Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 182-185. (Budapest, 2003)
TANULMÁNYOK - ARTICLES - Antall József - Kapronczay Károly: Das ungarische Gesundheitswesen im Zeitalter des Absolutismus und des Dualismus. (A magyar egészségügy az abszolutizmus és a dualizmus korában)
gehalten. Dieses System erweckte trotzdem Hoffnungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Bestrebungen in den Dörfern und in Allgemeingültigkeit auf dem Land. Als bedeutende Modernisierung darf angenommen werden, daß das Amt und der Arbeitskreis des „humanen Arztes" von den allgemeinen veterinärmedizinischen Aufgaben getrennt wurde. 1853 stellte man Kommissionen für Tieruntersuchungen auf, und 1859 wurde ein neues behördliches Verfahren für die Veterinärmedizin eingeführt. Innerhalb der ärztlichen Ausbildung ist auch ein neuer Lehrstuhl für die Ausbildung der Tierärzte organisiert worden. Die Behörden des Gesundheitswesens konnten vom Medizinischen Lehrstuhl der Pester Universität Expertisen bekommen, dem Statthalterrat in Buda stand in solchen Fragen der Budapester Königliche Ärzteverein zur Verfügung. Im Ausbau der neuen Gesundheitsverwaltung hatte sich der Chefarzt Károly Tormay, ein hervorragender Organisator des Gesundheitswesens im Freiheitskampf unvergängliche Verdienste erworben. 1851 wurden die Gebiete der ärztlichen Praxis geregelt, man trat streng gegen Quacksalber und Leute mit zweifelhafter Ausbildung auf. 1853 ist auch die neue Gebührenordnung für Ärzte eingeführt worden, an deren Ausformung János Balassa und Sándor Lumniczer teilnahmen. Durch diese Ordnung wurden die Bezirksärzte bemächtigt gerichtsärztliche Verfahren durchzuführen. 1856 konnte die Frage der allgemeinen Verpflegung und der allgemeinen Krankenanstalten an Tagesordnung gebracht und einheitlich geregelt werden; die Krankenpflege wurde konsequent von der Armenpflege getrennt. Krankenhäuser wurden als öffentliche Anstalten bezeichnet, eine regelmäßige Kontrolle der Verwaltung der Krankenhäuser und ein einheitlicher Geschäftsgang wurden auch eingeführt. Die Verpflegungsgebühr war für das ganze Land allgemeingültig geregelt und dermaßen festgestellt worden, daß sie später nur von der Gesundheitsverwaltung modifiziert werden konnte. In der gleichen Zeit ist auch die Einführung eines einheitlichen Geschäftsganges in den Krankenhäusern des Reiches verordnet worden. 1856 wurde eine Komission unter der Leitung von Károly Tormay einberufen, um ein Krankenhausbau-Programm für das ganze Land auszuarbeiten. Im Sinne dieser Verordnung konnten die Ortsbehörden für den Neubau eines Krankenhauses von einem Zentralfond Kredite zur Kostenergänzung beantragen bzw. auch eine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Krankenhaus-Programm sollte die Errichtung von staatlichen Krankenhäusern fördern. 1859 begann in Preßburg der Bau eines staatlichen Krankenhauses mit 400 Betten, das 1863 fertiggestellt und übergeben wurde. 1854 wurde die Aufstellung solcher Augenkliniken bzw. Augenabteilungen auf dem Land verwirklicht, die verpflichtet waren die Verpflegung der Bedürftigen aus dem Armenfond zu finanzieren. 3 Auch in der Frage der Geisteskranken sind wesentliche Schritte unternommen worden. Mit Verwendung der Einnahmen staatlicher Glücksspiele konnte man 1858 in Hermanstadt den Bau einer Irrenanstalt mit 200 Betten, und 1862 einer anderen Anstalt in Buda, auf dem Lipótmező beginnen. Zu dieser Zeit kann das Krankenhauswesen bedeutende Ergebnisse aufweisen, in der kurzen Zeit von 1848 bis zum Ausgleich von 1867 wuchs die Zahl der Krankenhäuser von einigen Hunderten auf die Viertausend. 1854 bekamen die kirchlichen 3 Gortvay Gy.: Az újabbkori magyar orvosi művelődés és egészségügy története. Budapest, 1952.