J. Antall szerk.: Medical history in Hungary. Presented to the XXII. International Congress for the History of Medicine / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 4. (Budapest, 1970)
ESSAYS-LECTURES - J. Halmai: Social Conditions of Pharmacists in Hungary in the Second Half of the 18th Century (in German)
und von morgens manchmal bis in die Nacht hinein dauerte. Bei Mittag- und Abendessen müss e er oft Arzneien anfertigen und aushändigen; er hatte einen freien Nachmittag, eventuell war auch der Sonntag frei. Eines guten Gehaltes konnte er sich nicht rühmen, seine soziale Versorgung war sozusagen dem guten Willen des Vorgesetzten überlassen; er wurde von der Gesellschaft geachtet, wenn er keine Eigenschaften besass, an denen etwas auszusetzen war. Die Besitzer waren Magnaten, Ordernshäuser, Städte. Die Apotheke bildete Privatbesitz und genoss das Recht, vererbt zu werden. Dieses sogenannte Realrecht behielten bis 1950 in Ungarn alle Apotheken, die nachweisen konnten, dass sie schon vor der Mitte des vergangenen Jahrhunderts bestanden hatten. Apothekenbesitzer also konnte jeder sein, auch wenn er keine pharmazeutische Ausbildung hätte, doch müss e er zur Leitung seiner Apotheke einen Diplomapotheker (in damaligen Zeiten eine Person mit Gesellenbrief) anstellen. Arbeitszeit, Gehalt und mehrere andere soziale Ansprüche waren nicht geregelt, sie bildeten deshalb einen Gegenstand des Übereinkommens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Provisor). Zu Prozessen kam es selten. Der Apothekenbesitzer besass das Bürgerrecht, hatte er es noch nicht, als er sich niederliess, müss e er das Bürgerrecht der Stadt erwerben. In Gemeinden gab es zu jener Zeit noch keine Apotheken, nicht einmal in allen grossen Städten. Von der Gesellschaft wurde der seine Arbeit berufsmässig versehende Apotheker im allgemeinen geachtet. Ich führe hier einige Beweise dafür an, konnte allerdings nicht nach Vollkommenheit trachten, dafür brauchte es einer besonderen Studie. 1761 wurde der Apotheker Simon Láng aus Lőcse von Doktor Institoris bezichtigt, er habe sich als Augenarzt betätigt [1]. 1765 hat die Stadt Nagyszeben den Apotheker Schuster zur Verantwortung gezogen, weil er sich ein Stück städtischen Bodens angeeignet hatte [1]. 1783 erhob dagegen der Apotheker Schuster Anklage beim Rat „wegen des grossen Nachteils der ihn dadurch traf, dass der Kürschner Georg in nächster Nähe der Apotheke sein Geschäft eröffnet hat** [1]. (Das können wir heute nicht mehr verstehen.) Der Gehülfenbrief (Lehrerzeugnis) des Apothekergesellen János Rheim s ist erhalten geblieben, auf dem ausser dem Vorgesetzten auch die Unterschrift des Komitats- bzw. des Stadtphysikers vorhanden ist. Auf dem Gesellenbrief vom 14. April 1776 hatte der Apotheker Antal Rettich aus Baja Samuel Ve its losgesprochen, ersterer nannte sich ñçIi i Comitatus Bacsiensis Juratus Pharmacopoeus [9], Der Gehülfenbrief war 1930 im „Pharmazeutischen Museum" des siebenbürgischen Museumsvereins in Kolozsvár* [1]. György Tollasi erwarb sich den Apothekermeisterbrief 1779 auf der Budaer Universität; der ursprüngliche Brief befand sich im Besitz des Klausenburger Arztes Dr. Jenő Pataki [1]. Auf diesem Brief kommen die Namen der Budaer Apothekenbesitzer József Beer Kajetan und Antal Schnirsch vor, die damals an der Budaer Universität als Prüfungskommissare wirkten. Am 25. Juni 1779 wurde von der Stadt Lőcse auf Anordnung der königlichen * Deutsch Klausenburg, heute Cluj in Rumänien 114