1843-1844 Irományok 1. • Felséges Első Ferdinánd ausztriai császár, Magyar- és Csehországnak e' néven Ötödik Apostoli királya által szabad királyi Pozsony városában 1843dik esztendei pünkösd hava 14-ik napjára rendeltetett magyarországi közgyűlésnek irásai. / Pozsonyban / Az Országgyűlési Irományok Kiadóhivatalában / 1844
21-dik szám alatt jelentése az 1840-dik évi IV-dik törvényczikkely által, a ' Duna 's egyéb folyamok szabályozása iránt kinevezett országos Küldöttségnek
534 15. Ülés írásai. Julius 5-én 1843. Dies erörtert, glaubt gehorsamst Gefertigter mit Bezug auf die sub Nr. 1118 anni 1835, von Seite der königl. ungrischen Landes-Bauoberdirection ertheilte Instruction, und auf die sub Nris propriis 19 anni 1836, 53 anni 1839 und 78 anni 1839 erstatteten Berichte, das Folgende, zur nähern Beleuchtung der hiemit unterbreiteten hydrometrischen Plane, in zwei Abtheilungen vortragen zu müssen, wovon die erste die Art und Weise der Erhebung der in den hydrometrischen Plänen enthaltenen Daten, die zweite aber die Art und Weise der Verzeichnung dieser Daten enthalten. Donaustrecke, so wie es Local- und anderweitige Umstande erheischten, ohne Zusammenhang erhoben und von verschiedenen Vergleichungsebenen berechnet waren, im Vergleich mit dem hiezu verwendeten Personale gewiss nicht als zu lang erscheinen wird. Erste Abtheilung. Erhebungsweise der hydrometrischen Daten. Pegeln und Niveau -Fixpuncte. Als Basis sämmtlicher hydrometrischen Messungen wurden stets vor allem Andern die Interimalpegeln und die Interimal-Niveaufixpuncte errichtet. Die Pegeln, die meistens aus 4 bis 5 Klafter langen, von l/2 zu >/2 Zoll getheilten, und von Schuh zu Schuh mit grösseren, von 3 zu 3 Zoll aber mit kleineren Ziffern überschriebenen, und nahe zum Ufer im Strome niedergerammten Eichenpfählen bestanden, wurden wegen der an ihnen zu machenden täglichen Beobachtungen, meistens bei Ortschaften errichtet, und gleich nach ihrer Errichtung mit soliden architectonischen Gliedern nahe gelegener fester Gebäude, deren Höhen sodann durch die Hauptnivellirung bestimmt wurden, mittelst Nivellement verbunden, welche letztere Maassregel um so nützlicher gewesen, da nicht selten die Pegeln nach ein- oder zweimonatlichem Bestände, noch bevor die Nivellirung die Gegend, wo solche standen, erreichen konnte, durch Schiffzüge oder andere Localereignisse ausgebrochen waren, und daher die bis dahin an selben gemachten Beobachtungen, als mit dem Nivellement unverbunden, gänzlich werthlos gewesen wären. Die an beständigen Pegeln sowohl, wie die an Interimalpegeln gemachten Beobachtungen sind, sammt Er- 2 ./• lauterung, Entfernungen der Pegeln von einander und Pegelsnullpuncten und Niveaucotten, in den sub 2 a) b) c) d) a) b)c) d) mitgehenden Pegelprotocollen enthalten. Die Interimal-Niveaufixpuncte, die aus niedergegrabenen Eichenklötzen und aus Baumeinschnitten bestanden, wurden Behufs der Verificirung der Nivellirung und der Wasserspiegel-Gefällsbestimmung niedergesetzt. Ausser den Interimal—Niveaufixpuncten wurden, wo nur möglich, an festen Gebäuden Puncte mit dem Nivellement verbunden, von welchen aus in späterer Zukunft, ohne von weither die Nivellirung erneuern zu müssen, all— ortig am Donaustrome gelegenheitliche Beobachtungen oder hydrometrische Vermessungen vorgenommen werden können. Zur Erreichung des eben ausgesprochenen Zw’eckes wurden auch die bereits als im Jahre 1838 versetzt erit./- wähnten Steinfixpuncte errichtet. Die Art, wie solche versetzt sind, wird ohne weitere Erklärung aus der sub 3./- anliegenden Zeichnung hervorgehen; die topographische Beschreibung ihrer Standorte aber ist aus der Beilage 4./- sub 4./- zu ersehen. Nivellement. Das Nivellement theilt sich in das der Hauptfragen , in welchen die Nivellirung von Punct zu Punct durch ein zweites Individuum zur Verificirung wiederholt wurde, und jenes der secundären Tragen, die durch ein Individuum einfach ausgeführt wurden. Die Haupt—, so wie die secundären Tragen wurden, einzelne durch Localumstände herbeigeführte Fälle ausgenommen, immer aus der Mitte, und zwar mit Visirungen rückwärts auf 80° und vorwärts auf 80° Länge ausgeführt. Auf die Nivellirung der Haupttragen, da von dieser die Bestimmung des Wasserspiegelgefälles, so wie die w eiter unten zu erwähnende Controlle der einfachen Nivellirung abhing, wurde bezüglich der Genauigkeit der Operationsausführung alle Mühe angewendet; die Hauptfragen wurden, um die aus der Strahlenbrechung bei verschiedener Beleuchtung herrührenden Differenzen zu heben, meistens durch den operationsführenden, und durch den sodann con— trollirenden Ingenieur in verschiedenen Tageszeiten uivellirt; jeder Punct wurde dreimal visirt, und aus diesen \isirungen sodann, wenn die Abweichungen nur ein Maximum des Instrumentsfehlers betrugen, das Mittel genommen, widrigenfalls aber die Visirungen eröftert. Im Niveau selbst durfte von Station zu Station, oder auf 160 Klafter Länge, zwischen dem die Operation führenden und dem dieselbe controllirenden Ingenieur nie eine Differenz über 1 V2 Linie bleiben, und diese Differenzen durften sich nie von Station zu Station constant positiv oder constant negativ anhäufen, widrigenfalls die Nivellirung vom