Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1546–1590. évi összeírásai. Demográfiai és gazdaságtörténeti adatok - Pest Megye Múltjából 6. (Budapest, 1985)
Vorwort
Ethnikum gehörende Familien, 1562 691 zum ungarischen, 35 zum serbischen, 19 zum türkischen und 1 zum tatarischen Ethnikum gehörende Familien, 1590 468 zum ungarischen, 6 zum serbischen und 28 zum türkischen Ethnikum gehörende Familien, bis dann 1590 nur noch 226 zum ungarischen Ethnikum gehörende Familien in der Stadt blieben. Hier weicht auch die Struktur der Erhebungen von der üblichen Form ab, weil die Mohammedaner erst 1580 als gesonderte Gruppe registriert wurden, während die Einwohnerschaft in anderen Jahren gemischt in das Namens Verzeichnis kam. Bei der Anfertigung der Namenslisten in den einzelnen Siedlungen nahmen die Konskribenten neben dem Familienoberhaupt dessen unverheiratete Söhne (vermutlich ab 15 Jahren, was aber umstritten ist), seine im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Brüder, in manchen Fällen seinen Schwiegersohn, ja auch den bei ihm in Dienst stehenden ledigen Knecht in die Register auf, obwohl sie bei dem letzteren oft nicht angaben, daß er als Knecht dient (es gibt allerdings auch ein Beispiel dafür, daß vier Schwiegersöhne als Knechte eingetragen wurden /s. u. bei Bódogfalva/). Die Familienoberhäupter wurden im allgemeinen mit ihrem Familiennamen ins Verzeichnis aufgenommen, es sei denn, sie waren Richter, Schreiber, Pfarrer, Schmiede oder Wanderarbeiter (haymane), weil man sie dann — wegen dieser Angabe — so wie die übrigen nur mit dem Vornamen eintrug. Zur Zusammenstellung der Namensliste gehörte noch, daß bei den Besitzern von Schafen die Anzahl der Tiere über den Namen geschrieben wurde, aber an der gleichen Stelle fand es manchmal auch Erwähnung, wenn unter den Bewohnern jemand körperlich behindert, z. B. blind, war. Nach den Namen führte man zuerst die Zahl der Gizye-Steuerzahler an, die dem entsprechenden Gizye-Defter entnommen wurde. Dieser Defter dürfte aber im Sandschak von Buda nur bei den ersten beiden Erhebungen erforderlich gewesen sein, weil — wie die Eintragungen zeigen — 1562 schon fast jede Familie öizye-Steuer zahlen mußte. Bekanntlich zahlten in den früheren Jahren unter denen, die über ein eigenes Einkommen verfügten, nur diejenigen diese Steuer (welche pro Jahr 50 Aktsche, d. h. einen ungarischen Forint betrug, weshalb sie auch Filori-Steuer genannt wurde, die eine bewegliche Habe im Wert von 300 Aktsche, d. h. 6 Forint, besaßen. 6 Wenn in einem Sandschak eine neue Erhebung angeordnet wurde, erhielten die Konskribenten in jedem Falle die Zweitexemplare der vorhergehenden. Der Verlauf einer solchen erneuten Aufnahme läßt sich aufgrund der Erhebung des Budaer Sandschaks vom Jahre 1559 recht gut verfolgen. Nachdem der Konskribent die vorhergehende Erhebung erhalten hatte, schrieb er daraus die Namensliste der einzelnen Siedlungen ab und las diese dann an Ort und Stelle vor. Wer sich beim Hören seines Namens meldete, wurde gefragt, ob in seiner Familie inzwischen Veränderungen eingetreten seien: ob der vorher registrierte Sohn oder Bruder geheiratet habe oder 6. s. dazu Bevölkerungsstatistischer Quellenwert der Gizye-Defter und der Tahrir-Defter, in: Acta Orient. Hung. XI. (1960), 259-69. •2 17