Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)

KÖZLEMÉNYEK — COMMUNICATIONS - KAPRONCZAY, Katalin: Krankenhäuser im Ungarn des 18. Jahrhunderts. - (Kórházak a 18. századi Magyarországon)

die Komitate verpflichtet worden einen Arzt anzustellen, zu dessen Bereich auch die In­spizierung der Krankenhäuser gehörte. 1754 wurde das Hospitalreglement von 1738 befes­tigt, dem entsprechend die Kosten des Aufrechterhaltens der Krankenhäuser der einzelnen Siedlungen den Siedlungsbehörden auferlegt wurde, mit der permanenten Aufsichtsarbeit aber die s. g. Krankenhauskomitees beauftragt wurden. Da die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Aufrechterhalter verschieden waren, hat Maria Theresia (reg. 1740-1780) 1755 die Hospitäler auch in die barmherzigen Stiftungen eingereiht, zur Weiterentwicklung aber eine öffentliche Stiftung gegründet. Die Komitate konnten eine Mithilfe von den öf­fentlichen Fonds durch die gesundheitlichen Stiftungen antragen, deren finanzielle Möglichkeiten aber beschränkt waren. Dadurch blieb die Existenz und Lage der Flospitäler auch weiterhin ein Abhang der finanziellen Kräfte der Städte und Komitate. Joseph II. (reg. 1780-1790) hat 1786 - aus dem Vermögen der sanierten Klöster und frommen bürgerlichen Vereinigungen - einen anderen öffentlichen Fond ins Leben gerufen, zu dessen Berei­cherung er befahl, dass ein Drittel aus dem Vermögen der geistlichen Personen, die ohne Testament verstarben, weiterhin ein Viertel des Nutzes des Weinschenke-Rechtes, ein Fünf­tel der Spesen des Meister-Rechtes einbezahlt werden muss. Er verordnete, dass zu den ver­einigten öffentlichen Fonds - neben dem Armenwesen - auch die Wohltätigkeits­Institutionen gehören sollen, weiterhin die Aufsicht der Spitäler, ihre Inspizierung und Kont­rolle vom Landesoberarzt vollzogen werde, der zum Statthalterrat gehörte. Infolge der Re­form des Jahres 1786 stand unter der Kontrolle des Landesoberarztes weiterhin noch die systematische Evidenzhaltung des Krankenverkehrs. Auch die Verwaltung der Kranken­häuser, das Medikamentenwesen, aber auch die Ernennung der Ärzte gehörte in seine Be­fugnis. Der Landesoberarzt konnte dem Inspektor des öffentlichen Fonds einen Vorschlag geben: welches Krankenhaus mit wie viel Geld unterstützt werden sollte. Die aufgeklärte Gesundheitspolitik hat also ihre Reglements formuliert, mit deren Hilfe das Gesundheitswesen auf die Höhe der Sanitätsverwaltung gehoben werden konnte, die ­wenigstens der Papierform nach - günstig für die Entwicklung des Hospitalwesens waren. In der Wirklichkeit ist das Bild nicht so eindeutig positiv zu bezeichnen, besonders was die s. g. bürgerlichen Hospitäler betrifft. Zahlreiche Probleme des bürgerlichen Hospitalwesens standen nicht nur wegen der un­genügenden gesundheitlichen Versorgung in Mittelpunkt der Debatten, sondern auch durch die Unmöglichkeit und Erschwerung der praktischen ärztlichen Ausbildung. Es sind jene Aufzeichnungen, Bittschreiben und Korrespondenzen bekannt, die die schweren Probleme des Unterrichtes am Krankenbett an der Medizinischen Fakultät der Tyrnauer Universität aufdeckten. Als ein Anlass der Übersetzung der Fakultät nach Ofen, später nach Pest war eben jene Tatsache, dass die Stadt Tyrnau innerhalb von sieben Jahren unfähig war solche Umstände in dem Stadtkrankenhaus sicherzustellen, die geeignet gewesen wären dazu, dass die neue Ärzteausbildung funktionieren hätte können. Die Lage war aber weder in Ofen, noch in Pest viel besser zu bezeichnen. In den Ofner Jahren der Fakultät - 1777-1784 - war die Stätte der praktischen Ärzteausbildung das Bür­gerliche Hospital und Lazarette in Ofen (das alte Hl. Johannis Hospital). Das für 12-15 Betten befähigte Gebäude konnte viel mehr als Armenhaus, Obdach für Sterbende als für eine praktische Universitätsklinik bezeichnet werden. Die zeitgenössischen Aufzeichnungen vermitteln ein jämmerliches Bild über die damaligen Zustände. Kaiser Joseph II. besuchte im April 1783 persönlich das Ofner Krankenhaus und schrieb einen empörten Brief dem

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