Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 206-209. (Budapest, 2009)
TANULMÁNYOK — ARTICLES - Malleier, Elisabeth: Adalék a magyarországi zsidó egészségügy szerveződésének 1900 körüli történetéhez
Malleier, E.: 'Zur Geschichte der Organisation des jüdischen Gesundheitswesens 155 ehe Behandlung durch den Vereinsarzt und den kostenlosen Bezug von Medikamenten zu gewähren. Außerdem erhielten die Mitglieder eine Geldunterstützung und im Todesfall wurde für eine „anständige Beerdigung" gesorgt. 4 4 Der Verein bestand aus „wirklichen", „unterstützenden" und „Ehrenmitgliedern". Wirkliches Mitglied konnte „ein jeder Pester israelitische Kellner sein". Die Besonderheit des Vereins bestand darin, dass er auch allen männlichen Einwohnern Budapests anderer Konfessionen zwischen 18 und 50 Jahren sowie deren Witwen offen stand. 4 i Die von den „wirklichen Mitgliedern" zu entrichtenden Beträge waren eine Aufnahmegebühr von 3 Gulden österreichischer Währung, eine Einschreibegebühr von 2 Gulden und einen wöchentlichen Beitrag von 25 Kreuzern. Dafür erhielten die „wirklichen Mitglieder" im Erkrankungsfall eine sechswöchige Unterstützung von wöchentlich 3 Gulden. Längere Unterstützungen über diesen Zeitraum hinaus wurden vom Ausschuss von Fall zu Fall und je nach Bedürftigkeit der betreffenden Person genehmigt. Der Anspruch auf Unterstützung durch den Verein erlosch dann, wenn ein Mitglied sechs Wochen lang keine Beiträge in den Verein einzahlte. Nach 12 Wochen Zahlungsrückstand erfolgte der Ausschluss aus dem Verein. Übersiedelte ein Vereinsmitglied an einen anderen Ort, konnte es weiterhin Mitglied des Vereins bleiben, hatte dann aber nur Anspruch auf die Übernahme der Leichenkosten, nicht aber auf medizinische Behandlung.'"' Die Auszahlung der „Leichenprämie" von 50 Gulden erfolgte an die Ehefrau, die ehelichen Kinder und/oder an die testamentarisch bestimmten Erben. Der „Leichenstein", 3 Fiaker für die Beerdigung und 5 Personen, für das siebentägige Trauergebet wurden ebenfalls vom Verein bezahlt. Hinterließ ein Vereinsmitglied keine Erben, ging die Prämie an den Verein. Dieser sorgte dann dafür, dass am jährlichen Sterbetag ein „Seelenlicht" angezündet und das Kadisch gebetet wurde. Die Begleitung für die Begräbnisse wurde monatlich per Los bestimmt. Es sollten jeweils 25 Personen bei einer Beerdigung anwesend sein, doch sollten es auch die anderen Mitglieder als „Ehrensache" ansehen, am Begräbnis eines Vereinsmitgliedes teilzunehmen. 1 7 Die Witwe des Verstorbenen erhielt nach dem Tod des Gatten über zwei Jahre eine kleine finanzielle Unterstützung von 10 Kreuzern/Woche und hatte Anspruch auf unentgeltliche Krankenbehandlung und Medikamentenbezug. Allerdings musste sie selbst wöchentlich wieder 10 Kreutzer einzahlen, sodass die finanzielle Unterstützung praktisch entfiel. Jede „selbständige Witwe" konnte während des Witwenstandes selbst ebenfalls ein „wirkliches Mitglied" werden, jedoch ohne aktives oder passives Wahlrecht. Sämtliche Ansprüche erloschen, wenn sie wieder heiratete. 4 8 u Statuten des ersten Pester israelitischen Kellner-, Kranken- und Leichenvereins. Alapszabályai az első pesti izraelita pinczér-, betegsegélyző- és halotti egyletnek, [in Deutsch und Ungarisch | (im weiteren: Statuten). Pest, 1872, g2. 4 4 Statuten, 1872, 5 5. 4 5 Statuten, 1872, 8 5. 4 6 Statuten, 1872, 88 7-10. 4 7 Statuten, 1872, 1 1-12. 4! í Statuten, 1872, 8 13.