Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 206-209. (Budapest, 2009)

ADATTÁR — DOCUMENTS - Kapronczay, Katalin: Orvostörténeti vonatkozású kéziratok Luigi Ferdinando Marsigli (1658-1730) hagyatékából

248 Comm. de //ist. Artis Med. 206- 209 (2009) der Gefahr der Infizierung auszusetzen. Er musste eine Lösung finden. Diese bot sich in den Kenntnissen und Beobachtungen seines türkischen Aufenthaltes, er musste auch seine Stu­dien erfrischen, die ihm eine Hilfe leisten konnten. Es war eindeutig, dass er Verteidigungsmaßnahmen, präventive Verordnungen treffen musste. Unsicherheit, Versäumnisse waren für seine Soldaten, noch mehr für die zivile Einwohnerschaft gefährlich, im Interesse des Reiches galt es zu handeln. Von türkischer Seite sind keine Verordnungen gebracht worden, deshalb formulierte Marsigli sein Dekret, und kontrollierte streng die Einhaltung seiner Maßnahmen, nicht nur im eigenen Lager, sondern auch in den benachbarten Gebieten. Die Auswahl des Ortes fürs Lager beanspruchte viel Sorgfalt und Vorsicht. Am Ufer des Flusses Beszterce (südöstlich von Temeswar, als Nebenfluss des Temes) bestimmte Marsi­gli den Ort zum Aufbau des Lagers für das kaiserliche Heer. Der Fluss bildete zum Teil eine natürliche Grenze, und auch zur Wasserversorgung war dieses Gebiet günstig. Sein 2000 Mann starkes Heer brachte er in Holzbaracken unter. Im Lager musste alles seinen vorher genau durchdachten, festgelegten Platz haben. Interessante Informationen gibt das Aquarell, das der Handschrift beigelegt, und selbst von Marsigli verfertigt wurde. Darauf sieht man, wie die einzelnen Gebäude innerhalb des Lagers angelegt waren. Daraus ist weiterhin noch zu entnehmen, dass er auch eine Krankenhaus-Baracke errichten, und für die infizierten oder nur verdächtigen Menschen eine Quarantäne zur Isolierung bauen ließ. Über die Gefahr der Pest und seine Maßnahmen gegen die Verbreitung der Epidemie benachrichtigte er brieflich den Herrscher, und schickte auch eine mahnende Informierung dem türkischen Kommandanten zu. Seine Verfügungen fangen mit der Aufzählung der Verbote an: Das Lager muss den Umständen gemäß vom türkischen Heer abgesondert werden. Die Wache muss darauf achten, wenn sie einen verlaufenen Hund oder ein Pferd aus dem türki­schen Lager gewahr nimmt, muss sie diese Tiere unverzüglich vernichten. Wenn jemand in der unmittelbaren Nähe des Lagers ein totes Tier oder einen menschlichen Kadaver be­merkt, so muss dieser bei entsprechenden präventiven Maßnahmen begraben und beige­setzt werden. Zu dieser Arbeit sollen 4 bezahlte Arbeitskräfte im Lager zur Verfügung ste­hen. Die im Lager wohnenden Menschen dürfen keinen Brief von außen, oder von einer unkontrollierten Stelle übernehmen, - das bezog sich betont auf die Türken - genau so streng war verboten, dass Ware, oder Lebensmittel eingebracht werden. Es durften keine herumschweifende Hunde ins Lager kommen, diese mussten vertrieben, oder vernichtet werden. Eine besondere Aufmerksamkeit wünschten solche Tiere, die zum Schlachten ins Lager transportiert wurden (Rinde, Schweine), nur die streng kontrollierten und aus infekti­onsfreien Gebieten des Landes - z.B. Siebenbürgen - stammenden Tiere durften eingeführt werden. Die von außen kommenden Reiter und ihre Tiere mussten 40-50 Tage lang abgesondert in einer Quarantäne unter ständiger Kontrolle verweilen. Weder im Lager, noch in seiner unmittelbaren Nähe durften Heilkräuter gesammelt wer­den, die in der Nähe der Grenze des Lagers wachsenden Pflanzen durften überhaupt nicht berührt werden. Die notwendigen Heilkräuter sammelte man in den uninfizierten Gebieten Siebenbürgens, diese mussten fachgerecht getrocknet, gemischt werden, die zu Tee geeigne­ten Mischungen durften die Handelsleute ins Lager befördern. Die in der Nähe des Lagers vorkommenden Pflanzen, Strauche, Gras usw. mussten verbrannt werden. Genauso mussten

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