AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1984-1985. Budapest (1992)

III. Könyvtörténeti és művelődéstörténeti tanulmányok - Fallenbüchl Zoltán: Mária Terézia magyar dikaszteriális tanácsosai 1740-1780 - Die ungarischen Dikasterialratsmitglieder Maria Theresias 1740-1780

DIE UNGARISCHEN DIKASTERIALRATSMITGLIEDER MARIA TERES IAS 1740-1780 Z. FALLENBÜCHL Die königlichen Räte und die korporative Geschäftsführung. Der königliche Rat war das Produkt eines seit dem Mittelalter dauernden Prozesses und war in Europa überall zu finden, wo eine stärkere Herr­schergcwall sich entwickeln konnte. Die alle Institution des Consilium Regium erhielt aber seil dem XV­XVI. Jahrhundert einen neuen Inhalt durch die Fachkenntnisc der von dem Herrscher ernannten Ralsmil­gliedern. Jene vom Geistlichen Stand spiclién vom Anfang an eine besondere Rolle. Der Absolutismus und die königlichen Räte. Im XV11I. Jahrhundert sind die Räte der Herrscher bereits in ganz Europa einander schon ziemlich ähnlich: so auch in Ungarn. Eine besondere Rolle spielte hier der Einfluss der Stände, des Hoch- und Niederen Adels. Die Mitglieder des Adels konnten in der Politik Vorteile zugunsten ihrer Familien bzw. ihres Standes hoffen, wenn sie Anstellungen in den Räten der königlichen Dikasterien annahmen. Die Ralsmilglieder und sie subalternen Beamten. Die Dikasterien waren hierarchisch aufgebaut, mit einer Anzahl von Subalternen. In Ungarn war die Differenzierung von Ratsmilglicdcrn und Subalternen im X VIII. Jahrhundert stark: der Aufstieg der Letzteren zum Ratsmitglied war ziemlich schwer. Der Subalter­ne konnte am Ende seiner Laufbahn am ehesten noch mit der Ernennung zum Tilularratsmitglied rechnen. Die Dikasterialralsmilglieder Maria Theresias. Die Ernennung der Ralsmilglieder geschach mit Berück­sichtigung der verfassungsgemässen Vorschriften. Verlretcr des katholischen Hohen Klerus,, des Hohen und des Niederen Adels teilten die Ratssitze nach einem nicht immer beachteten Proporz: die Wahl des Herrschers war frei. Wenn selten Bürgerliche ernannt wurden, mussten sie geadelt werden. Maria Theresia übernahm die Ralsmitglieder ihres Vaters. Nur im Laufe vieler Jahren wurden diese - durch Tod oder Ab­dankung von Leuten ihrer eigenen Wahl ersetzt. Um 1750 waren die ungarischen Dikastcrialralsmilgliedcr Maria Theresias schon in beträchtlicher Zahl; 1760 gab es nur mehr sehr wenige von den Leuten Karls II1./VI./ Die ungarischen Dikasterien waren zur Zeit der Königin die Königl.Ung. Hofkanzlei, der Königl.Ung. Statlhallereirat und die Königl.Ung. Hofkammer. Die Hofkanzlci existierte als Dikaslcrium, in Wien, seit der Neuordnung im Jahre 1690; der Statthaltcreiral bestand erst seit 1723, in Pressburg. Diese politischen Organisationen waren nicht all. Nur die Königl.Ung. Hofkammer, ebenfalls in Pressburg, war alt, sie bestand seit dem XVI. Jahrhundert, war aber hauptsächlich ein Wirtschaftsorgan. Bei den zwei erstcren Dikasterien war die Zahl der subalternen Beamten im Verhältnis zu den Ratsmitgliedern klein; bei der Hofkammer, wo es viel Rechnungsarbeil gab, beträchtlich grösser. In Ungarn gab es bei den Dikasterien keine "Gelehrlenbank": die Fachkräfte kamen aus dem Niederen Adel oder waren Ausländer. Ein Betäti­gungsfeld für tüchtige Beamte gab es besonders bei der Ung. Hofkammer. Aber obwohl die Hofkammer am stärksten Landfremde hatte, waren auch ihre Ratsmilglieder überwiegend Landeskinder. Hier war der ungarische Magnatencinfluss am geringsten. Probleme der biographischen Rekonstruktion. Die Laufbahn der Ralsmitglieder zu bearbeiten ist keine leichte Aufgabe. Dazu waren Matrikelnlorschungen ebenso nölig, wie Bearbeitung der ungarischen genea­logischen Fachliteratur, welche aber viele Mangeln aufweist. Erleichternd war, dass die Ralsmitglieder alle der katholischen Religion angehörten; erschwerend dagegen, dass nur selten brauchbare biographische Be­arbeitungen zur Verfügung stehen. Bei der komplexen Forschung stellte es sich heraus, wie wenig der Le­benslaufselbst der für jene Zeit bedeutenden Persönlichkeiten bekannt gewesen war. Hof, Hofwürdenträger und Ratsmitglieder. Bei Ernennung der Ralsmilglieder spielte der Wiener Hof eine wichtige Rolle. Die ungarischen Hofwürdenträger: der Palatin, der Oberste Landrichter, der Banus von Kroatien und der Schatzmeister (Tavernicus) waren Befürworter bei den Ernennungen. Der ungarische Hofkanzlcr, und die Erzbischöfe von Esztergom und Kalocsa hallen auch die Möglichkeil, empfehlen zu können. Zur Zeit Maria Theresias waren die Hofwürdenlräger ausnahmlos bejahrte Leute aus sehr alten Magnatenfamilien, treue Anhänger der Dynastie. Die Besetzung der D'tkasterialratsstellen und die Rangordnung. Als erstes Dikaslcrium galt die Ung. Hofkanzlei, als zweite der Statthaltercirat, als dritte die Hofkammer. Die Beförderungen der Ralsmitglie­der gingen zumeist in dieser Reihe, jedoch gab es einige Ausnahmen. Innerhalb der Räte war die Frage der Dikasterialratsmitglicdschaft aus dem Geistlichen Stande in dieser Zeit wichtiger, als die Präzcdenzfra­gc der einzelnen Persönlichkeiten. Solange Maria Theresia allein regierte, war die Rolle der Geistlichen Ralsmitglieder bei der Hofkanzlei und beim Statthaltercirat unangetastet: Joseph II. als Korregent und Thronfolger wollte sie aus den Dikasterien verdrängen, was aber auch der ungarischen Verfassungwiedrig war, und in der Lebenszeit der Königin nicht ganz gelang. - Die Analyse der Ernennungsgesuche für die Ratsmitglicdslellcn zeigt, dass die Stellen zumeist den Aspiranten mit Administrationskenntnissen verlie­hen wurden. Niederungarische Herren (aus dem Westteil des Landes) scheinen den oberungarischen ge­genüber bevorzugt zu sein. 333

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