Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 182-185. (Budapest, 2003)
TANULMÁNYOK - ARTICLES - Antall József - Kapronczay Károly: Das ungarische Gesundheitswesen im Zeitalter des Absolutismus und des Dualismus. (A magyar egészségügy az abszolutizmus és a dualizmus korában)
Die ganze Reform wurde ab 1867 vom Landesrat des Gesundheitswesens stufenweise vorbereitet. Diese Reform betraf nicht nur das Fachgebiet, sondern umfaßte auch die entsprechenden Stiftungen und Kosten. In der Reform wurden die Kostennormen für die Armut für verschiedene Fälle (z.B. Lebensgefahr, Geburt, Todesfall usw.) genau festgelegt. Das Ärar hatte zur Deckung dieser Ausgaben den Staatlichen Krankenpflegefond ins Leben gerufen. Dieser Vorbereitungsprozeß erreichte seinen Höhepunkt im XIV Absatz des Gesetzes des Landesrates fürs Gesundheitswesen, dessen Folge das große KrankenhausbauProgramm der 1870-80er Jahre war. Zu dieser Zeit wurden die größeren Krankenhäuser der Hauptstadt: das St. Stephan Krankenhaus, das St. Johannis Allgemeine Krankenhaus, das St. Ladislaus Epidemiekrankenhaus, das St. Elisabeth Krankenhaus des Roten Kreuzes aufgebaut, das Rochus Krankenhaus erweitert, zahlreiche Komitatskrankenäuser und klinische Regionen in Pest und Klausenburg herausgebildet. Es war zugleich auch die Zeit der Anfänge des Krankenhausbaus der Versicherungsgesellschaften und anderer Vereinigungen. Die Kosten des Gesundheitswesens wurden als selbständiger Etatsposten in den Staatshaushalt eingereiht. Der 14. § des XXI. Gesetzartikels des Gesetzes vom Jahr 1898 schrieb vor, daß die krankenhaus-aufrechterhaltenden Munizipien zur Weiterentwicklung ihrer Möglichkeiten auf Last der Krankenpflegekosten eine Anleihe aufnehmen dürfen. Das bedeutete im wesentlichen, daß die vollen Kosten der kommunalen Krankenhäuser vom Staat bezahlt wurden. Ab 1898 bis 1912 wurden mit Hilfe der Anleihen weitere Krankenhäuser errichtet, die vorhandenen weiterentwickelt, der Staat verwand in dieser Periode 25 Millionen Kronen für diesen Zweck. Von 1867 angefangen erhöhte sich die Zahl der Krankenhäuser von 44 zu 398, die Bettzahl von 4000 zu 42.534. 21 Das andere bemerkenswerte Gebiet war die Gewerbe- und Arbeitsgeshygiene. Den Ausgangspunkt bildeten die freiwilligen Vereinigungen und Gesellschaften schon seit dem 16. Jahrhundert, die nicht nur existierten, sondern besonders auf den Bergwerkgebieten sehr aktiv erschienen. Sie gründeten Krankenbett-Stiftungen, Kranken-Hilfskassen, ihre Entwicklung erhöhte sich nach dem Ausgleich enorm. Die Gesetzartikel VIII./1972 und III./1875 haben ausgesprochen, daß die Verpflegungskosten vom Arbeitsgeber infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung dreißig Tage lang zu bezahlen seien. Der Gesetzartikel XIV./1876 versicherte, daß der Staat ähnlicherweise für die Bahnbeamten und Mitglieder der Schiffahrtsgesellschaften verpflichtet ist. 22 Der „Kampf der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaltete sich zwiespaltig: die Arbeitnehmer verlangten Krankengeld und Verpflegungskosten für die Zeit ihrer Krankheit, weiterhin Invalidenrente im Fall einer Verkrüppelung. Die Arbeitgeber brauchten aber die entsprechenden „Garantien" - sogar über die Gesetzregelung hinaus für Diagnose und Einstufung der Krankheiten. Diese Garantien erwarteten sie ausgesprochen von der Medizinwissenschaft. So haben eigentlich diese dreifachen Ansprüche, - d.h. die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. die Gesetzregelung - die Gesetzverordnungstätigkeit des Staates zur Entwicklung gebracht. Das große Verdienst dieser Bestrebungen war das Herausbilden des kommunalen 21 Kapronczay K.: A magyar egészségügyi ellátás fejlődése. 1000-1945. Manuskript im Semmelweis Archiv für Geschichte der Medizin, Datensammlung, No. 30. 22 Orvosi és egészségügyi rendeletek gyűjteménye. 1854-1894. Összeállította: Chyzer Kornél Budapest, 1896.