Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1546–1590. évi összeírásai. Demográfiai és gazdaságtörténeti adatok - Pest Megye Múltjából 6. (Budapest, 1985)

Vorwort

1562 zeigt, waren diese beiden Steuerarten dann später mit wenigen Aus­nahmen jedem Familienoberhaupt auferlegt. Bekanntlich zahlten die Mo­hammedaner keine öizye-Steuer, aber die dem Torzins entsprechende „Cift-Steuer", d. h. Grundsteuer (resm-i cift), die — je nach Verwaltungs­gebiet — 22 — 57 Aktsche betrug, mußten auch sie dem Grundherren ent­richten. 7 (Vgl. in unserem Buch bei Felkeszőpuszta das Gut (ciftlik) von Berber Karagöz). Bei der weiteren Registrierung der Gutsherren-Bezüge mußte der Zehnt des Getreides (Weizen, „gemischt" bzw. des Roggens, der Gerste, des Hafers, der Hirse) und des Mostes sowie der anderen Produkte, der Erb­sen, des Kohls, der Zwiebeln, des Hanfs, der Linsen, der Bohnen, des Leins, des Leinsamens und des Heus vorschriftsmäßig aufgrund des dreijährigen durchschnittlichen Ernteertrags festgelegt werden. Problematisch bei der Anführung des Getreidezehnten mag die Bezeichnung „gemischt" (mahlut) erscheinen. Da die Bedeutung des Wortes „mahlut" „gemischt" ist, liegt es nahe, daran zu denken, daß es sich in unseren Quellen um das Gemeng­oder Mischkorn (d. h. um eine Mischung von Weizen und Roggen) handelt. Darauf habe ich in Klammern auch schon hingewiesen, bei meinen Quellen­angaben bestehe ich allerdings auf der Beibehaltung der Bedeutung „ge­mischt". Der Bedeutungsbereich des Wortes mahlut („gemischt") läßt sich je­doch mit Hilfe der Zehntlisten der Hass-Dörfer des Padischahs in der Szegediner Gegend von 1586 bis 1588 gut umreißen. In diesen Zehnt­listen findet sich nämlich nach der Aufzählung der von den einzelnen Be­wohnern entrichteten Steuern und Zehnten eine Zusammenstellung dessen, wofür und wieviel die Einwohnerschaft der ganzen Siedlung abgeführt bzw. gezahlt hat. Dabei wurde der Getreidezehnt aber nur noch als Weizen- oder gemischter (mahlut) Zehnt aufgenommen. Und bei der Untersuchung dieser Zusammenstellung kann man feststellen, was unter der Bezeichnung mahlut (gemischt) wirklich verstanden wurde. Im Dorf Batka betrug z. B. 1585 die Menge des gemischten Zehnten 13 Kile, was sich (wenn man die Aufzählung unter den Namen der Bewohner bis zum Ende verfolgt) aus 9*4 Kile Gerste, % Kile Roggen sowie 3 Kile Gerste und Hirse zusammensetzte. Im Dorf Póka war der gemischts Zehnt 4^2 Kile, als Zusammenrechnungsergebnis der in den Zehntlisten enthalte­nen 1/4 + 1+^2 + 14-/4 Kile Hirse. Beachtung verdient noch der 11 Kile gemischte Zehnt des Dorfes Petrovaszella vom Jahre 1588, der nach den detaillierten Eintragungen aus 1% Kile gemischt, ZY 2 Kile Hirse, 1 Kile Hafer, 1% Kile Hafer und Hirse sowie 3% Kile Gerste bestand. 8 Das Wort mahlut („gemischt") wurde also zu einem Sammelnamen für Gerste, Roggen, Hirse und Hafer, den man auch zur Bezeichnung nur einer dieser Getreidearten (z. B. im Dorf Póka der Hirse) verwenden konnte. In dem angeführten Beispiel aus der detaillierten Aufzählung des Dorfes Petrovaszella bedeuten so die 1% Kile „gemischt" vermutlich 7. Zur Qift- Steuer (cift resmi) s, H. Inalcik, Osmanlilar'da raiyyet riisumu, in Belleten 92 (Ankara 1959), 575 — 86. 8. Gotha, Landesbibliothek, Türe. 141. 2* 19

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