Kecskés Péter (szerk.): Ház és ember, A Szabadtéri Néprajzi Múzeum Közleményei 5. (Szentendre, Szabadtéri Néprajzi Múzeum, 1989)

Tanulmányok - BALASSA M. IVÁN: A magyarországi németek népi építkezéséről

JEGYZETEK 1. JANKÓ J. 1902. 189. kk. 2. MILLER, T. 1947. 20. 3. H. CSUKÁS Gy. 1986. 647. kk. 4. HUTTERER, C. J. 1975. 15-16. passim 5. SZILÁGYI M. 1983. 44. 6. BALASSA I. 1973. 314-315., az eredeti német szöveg289­290. 7. BALASSA I. 1973. 302. 8. BALASSA I. 1973. 301. 9. BALASSA I. 1973. 289., az eredeti német szöveg 298. 10. SZILÁGYI M. 1983. 44-46. 11. EIMANN, J. 1822., a szerző, aki Újszivácon (ma Novi Sivac, Jugoszlávia) volt jegyző, értesüléseit részben még az első betelepülőktől is szerezhette, hiszen a megtelepüléstől könyve megjelenéséig mindössze 36 év telt el. 12. EIMANN, J. 1822. 73-75.: „Wir Joseph der Andere, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zei­ten Wehrer der Reichs, König in Ungarn, Böhmen, Gali­zien und Lodomerien etc. thun hiermit Jedermänniglich kund; das wir in unseren Königreichen Ungarn, Galizien und Lodomerien viele unbesetzte, leere und öde Gründe besitzen, welche Wir gesonnen mit Deutschen Reichsglie­dern, besonders aus dem Ober Rheinischen Kreise, anzu­siedeln. Zu dem Ende versprechen Wir, bei unserer angebohr­nen kaiserl. königl. Parole allen zu uns wandernden Reichs Familien , deren Wir viele Tausende an Ackersleuten und Profeßionisten benöthiget sind: Erstens: Eine gänzlich volkommene Gewissens- und Re­ligions-Freiheit; wie auch jede Religions-Parthen mit de­nen benöthigten Geistlichen, Lehreren, und was dazu ge­höret auf volkommenste zu versorgen. Zweinstens: Eine jede Familie mit einem ordentlichen neuen nach Landes-Art geräumigen Haus, nebst Garten zu versehen. Drittens: Die Ackersleute mit dem zu jeder Familie er­forderlichen Grund, in guten Ackern und Wiesen beste­hend, wie auch mit dem benöthigten Zug- und Zucht-Vieh, dann Feld- und Haus-Geräthschaften zu beschenken. Viertens: Die Profeßionisten und Tagwerker hingegen, haben sich blos deren in der Hauswirtschaft nöthigen Ge­räthe zu erfreuen: wo nebstbei aber denen Profeßionist­en für ihre Handwerks-Geräthe anzuschaffen 50 Gulden Rheinisch im Baaren ausgezahlet werden. Fünftens: Der älteste Sohn von jeder Familie ist und bleibet von der Militär-Rekrutirung befreiet. Sechstens: Jede Familie erhält von Wien aus freie Trans­portierung bis auf Ort und Stelle der Ansiedlung, wozu die benöthigten Reisegelder ausgezahlet werden; danach dau­ert die Verpflegung noch so lange fort, bis die Familie im Stande ist, sich selbsten zu ernähren. Sollte aber nach die­ser Unterstützungs-Frist eine oder die andere Familie in ein unverschuldetes Anglück gerathen, so wird gegen drei­jährige Rückerstattung aller Vorschub geleistet. Siebentes: Um die neuen Ankömmlinge, welche auf der Reise, oder wegen Veränderung des Klimas, oder auch auf sonstige Weise erkranken möchten, so geschwind als mög­lich in ihren vorigen gesunden Zustand zu versetzen, wer­den Spitäler angelegt, um dieselbe darinnen auf das sorg­fälligste unentgeldlich zu verpflegen. Achtens: Endlich wird diesen Reichseinwandercn von dem Tag ihrer Ansiedlung an, durch ganze zehen Jahre die Freiheit zugesichert; binnen welcher Zeit solche von allen Landes- und Herrschafts-Steuern, Abgaben und Lasten, wie sie auch Namen haben möchten, gänzlich bestreiet sein, und verbleiben sollen: Nach Verlauf dieser zehen Frei-Jahren aber sind sie verbunden eine leidendliche lan­desübliche Steuer-Angabe, so wie andere Landes-Einwoh­ner, zu entrichten. Welchen Entschluß und Willensmeinung Wir zur Steuer der Wahrheit mit Urkund dieses, besiegelt mit Unserem K. K. aufgedrucktem Sekret-Insiegel bestätigen, so gege­ben Wien am ein und zwanzigsten September. Anno sie­benzehnhundert zwei und achtzig. Unserem Reiche des Römischen im neunzehnten, des Ungarischen und Bömi­schen im zweiten. Joseph (L.S.) ut R. Fürst Ad Mandátum Sacrac Colloredo mppria. Caesareae Majestatis proprium Ign. v. Hofmann" 13. EIMANN. J. 1822. 80-81. 14. EIMANN, J. 1822. 86.: „1. Das die neuen Ortschaften ordentlich und planmä­ßig angeleget,-die Hausplätze und Gründe gehörig ausge­messen, und die erforderlichen Baumaterialen auf Ort und Stelle gebracht werden. 2. Daß die Baumeister ein jedes Haus vorschriftmäßig 11 Klaster lang, 3 Klaster breit und 8 Schuch hoch von Erde gestampfet, mit einem Zimmer, einer Küche, einer Kammer, und einem Stalle, dann Staffel-Rohrdach und allem Uibrigen gut herzustelleten. 3. Daß die zu jedem Haus gehörigen Intra- und Extra­Villan-Gründe ordentlich ausgemessen werden, und 4. Daß zu jeden 10 Häusern 1 autentischer Brunnen mit allen Requisiten von Steinen gemauert hergestellet werde. Zuförderst wurden die Brünen beim Anfang einer neuen Ortschaft errichtet." 15. EIMANN, J. 1822. 97. 16. „Die gestampften sind allzeit die wohlfeilsten; Allen diese haben nur an jenen Orten angebracht werden können, wo die Erde zum Stampfen tauglich war. Denn es ist eine bekannte Sache, daß die schwarze oder mit Sand zu viel untermischte Erde, wenn sie ausgestampfet wird, von gar keiner Dauer ist. Deswegen dann in vielen Orten, beson­ders an der Maros die Häuser entweder von Holz und Flechtwerk oder von Kothziegeln oder auch sogenannten Wuzeln erbaut werden müssen." Az adatra Jochen G GÜNTZEL hívta fel figyelmemet, melyet itt is megköszö­nök. 17. „Plan. Über ein neues Colionisten Haus, samt Stallung, was orth solches angetragen herzustellen. Zeiget dieser Entworffene Plan, und die Fernere Explication. Die Haubt und Schied Mauer komen von gestampter Erden zu Errich­ten nach hierländigen gebrauch. Das Dach mit Stangl oder Bund Rohr eingedeckte. Der gestürtzte Boden mit stangl

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