AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1984-1985. Budapest (1992)
II. Az OSZK történetéből és munkájából - Bényei Miklós: A reformkori országgyűlések a Széchényi Országos Könyvtár állományának számbavételéről és használatáról - Landtage im Reformzeitalter für die Aufnahme und das Gebrauch des Bestandes der Széchényi Nationalbibliothek
LANDTAGE IM REFORMZEITALTER FÜR DIE AUFNAHME UND DAS GEBRAUCH DES BESTANDES DER SZÉCHÉNYI NATIONALBIBLIOTIIEK M. BÉNYEI Das Ungarische Nationalmuseum und seine Bibliothek (die spatere Nationalbibliothek) sind als eine Privatsliftung vom Grafen Ferenc Széchényi 1802 entstanden. Der Landtag der ungarischen Stände nahm die Bibliothek mit den Gesetzartikeln 24/1807 und 8/1808 unter staatliche Ständcgönncrschafl und erhielt ihre Aufsicht und Kontrolle für sich aufrecht. Palalin Josef, der Vorsitzende des Museums war verpflichtet, an jedem Landlag über die Lage des Museums und der Bibliothek und über die innere Arbeit zu berichten. Die Gebrauchsordnung des Museums wurde 1811 schriftlich niedergelegt. Die Aufbcwahrungsfunklion wurde betont; die Bücher durften nur mit Genehmigung des Palatins ausgeliehen werden. Bald begann auch die Arrangierung und Registration der Sammlungen, und 1820 ordnete der Palatin ein Kontrollinveniar der Bibliothek an, des erst 1827 beendet wurde. Kein weiteres Inventar folgte. Der bedeutende Raummangel hinderte auch die entsprechende Anordnung und Benutzung des Buchmatcrials, und es bestand auch die Gefahr, dass einige Stücke der Sammlung, die als Nationalgut betrachtet wurde, verlorengehen können. Deshalb schlugen die Stände am Landtag von 1832-36 die Registrierung der Bestände vor, und die Listen sollten von einem Landesausschuss bestätigt werden. Andreas Fáy forderte auch die Erleichterung der Benutzung, damit die Institution wirklich zum Hilfsmittel der Wissenschaften und Künste und zur Basis der Verbreitung der Kenntnisse werde. Die Mehrzahl der Gesandten der Komitatc war aber nur an je besserem Schutz der Sammlung interessiert; sie wollten auch die Ausleihe durch Gesetz verbieten. Die Magnatentafel stimmte der Registration der Sammlung zu, der Tätigkeit des Bestätigungsausschusses pflichtete sie aber nicht bei. Auch mit dem absoluten Auslcihverbot stimmte des Herrenhaus nicht überein, da bis es kein entsprechendes Gebäude gab, war das Gebrauch der Bücher an Ort und Stelle nicht möglich. DasUnterhaus blieb bei seiner Meinung und stimmte nur dazu bei, dass die Duplikate mit der Genehmigung des Palatins ausgetauscht werden dürfen, und dies, bzw. das Auslcihverbot nicht durch Gesetz, sondern nur als Parlamenlsbcschluss ausgesprochen werden sollen. § 4. des Gcsetzartikels 37. vom Jalfre 1836 über das Nationalmuseum verpflichtete den Leiter der Institution, Palatin Josef und seine Beamten zur vollen Inventur der Sammlungen, unter denen auch des Bestandes der Bibliothek, weiterhin schrieb er die Bestätigung der Listen durch vom Parlament ernannten und im genannten Paragraph aufgezählten Ausschussmitglicdcrvwr. Palatin Josef - obwohl er mit dem Verfahren nicht einverstanden war - Hess das Auslcihverbot streng einhalten. Wir wissen aber nicht, ob die Inventur tatsächlich begann. Nämlich musste das > useumsmatcrial 1838 wegen der zerstörenden Pester Überschwemmung ins leere Gebäude der Ludovika-Mililärakademie hinübergefahren werden, wo der überwiegende Teil des Bestandes bis zur Herstellung des neuen Palastes praktisch unzugänglich wurde. Über die Tätigkeit des Bestätigungausschusses wissen wir auch nichts. Im Jahre 1840 beschäftigte sich das Unterhaus des Parlaments wiederholt mit den Aufgaben des Museums und der Bibliothek. Diesmal wurden die Gesichtspunkte der wissenschaftlichen Anwendung hervorgehoben; diesem Standpunkt wurde die Aufbcwahrungsfunklion untergeordnet. Die Stände sahen klar, dass die Bibliothek ein Sammlungsort von historischen Quellen und dadurch eine wichtige kulturelle Institution, ein Forschungsort sei. Der im Jahre 1843 ernannte Direktor des Nalionalmuseums, Ágoston Kubinyi ordnete die genaue Führung der Erwerbungsverzeichnisse an. Vom Prinzip der Öffentlichkeit und Zugänglichkeit ausgehend, regelte er zwei Jahre später die Ordnung der Benutzung der Sammlung. Als der Umzug ins neue Gebäude begann, wurde ein zeilgemässes Inventurverfahren eingeführt. Der Umzug der Bibliothek endete im Juli 1846, wodurch die Möglichkeit der fachgemässen Arrangierung, Behandlung und Erschliessung der Bestände entstand. 146