Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)
TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Die Reform des ungarischen Verwaltungswesens und das Anforderungssystem den Beamten gegenüber zwischen den zwei Weltkriegen. -(A magyar közigazgatás reformja és a tisztviselők követelményrendszere a két világháború között.)
Als Ergebnis dieses Vorschlags hat die Regierung am 13. März 1931 das Institut für Ungarische Verwaltungswissenschaft zur Bearbeitung der Dienstpragmatik der Angestellten (und Beamten), Erfordernisse ihrer Bildung und ihres Dienstreglements gegenüber, beauftragt. Mit Hilfe von ausgezeichneten Graphiken hat Zoltán Magyary die Organisation der ungarischen Verwaltung veranschaulicht, er wies auf die Parallelen, aber zugleich auch auf die Menge der unübersehbaren Rechtsnormen hin. Er machte Vorschläge zur Rationalisierung der Rechtsnormen und zur Zusammenstellung einer Rechtsnorm-Sammlung. Obwohl Zoltán Magyary am 12. März 1933 aus seinem Amt austrat, kann doch behauptet werden, dass die zustande gebrachte Rationalisierung der 1930er Jahre und das Umorganisierungsprogramm der Verwaltung doch seinen Vorstellungen gemäß verwirklicht wurde. 1933 ist im Ministerium für Innere Angelegenheiten unter der Leitung des Innenministers das Rationalisierungskomitee des Verwaltungswesens ins Leben gerufen worden, dessen administrativer Leiter der Universitätsprofessor Károly Márionffy wurde. Die aus ausgezeichneten Fachexperten bestehende Korporation bearbeitete eine Reihe von Vorschlägen, die eine Umformung der niedrigeren und höheren Stufen der Verwaltung bearbeitete, die tatsächlich verwirklicht wurden. Diese Vorschläge bezogen sich auf die Organisationen, auf den Geschäftsgang, auf die Arrangierung des Rechtsreglements, auf die Bildung der Beamten, beziehungsweise auf die Erfordernisse, die man ihnen gegenüber stellen kann. Innerhalb der vier Jahre, da das Komitee sich betätigte, wurde die Verwaltungstätigkeit des Ministeriums grundsätzlich verändert, es sind Zusammenziehungen vollzogen worden, es sind klare Strukturformen der Verwaltung zustande gekommen. Letztere bezogen sich hauptsächlich auf die Gebiete der Sachverwaltung. Der beschränkte Rahmen dieser Bearbeitung lässt keine Möglichkeit dazu, dass die Verordnungsreihen alle besprochen werden können, es soll aber betont werden, dass das Verwaltungsexamen (1933), die Sparprinzipien der Geschäftsführung (1933), die Gesamtzahlnormen (1934) alle bestimmt wurden. Ab 1935 ist die Rechtsstellung, die Beauftragung, die vorgeschriebenen Forderungen ihrer Fachbildung, weiterhin die Gehaltsstufe und so weiter der Beamten permanent untersucht und neu formuliert worden. 1940 ist das einheitliche „Beamten Reglement" entstanden (15. Gesetzartikel), das die Fachbeamten, Lehrer, Ärzte, Ingenieure und so weiter in dieselbe juridische Kategorie einreihte, und ihnen einheitliche Rechte sicherte. Es wurde ein einheitliches Ernennungssystem aufgestellt und genau festgestellt wie ein Staatsoberhaupt, Ministerpräsident, Minister und die Leiter der Verwaltungsorganisationen niedrigerer Grade ernannt werden müssen, und zugleich auch eine Pflicht des Vergleiches dazu betont. Die Bekleidung einer Stelle musste prinzipiell durch eine Bewerbung geschehen, aber davon konnte abgesehen werden, wie es die im Gesetz formulierten Möglichkeiten gestatteten. In den Fachsektionen wurden die Benennungsrechte und die grundlegende Praxis durch den 3. Gesetzartikel des Jahres 1930 geregelt, der 9. Gesetzartikel des Jahres 1936 hat in einer Sonderverordnung das Benennungssystem des Fachpersonals und Beamten des Gesundheitswesens, der 2. Gesetzartikel des Jahres 1933 der Beamten des Rechnungsamtes, der 23. Gesetzartikel des Jahres 1940 der Beamten des sozialen Fachdienstes geregelt. Auf Grund der Benennungsverordnungen des 1. Gesetzartikels des Jahres 1933 konnte die Absolvierung eines Universitätsstudiums als Grundforderung betrachtet werden. Früher hat der 30. Gesetzartikel des Jahres 1929 verordnet, dass neben der obligatorischen Praxis die Fachbeamten der Verwaltung eine praktische und theoretische Fortbildung (Weiter-