Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)
TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Gesundheitliche Verteidigungsmassnahme: Die Quarantäne. - (Egészségügyi óvintézkedés: A karantén.)
GESUNDHEITLICHE VERTEIDIGUNGSMASSNAHME: DIE QUARANTÄNE KÁROLY KAPRONCZAY Der größte Teil der ältesten Vorschriften, - der so genannten „Testamenten", die sich auf die verschiedenen Epidemien bezogen, - hat vor allem die Isolierung der Kranken vor Augen gehalten. Solche Epidemien waren die Pest, oder die Blattern, die meistens aus dem Orient kamen, und durch die europäischen Seehafen ganz Europa infizierten. Es fielen meistens Einwohner von großen Mengen zum Opfer, ganze Landgebiete wurden verödet dadurch. Die Erfahrungen zeigen, dass in den dicht bewohnten Gebieten der Tod unaufhaltsam „grassierte". Der die Möglichkeit besaß, zog sich in Landschaften zurück, die von der Welt relativ abgesondert waren, denn dort war die Möglichkeit der Überlebung gesichert. Nach der Chronik von Heltai hat sich König Matthias Corvinus 1479, zur Zeit der großen Pestepidemie „in den Wäldern und bei erlabenden Wässern geborgen gehalten"; König Wladislaus II. ist 1508, bei dem Ausbrechen der großen Budaer Epidemie mit seiner ganzen Familie nach Preßburg geflüchtet, nahm 1510 den Weg nach Szeged ein, mit den Mitgliedern seines engsten Hofes. Die ältesten Epidemieverordnungen sind in italienischen Städten und Hafenstädten zustande gekommen. Die Vollziehung der Verordnungen wurde dem Militär, das heißt solchen Behörden überlassen, die zum Waffentragen zuständig waren. Auf Grund der Erfahrung war klar, dass die Pest aus fernen Ländern Afrikas und aus den östlichen Hafenstädten des Mediterraneums nach Europa eingeschleppt wurde, oder auch mit den Karavánén, die aus dem Inneren Asiens kamen, deren Waren gefährdet, oder schon infiziert waren. Der Kontakt mit Menschen aus großer Ferne trug immer die Gefahr einer Ansteckung in sich. Eine Form der Vorbeugung war, dass man die „krank-verdächtigen Menschen" von den Siedlungen fern hielt, jene, die schon der Krankheit anheim gefallen waren, wurden aus der Stadt verjagt. 1374 hat Barbano Visconti, der Herzog von Reggio di Tessin, welches Territorium zum Herzogtum Modena gehörte, verordnet, dass „die an Pest erkrankten Menschen die Stadt verlassen, und in den Wäldern Unterkunft suchen sollen. Jene, die einen Pestkranken behandelten, sollen auf 10 Tage isoliert werden." Wer diese Verordnungen nicht akzeptierte, wurde mit dem Tod bestraft. Venedig hatte in jenem Jahr kein einziges Schiff anlegen lassen, und brachte Verordnungen, wie sie vom Herzog Visconti formuliert waren. Die Isolierung der verdächtigen Personen wurde allgemein vollzogen. Im Jahr 1377 wurden in Raguzza die bedenklichen Personen, die aus einem verpesteten Gebiet kamen, oder solche Kranken betreuten, schon auf einen Monat abgesondert. 1383 ist die Frist der Absonderung auf 40 Tage erhoben worden, die Ware hat man „gelüftet". Zu jener Zeit - und das war der Fall bis in die Mitte