Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)

TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Die Reform des ungarischen Verwaltungswesens und das Anforderungssystem den Beamten gegenüber zwischen den zwei Weltkriegen. -(A magyar közigazgatás reformja és a tisztviselők követelményrendszere a két világháború között.)

und ihre Beförderung entschieden. Die Forderungen den Verwaltungsbeamten gegenüber wurden überall gesteigert, die disziplinarische Amtsbefugnis genau festgelegt, aber auch feste Erwartungen kamen zu Wort jenen Beamten gegenüber, die in der Hierarchie auf einer niedrigeren Stufe standen. Vom Gesichtspunkt der Reform her ist der IV. Gesetzartikel des Jahres 1924 wichtig, der das Gleichgewicht des Staates vor Augen hielt. Durch seine Verordnung - Nr. 7200/1924. M. E. - wurde das Landeskomilee für Sparsamkeit zustande gebracht. Die Aufgabe dieses Komitees war - unter anderem, - die wünschenswerte Zahl des Beamtenkorps, sowie die einheitliche Bezahlung zu bestimmen. Danach entstand das Zent­ralbureau für Bezüge, und. auch das Reglement des öffentlichen Dienstes konnte bearbeitet werden. Die Aufgabe des Büros war die Bearbeitung des Reglements für die Staatsauf­wendungen und Transportierungen im heutigen Sinne des Wortes, weiterhin die Bearbei­tung der ständigen Antragsstellung und ihrer Modifizierungen. Die Sparmaßnahmen vor Augen haltend mussten Anträge formuliert werden, die die Administration und den ganzen Geschäftsgang vereinfachten. Das Komitee besaß die vollkommene Akteneinsicht in alle Verwaltungszweige und in das ganze Amtssystem. Vor allem sollten die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit in den Untersuchungen zur Geltung kommen. In das Komitee wurden von jedem Ministerium 2-2 leitende Oberbeamte, zu den fachdisziplinarischen Untersuchungen je ein Fachmann mit hervorragender Bildung dele­giert. Die Beschlüsse des Komitees wurden durch vier Unterkomitees gültig gemacht: das heißt, es mussten die Zahl der Beamten ersten und zweiten Grades bestimmt, weiterhin die Lohn- und Bildungsnormen der Beamten festgelegt werden. Ein Mitglied des Komitees wurde Zoltán Magyary, Leiter der Universitätsabteilung im Ministerium für Religion und Kultur, der die Herausarbeitung des heimischen Reformprojektes der Verwaltung, weiterhin die wissenschaftliche Formulierung der prinzipiellen Grundlagen der Reformen vollzog. Seine Vorstellungen übergab er im September 1930 dem Ministerpräsidenten István Beth­len. Diese Ideen widerspiegeln sich in der ministerpräsidialischen Verordnung Nr. 370/1931, der gemäß die Arbeit der Umorganisierung auf ein interministeriales Komitee übertragen wurde, an deren Spitze ein Regierungskommissar stand, und als Regierungs­kommissar eben Zoltán Magyary beauftragt war. Die genaue Bearbeitung der Verwaltungs­Reform Vorstellungen von Magyary hat das Institut für Ungarische Verwaltungswissenschaft übernommen, das neben dem Universitätslehrstuhl sich betätigte. Die wissenschaftlichen Forschungen haben besonders die organisatorischen Lösungen ins Auge gefasst, die Theo­rie, welche die auf Fakten beruhenden, modernen organisatorischen und theoretischen Er­gebnisse widerspiegelte, hat besonders die Ansprüche eines zentralisierten Staates for­muliert. Die wichtigsten Erfordernisse waren als Fachkenntnisse und als ökonomisches Prinzip angegeben. Zoltán Magyary hat 1931 einen zusammenfassenden Vorschlag dem Ministerpräsidenten Gyula Károlyi vorgebreitet, weiterhin 1932 ein detailliertes Programm für die Rationalisierung, (das auch in Buchform erschien). Das wichtigste war, dass man keinen Unterschied zwischen der staatlichen und der Selbstverwaltung machen darf, die Reformen müssen auf allen Gebieten der Verwaltung in derselben Zeit in Vorschein treten. Die Bedingungen sind: die genaue Bestimmung der dazu notwendigen Beamtenzahl und qualitative Erfordernisse ihnen gegenüber. Bei der Betonung des Gesichtspunktes der Öko­nomie stellte sich heraus, dass Ökonomie und Verwaltung im Zusammenhang stehen, und es ratsam ist, wenn man das Staatsbudget an ein Kalenderjahr knüpft usw.

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