J. Antall szerk.: Medical history in Hungary. Presented to the XXII. International Congress for the History of Medicine / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 4. (Budapest, 1970)

ESSAYS-LECTURES - J. Halmai: Social Conditions of Pharmacists in Hungary in the Second Half of the 18th Century (in German)

aber niemals zutraulich sein, denn wer alles sieht und hört, kann das auch anderen weitergeben, besonders was in der Apotheke und zu Hause geschieht, und dadurch kann er sich selbst, besonders aber seinem Vorgesetzten Unan­nehmlichkeiten bereiten. In Bezug auf das Benehmen gegenüber dem Magistrat und den Bürgern der Stadt wird folgendes vorgeschrieben: Den hohen Rat muss jeder achten, auch dann, wenn der eine oder andere seiner Mitglieder nicht so angesehen wäre. Er empfielt seinem Sohn, sich vor der Übernahme der Apotheke beim Stadtrichter zu melden, um sein Bürgerrecht anerkennen zu lassen (wenn nötig kann er auch eine Unterstützung verlangen). Nach dem Haus zahlt er keine Steuern, verlangt man sie aber nach dem Geschäft, so muss er sie zahlen. Ohne Unterschied auf Religion und Glauben soll er jedem Bürger gegenüber höflich sein. Ebenso den Ärzten und Apothekern gegenüber. Er muss nicht nur den Notabilitäten gegenüber, sondern auch ausnahmslos den Bürgern gegenüber zuvorkommend sein. Er soll sich besonders durch seine schöne Rede beliebt machen, ferner dadurch, dass er Tag und Nacht bereit steht, jedem Menschen Arzneien auszuhändigen. Er darf die anständigen, aber armen Menschen nicht von oben herab behan­deln; er muss zu ihnen sprechen, aber nicht grob, denn dadurch kann er sich nur Unannehmlichkeiten bereiten. Im Notfall kann er auch den besten und vornehmsten Bürgern mit Rat dienen. Die Herren Ärzte und Chirurgen verdienen Achtung, wir sollen ihnen gegen­über bescheiden und höflich sein, sich nicht mit ihnen streiten, sondern mit ihnen in guter Freundschaft leben. Diese Freundschaft ist auch zwischen der Frau und dem Personal der Apotheke aufrechtzuerhalten. Wenn der Arzt eine gute Praxis hat und der Apotheke Nutzen bringt, muss man ihm die zu seiner Praxis notwendigen Arzneien aus Höflichkeit gratis geben. Vor den Herrn Ärzten muss man sich auch verbeugen; zu Neujahr muss man ihnen in Begleitung von Neujahrsglückwünschen kleine Geschenke machen. Nach früheren Verordnungen müss e man dem Apotheker-Revisor drei Taler zahlen. Da das auf die Apotheker gesehen eine eklige Angelegenheit war, wurde es verboten; demnach muss man schweigen und nichts geben. Wenn der Arzt dennoch etwas verlangt, muss man sagen, dass man ihn beim besten Willen nicht honorieren kann. Die Revision wird vom Magistrat der Stadt oder vom Komitat verordnet, die dem Revisor fixes Gehalt gibt, so hat er die Pflicht, die Apotheke gratis zu überprüfen. Den anderen Apothekern muss man Frieden lassen, mit ihnen soll man keine nähere Bekanntschaft unterhalten. Man soll dem anderen Apotheker keine Ge­legenheit geben, dass er auf uns aus irgend einem Grunde böse sei; besonders vor dem Gerede soll man sich in acht nehmen. Wenn wir den anderen Apothe­kern begegnen, sollen wir höflich sein und allem aus dem Wege gehen, was Ärger verursachen könnte. Der Lehrling soll geschickt sein, die ungarische Sprache gut beherrschen, dem Provisor in allem eine genaue und zuverlässige Hilfe sein; sein moralisches Benehmen soll Gott und den Menschen gefallen, ferner soll er bescheiden, ehrlich und von gutem Benehmen sein. Er soll die Zeit immer fleissig ausnützen, 20

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