Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1546–1590. évi összeírásai. Demográfiai és gazdaságtörténeti adatok - Pest Megye Múltjából 6. (Budapest, 1985)
Vorwort
einer unter seinen jüngeren Söhnen bzw. Brüdern inzwischen in das Alter gekommen sei, wo er eingetragen werden muß, und aufgrund der Antworten berichtigte der Konskribent die frühere Namensliste. Wenn sich aber beim Vorlesen des Namens niemand meldete, erkundigte er sich nach dem Verbleib und schrieb der erhaltenen Auskunft zufolge über den Namen des Betreffenden, daß er gestorben oder geflohen sei, bzw. wenn er den Bescheid erhielt, er sei weggezogen, den als neuen Wohnort angegebenen Ortsnamen. Schließlich nahm er die nach 1546 zugezogenen Bewohner, oft unter Angabe ihres vorigen Wohnortes in das Register auf. Gerade diese Eintragungen können eine nützliche Hilfe bei der Untersuchung der Migration bedeuten, weil darin eventuell auch diejenigen enthalten sind, die zwischen 1546 und 1559 an irgeneinem Ort nur vorübergehend lebten. So finden sich in der Erhebung der Dörfer Agárd und Kosd vom Jahre 1559 die Namen solcher Bewohner von Keszeg, die in ihrem Dorf weder 1546 noch 1559 registriert wurden. Natürlich darf man auch die Angaben dieser Erhebung — wie wir bereits erwähnt haben — in vielen Fällen nur mit der nötigen Kritik verwenden, weil z. B. der Konskribent bei 18 Familien, die in dem Dorf Várad lebten, entsprechend der erhaltenen Auskunft einschrieb „alle an der Pest verstorben", obwohl fünf von diesen Familien bei der Erhebung des Jahres 1562 wieder als in Várad wohnhaft registriert sind (allerdings wurde aus dem Dorf dann später wirklich eine unbewohnte Einöde). Diese Art Eintragungen sind jedoch bei weitem nicht immer auf Irrtümer zurückzuführen, weil z. B. das Dorf Pomáz, in dem der Erhebung zufolge ebenfalls die Pest gewütet hatte, sich auch in den späteren Jahrzehnten nicht wieder bevölkerte. Dieses wertvolle, durch verschiedene Anmerkungen und Berichtigungen ergänzte Konzept der Erhebung vom Jahre 1559 blieb jedoch unvollendet, denn die Liste der von den Bewohnern zu leistenden Steuern und Zehnten fehlt bei den meisten Siedlungen. Dieser Mangel läßt sich teilweise beheben, weil in dem TimarDefter vom Jahre 1559, der aufgrund des tatsächlich abgeschlossenen (aber nicht erhaltenen) Exemplars der Erhebung entstand, die voraussichtlichen Einkünfte aller Siedlungen und Einödhöfe zu finden sind. In den anderen Erhebungen des Sandschaks von Buda fehlen diese Angaben nicht. Die Konskribenten gaben, nach Eintragen der Zahl der Gizye-Steuerpflichtigen, zuerst den Gesamtbetrag der von der Siedlung einzuziehenden Grundbesitzer-Einkünfte an (die Gizye-Steuer wurde in keinem Falle zu diesem Betrag gerechnet), und erst dann folgte im einzelnen, aus welchen Steuern und Zehnten sich die Summe zusammensetzt. Diese Aufschlüsselung in einzelne Posten unterblieb nur dort (einigen Hass-Gütern des Padischahs), wo der Fiskus den Bewohnern erlaubte, ihren Steuer- und Zehntverpflichtungen in einem jährlichen Pauschalbetrag nachzukommen. Bei der Aufschlüsselung des einzuziehenden Betrags begann man immer mit dem Posten des Torzinses (resm-i kapu, d. h. ispenge). Bis zur Zeit der ersten beiden Erhebungen des Sandschaks von Buda erhielt — dem Gesetz zufolge — der Grundbesitzer nur von denen 50 Aktsche Torzins, die auch zur Zahlung der Gizye-Steuer an den Fiskus verpflichtet waren; es kam aber häufig vor, daß die Zahl der Torzinspflichtigen und die der Gizye-Steuerzahler nicht übereinstimmte. Wie die Erhebung des Jahres 18