most 2 Aktsche, 1562 2%, 1580 4 und 1590 5 Aktsche. Auf die Heuernte wurde bei den ersten beiden Erhebungen der Heuzehnt erhoben und ein Wagen Heu mit 10 Aktsche berechnet. Später dann sind als Heu- und Brennholzsteuer, ja sogar als Strohpreis, mehr oder weniger hohe Aktsche-Beträge eingezeichnet. Außerdem taucht mehrmals die Bezeichnung „Domänenwiese" (bzw. Sultan-Wiese, hassa cayir) auf, was in erster Linie darauf hinweist, daß man diese durch Flucht vor den Türken oder inzwischen eingetretenen Tod des Besitzers herrenlos gewordene Wiese als Eigentum des Sultans und nicht der Bewohner registrierte. Bei den anderen Produkten (Kohl, Zwiebel, Lein, Flachs usw.) wurde anstelle der Menge des Zehnten nur dessen Geldwert angegeben. Häufig nahm man jedoch die Stückzahl des Lämmerzehnten auf, wobei der Wert eines Lammes 1546 und 1559 mit 10 Aktsche, 1562 und 1580 mit 15 und 1590 mit 20 Aktsche berechnet wurde. Beim Bienenkorb-Zehnten schrieb man jedoch nur die pro Korb zustehenden 2 Aktsche und bei der Schweinesteuer ebenfalls die pro Stück zu entrichtenden 2 Aktsche ein, woraus sich dann die Zahl derselben leicht feststellen läßt. Der bei der Rubrik „verlaufenes Tier" angeführte Geldbetrag gibt keinen Hinweis mehr auf die Stückzahl, dagegen kann diese Angabe darauf aufmerksam machen, daß sich dort die Bewohner in größerem Maße mit der Rinderhaltung befaßt haben dürften. In die Erhebungen aufgenommen wurden außerdem noch die Mühlensteuer, an manchen Orten die nach der Hochzeit zu entrichtende Brautsteuer, die aufgrund des Weinverkaufs aufzuerlegende Faßsteuer, an den Fischereiorten der Fischzehnt sowie die für verschiedene Vergehen auszusetzenden Strafgelder (von denen in manchen Fällen die Hälfte dem Sandschakbeg zukam), aber schon viel seltener das Sichelgeld von denen, die ihr Brot mit der Sichel verdienten, und der Betrag der voraussichtlichen Einkünfte aus Hinterlassenschaften ohne Erben. Und aufgrund der früheren fiskalischen Abrechnungen wurden die auf den Orts- und den Landesmärkten eingenommenen Gebühren, der Brückenzoll und der an den Abzweigungen der Handelsstraßen gezahlte Warenzoll in das Verzeichnis eingetragen. Besonders muß man noch erwähnen, daß der Konskribent des Jahres 1562 in vielen Orten auch die Kirchen mit 50 Aktsche pro Jahr besteuerte. 11 Aus fünf im 16. Jahrhundert im Sandschak von Buda vorgenommenen Erhebungen sowie aus vier Timar-Deftern, die aus den gleichen Jahren stammen und die Nutznießer der einzuziehenden Beträge verzeichnen, haben wir in diesem Buch (in der alphabetischen Reihenfolge der Ortsnamen) die Bevölkerungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Angaben der ein11. Die Kirchensteuer wurde zwar nicht in jede Erhebung aufgenommen, aber auf dem Gebiet des ganzen Eyalet von Buda eingezogen. Über die eingegangenen Beträge aus der Besteuerung des Jahres 965 (24. Okt. 1557—13. Okt. 1558) s. a. W., 511, 573 und 640. 21