Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 182-185. (Budapest, 2003)
TANULMÁNYOK - ARTICLES - Antall József - Kapronczay Károly: Das ungarische Gesundheitswesen im Zeitalter des Absolutismus und des Dualismus. (A magyar egészségügy az abszolutizmus és a dualizmus korában)
Nach dem Ausgleich Während der Jahre nach dem Ausgleich beschäftigte den ungarischen Ärztekorps vor allem die gesetzliche Regelung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Reform der medizinischen Ausbildung. Erstens formte sich das Organisationssystem der ärztlichen Verwaltung heraus, dessen wichtigster Veranstalter die Abteilung der medizinischen und hospitalischen Grundversorgung war, die unter das Innenministerium gestellt wurde. Als Fachberater und Vorsteher ist der Landesrat des Gesundheitswesens eingesetzt worden. Der ungarische Ärztekorps wollte neben der gesetzlichen Regelung und Arrangierung der Krankenpflege auch die Klarstellung seiner Lage mit dem Staat genau formuliert wissen. Diese Tatsache trat schon zur Zeit der Vorbereitung der Reform der medizinischen Ausbildung und des Gesetzes des öffentlichen Gesundheitswesens scharf in Vorschein. Die Reform der Ärzteausbildung ergab eine grundsätzliche Änderung auf dem Gebiet der akademischen Bildung. Vor allem wurde die höchst unmoderne Chirurgieausbildung abgeschafft, die vorhandenen Institutionen in den Universitätsunterricht eingereiht. Andererseits wurden die Forderungen für Chirurgen, Geburtshelfer-Gynäkologen gehoben, den anderen medizinischen Disziplinen gleichgestellt und angepaßt. 17 Das andere große Ergebnis der Reform war, daß eine einheitliche Prüfungs- und Rigorosenordnung aufgestellt wurde. In die Ausbildung konnten auch die Privatdozenten einbezogen werden. Auch neue Kliniken und Lehrstühle wurden errichtet, welche die moderne Auffassung des medizinischen Denkens repräsentierten. Unter Trefort als Minister ist das Gesetz des öffentlichen Gesundheitswesens zustande gekommen, (1876). Das Gesundheitswesen, sein organisatorischer Aufbau und seine Kontrollierung ist dadurch zu einer der wichtigsten staatlichen Aufgaben hervorgetreten. Die Gesetzgebung hat mit der Tatsache gerechnet, daß die Aufräumung und vollkommene Liquidierung der rückständigen medizinischen Zustände nur mit Hilfe des Staates möglich wäre. Obwohl das Gesetz unter der Losung der prevention" seine Macht überall ausüben versuchte, erwies sich als ein großer Fehler, daß es für die ungarische Wirklichkeit zu modern und zu sehr fortgeschritten war. Auf vielen Gebieten dagegen ermöglichte es trotzdem eine Entwicklung (z. B. im Industrie-, Schul- und Ansiedlungswesen), wo nicht einmal die gesetzliche Grundlage festgelegt war. Niemand bestritt, daß dieses Gesetz alle Gebiete des Gesundheitswesens umarmte, die moderne medizinische Verwaltung herausbildete, es gab doch - eben wegen der Art der damaligen Verwaltung - ein Widerspruch in der Frage der Aufsicht. Die Kritik hob schon damals hervor, daß das staatlich anerkannte Gesundheitswesen ein spezielles Ministerium bedarf, und nicht unter dem staatlich kontrollierten Innenministerium stehen sollte. Die Aufsicht wurde zwischen der Komitatsverwaltung und dem Landesgericht aufgeteilt, so standen die Beamten (Ärzte, Apotheker usw.) dieses wichtigen Gebietes nicht unter der fachlichen Aufsicht der Experten. Dabei wurden die Mitglieder der Provinzialfachverwaltung nicht ernannt, sondern gewählt, ihre Entlohnung war nicht einheitlich geregelt, sie bekamen keine Penison, im Gegensatz zu den anderen staatlichen Beamtern der Verwaltung. Diese Györy T.: Az orvostudományi kar története. Budapest, 1935.