AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1965-1966. Budapest (1967)

II. Az Országos Széchényi Könyvtár gyűjteményeinek anyagából - Fazakas József: Egykorú törvénykiadványaink 1595-től 1688-ig - Ungarische Gesetzesausgaben aus den Jahren 1595—1688

65. Jelzete: BMK III. 1498 (koll. 60.). 66. Jelzete: BMK III. 1498 (koll. 51.). 67. Károlyi Árpád: A huszonkettedik artikulus. (Az 1604: XXII. törvényczikk.) (Külön­nyomat a Budapesti Szemle 1889. májusi füzetéből.) Bp. 1889.-{-Magyar országgyűlési emlékek. Szerk. Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád. 10. köt. (1602—1604.) Bp. 1890. (Monumenta Hungáriáé Historica. III. osztály.) Ungarische Gesetzesausgaben aus den Jahren 1598—1688 (VERBESSERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZU DEM II. UND III. BAND DER BIBLIOGRAPHIE VON KÁROLY SZABÓ „RÉGI MAGYAR KÖNYVTÁR" [ALTE UNGARISCHE BIBLIOTHEK].) J. FAZAKAS Der vorliegende Beitrag ermittelt neue Feststellungen zu den bisherigen bibliogra­phischen Beschreibungen der amtlichen parlamentarischen Gesetzsammlungen in dem ehemaligen ungarischen Königreich. Die Texte der Gesetze wurden eine Zeitlang ohne Titelblatt und Kolophon herausgegeben und demzufolge existierten bisher nur Vermutungen über die wahrscheinlichen Druckorte und Druckereien. Die vorliegende Studie bringt Beweise dafür, wie oft diese Vermutungen irreführend oder mindestens lückenhaft waren. Durch die eingehenden und vergleichenden Untersuchungen der Buchstabentype, Initialien und Wasserzeichen der angewandten Papiere konnte festgestellt werden, dass die ersten zehn Ausgaben in Prag, die Gesetzartikel vom Jahre 1619 in Pressburg, die übrigen 16 Ausgaben in Wien gedruckt wurden. Sogar die einzelnen Druckereien konnten bestimmt werden. Es wurde auch klargestellt, dass diese staatsrechtlich so wichtigen Dokumente in jedem Fall dem kaiserlichen Hof ergebenen und verlässlichen Druckereien anvertraut wurden. Es ist bekannt, dass die ungarischen Gesetze regelmässig dem kaiserlichen Geheimrat vorgelegt wurden, wo sie je nach den aktuellen politischen Zielen mehr oder weniger abgeändert wurden. Das war der Fall bei den Gesetzen der Jahre 1597, 1598, 1599, 1602 und 1603. Die ungarischen Landstände enthüllten nachträglich diese verfassungswidrigen Machenschaften und pro­testierten dagegen heftig im Laufe der nächsten Landtagsitzungen. Trotz den Beruhigungen des kaiserlichen Vertreters liess der Geheimrat mit den Fälschungen nicht nach. Der schlimm­ste Fall ergab sich im Jahre 1604, als ein völlig im Hofe erdachter Paragraph, der den Willen der Landstände diametral durchkreuzte, den neu verfassten ungarischen Gesetzartikeln hinzugefügt wurde. Bekanntlich führte dieser berüchtigte Paragraph zu dem Aufstand von Bocskai. Die zielbewusste Auswahl der für die Herstellung der ungarischen Gesetzesaus­gaben bestimmten Druckereien ist also ein Beweis unter anderen für die konsequent geleitete Geheimintrigue des kaiserlichen Hofes. Es ist also kein Zufall, dass nur eine einzige Ausgabe aus der Gesamtzahl von 27 in Ungarn hergestellt wurde. 167

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