AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1982-1983. Budapest (1984)
III. Könyvtörténeti és művelődéstörténeti tanulmányok - Fülep Katalin: A feketehalmi oklevél. Diplomatikai és forrástani vizsgálat - Die Urkunde von Feketehalom
DIE URKUNDE VON FEKETEHALOM K. FÜLEP Sowohl in historischer, als auch in rechtsgeschichtlicher Hinsicht bilden unsere Gewohnheitsrechtsammlungen, von denen zahlreiche in den Handschriftensammlungen unserer Bibliotheken zu befinden sind, eine wichtige Gruppe der historischen Quellen. Einer der bedeutendsten ist darunter der Band des Quadripartitums aus dem 16. Jahrhundert im Besitz der Nationalbibliothek Széchényi, das in seinem vollständigen Umfang den Text der Urkunde von Feketehalom aufbewahrt hat. Da sich der Text der Urkunde an Siebenbürgen knüpft, hat der Verfasser angenommen, dass ihr damaliger Possessor ebenfalls aus Siebenbürgen stammte. Die Richtigkeit seiner Annahme unterstützte er mit den Ergebnissen seiner Einband-, Wasserzeichenund Possessoruntersuchungen. In seine Forschung hat er auch das andere Quadripartitum des die Urkunde abgeschriebene Possessors — ebenfalls im Besitz der Nationalbibliothek — einbezogen, und stellte fest, dass das Papier beider Handschriften dasselbe Wasserzeichen — nähmlich das des Wappens von Kolozsvár — hat und dass sie auf Grund ihrer Filigrane als das Produkt der Heltai-Papiermühle zu betrachten sind. Mit sorgfältiger Analyse bewies er auf Grund der Rollen- und Plattenstempelmotive des Schmuckes auf dem Einbanddeckel, dass die Deckel die Merkmale des siebenbürgischen Renaissancestils, der aus dem deutschen Stil stammt, aufweisen. In Hinsicht der ungarischen Buchbindengeschichte ist dieses Ergebnis besonders beachtenswert, weil die Fachliteratur über die siebenbürgischen Einbände deutschen Stils wenig Angaben kennt. Auch die Possessorforschung erstärkte die Provenienz aus Siebenbürgen. Unter den damaligen Besitzern ist die Person von Lukács Pistháky am bedeutendsten, weil er die Urkunde in den Band abgeschrieben hat. Er begann seine amtliche Laufbahn in der cancellaria minor, dann wurde er Notar, später Advokat des Komitats Doboka. In den späteren Jahrhunderten besassen andere Familien die Urkunde, die Besitzer waren aber immer Juristen. Die Urkunde wurde am 15. September 1595 im militärischen Lager neben Feketehalom ausgestellt, in ihrer Entstehung spielten die Ereignisse des 15jährigen Krieges eine Rolle. Der damalige Fürst von Siebenbürgen Zsigmond Báthori strebte die türkischen Forderungen mit vorsichtiger Folgerichtigkeit zurückweisend danach, — sich der katholischen Vereinigung anschliessend — seine Waffen gegen die Truppen des Sultans zu wenden. Dazu musste er im Laufe des Jahres 1594 mit der neb • n de Aufrechterhaltung des status quo stehenden Opposition abrechnen und ein grosses Heer stellen. Der Mangel an Geld, die Ungewissheit der inneren Kräfteverhältnisse zwangen ihn zum Aufgeben der Szeklerpolitik seiner Vorfahren. Die Sippenorganisation der Szekler ist im Laufe der 13 — 14. Jahrhunderte aufgelöst, am Ende des 15. Jahrhunderts bildeten sie drei, dem Vermögen nach stark unterschiedliche Schichten und im 16. Jahrhundert begann die Versenkung der dritten, zahlreichsten Schicht in die Leibeigenschaft ; zuerst auf der privatrechtlichen, dann auf der staatsrechtlichen Ebene. Diese letztere wurde nach der Niederwerfung des bewaffneten Aufstandes (1562, 1575) mit den Massnahmen des Landtages beschleunigt, obwohl sich die Fürsten auch mit einer vorübergehenden Lösung, mit der Einführung des fürstlichen Leibeigenschaftssystems versuchten. Die Boden- und Arbeitskraftansprüche der Primőrén, der Primipili und des ungarischen Adels führten den Prozess in die Richtung der ungarischen Entwicklung. Das Aufheben des selbstständigen Besitzes und der Freiheit des dritten Standes im Szeklertum machte auch die Blutsteuer und das selbstversorgende Soldatentum unmöglich und dadurch wurde zugleich auch die Verteidigungs- und Angriffsfähigkeit von Siebenbürgen in Frage gestellt. Der Ausfall sollte mit 20—22 tausend Söldner ersetzt werden, dazu stand aber das nötige Geld nicht zur Verfügung. Die Fürsten János Zsigmond und István Báthori sicherten für den dritten Stand der Szekler nur die Möglichkeit des individuellen Aufstieges. Am Ende des 16. Jahrhunderts ist die Auffassung herangereift, dass für das siebenbürgische Fürstentum, für einen Pufferstaat zwischen zwei Grossmächten die Freiheit und materielle Sicherheit des niederen Szeklerstandes wichtiger ist, als die Erfüllung der privaten grundherrlichen Ansprüche. Zsigmond Báthori setzte teilweise die Politik seiner Vorfahren fort, teilweise erleichterte er die Lage grösserer Gemeinschaften, und im Jahre 1595 hat er die Gemeinschaftsfreiheit des ganzen dritten Standes wiederhergestellt. 295