Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 206-209. (Budapest, 2009)
TANULMÁNYOK — ARTICLES - Malleier, Elisabeth: Adalék a magyarországi zsidó egészségügy szerveződésének 1900 körüli történetéhez
Malleier, E.: 'Zur Geschichte der Organisation des jüdischen Gesundheitswesens 151 entzogen, versuchte man, wie bereits im Kapitel über die Prager Chewra Kadischa ausgeführt, mit diversen Strafen zu disziplinieren. Diese reichten von Ermahnungen über Geldstrafen und Verhöre vor der Chewraversammlung bis hin zur „Verstoßung", d. h. dem Ausschluss aus dem Verein samt der Tilgung der Erinnerung der verstoßenen Person „... und sein Blatt soll aus dem Vereinsbuche ausgerissen werden" hieß es dazu 1760. 2 8 Auch die Weigerung, ein Ehrenamt anzunehmen wurde mit Strafen geahndet. So musste beispielsweise im Jahr 1773 ein Mann der das Amt zum „dritten Vorsteher" abgelehnt hatte, 20 Reichstaler Strafe zahlen, außerdem wurde beschlossen, dass er „alle seine Tage ein Aufwärter bleiben muss und muss daher alle Pflichten und Arbeiten eines Aufwärters verrichten". Eine Ausnahme von dieser Regel wurde fünf Jahre später in einem ähnlichen Fall gemacht. Ahron Theben, der von den Wahlmännern zum „zweiten Vorsteher" gewählt worden war, hatte erklärt, dass er dieses Amt nicht antreten könne, weil er so „abschäuig" sei [d. h. er ekelte sich leicht, E. M.] und weder zu Krankenwachen noch zu Totenwaschungen gehen könne. Er wurde in diesem Fall von der Vorsteherschaft „entladen". 2 9 Ende des 18. Jahrhunderts schien es in Pressburg zu einem Aulbegehren der „Aufwärter" gekommen zu sein. Diese organisierten sich offensichtlich zunehmend unabhängig von der Chewra Kadischa. Die „Vereinigung der Aufwärter ,Pekuach Nefesclf" (Lebensretter) war 1791 gegründet worden, nachdem es immer wieder Klagen über die nachlässige Krankenpflege gegeben hatte. Ledige Vereinsmitglieder wurden nun dazu verpflichtet, jeweils zu zweit als Krankenwärter Dienst zu leisten. 0 Einige Jahre später wurde im Protokollbuch der Chewra Kadischa konstatiert, dass die „Vereinigung der Aufwärter" durch opulente Mahlzeiten zu große Ausgaben habe und die Vorsteher dieses Vereins die Auslagen zum Teil aus der eigenen Tasche zahlen mussten, wodurch viel Streiterei entstanden sei. Nun wurde festgelegt, dass den Aufwärtern am Fasttag vor dem Brudermahl „zum Anbeissen"' 1 nicht mehr zukomme, als den Mitgliedern des Brudermahls selbst. Sowohl das „Anbeissen" als auch das Brudermahl sollte für die Aufwärter in den für sie bestimmten Räumlichkeiten stattfinden, „damit sie von dem Heiligen Verein nicht abgeteilt" seien. Auch sollte die Aufwärtervereinigung ihre Bücher samt Schlussrechnung und Saldobetrag jeweils vor der Wahl der neuen Vorsteher den Vorstehern der Chewra Kadischa übergeben und sie nach der Wahl wieder zurückbekommen. Außerdem sollten die Aufwärter „um des Friedens und der Eintracht willen" nicht ohne Erlaubnis und Wissen des Vorstandes der Chewra Kadischa Zusammenkünfte oder Veranstaltungen abhalten. 1 2 Mit diesen Vorgaben schienen die Unabhängigkeitsbestrebungen des Vereins der Aufwärter in ihre Schranken gewiesen. Diese Vorkommnisse fielen in den gleichen Zeitraum Ende des 18. Jahrhunderts, in dem es anderenorts, beispielsweise in Dresden, zur Gründung so genannter „Jungenchewras" kam, in denen sich jüngere und unverheiratete männliche Juden zusammenschlössen und aus denen sich säkular orientierte jüdische Krankenunterstützungsvereine entwickelten. Die 2 8 Schay, 1933, Nr. 2, 81. 2 9 Schay, 1933, Nr. 3-4, 1521". Gross, David. Die orthodox-israelitische Chewra Kadischa. In: Die Juden und die Judengemeinde Bratislava in Vergangenheit und Gegenwart. Brünn, 1932, 119. Das hei Gold in demselben Buch an Seite 183 genannte Gründungsjahr von „Pekuach Nefesch" 1701 dürfte ein Irrtum sein. '' Die Aufwärtcr erhielten dabei von der Chewra Kadischa ein Pfund Fleisch, einen Viertelliter Wein und ein kleines Brot; siehe: Schay, 1933, Nr. 3-4, 154. 3 2 Schay, 1933, Nr. 3-4, 1541T.