Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)
TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)
Auch die Schul- und Krankenzimmer müssen in hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden; deshalb ist die Aufrecherhaltung der Reinlichkeit auch in diesen Räumen nicht selten ein Konferenz-Tagesordnungspunkt: 11. September 1727: „Es kommt in Vorschlag, ob nicht, auf der neuen Krancken-Pflege, an der Wand, wo die Betten stehn, ein Tuch oder Tapet könne angemacht werden, weil erstlich die Wand den patienten kühlet, und hernach auch das Tuch, wenn es mit Speichel besudelt worden, kann ausgewaschen werden, denn so ists ein Ubelstand, daß der Speichel von den patienten ist bißher an die Wand geworfen worden." 28. Oktober 1737: „daß die Studenten-Stuben alle halbe Jahre zu Schemen" 11. November 1737: „daß bey Gelegenheit des beliebten Stuben-Scheurens auch die bespeieten Wände an den Betten zu reinigen, erstlich durchs abkrazen, und dann durch Überweißen.'''' 7. Januar 1743: „Solte in der Kämm-Stuben wöchentl. zweymahl frischer Sand gestreuet, alltäglich aber nach dem Kämmen ausgekehret werden, damit das Ungeziefer mit weggeschaffet werde." 24. April 1747: „Solte im Kranckenhause von Zeit zu Zeit mit Eßig gescheuret werden." 10. Juni 1747: „Solte auf dem Paed, die Reinigung von denen Wanzen dergestalt vorgenommen werden, daß die Schräncke in den Cammern abgerißen, gereiniget, und gleich denen Bettgestellen, wann diese vor gängig gereiniget, mit Kiehn Oel best riehen, nicht minder die Stuben und Cammern gescheuret, und das Auskehren wöchentl. zweymahl sorgfältig beobachtet werde." 10. August 1750: „Sölten der Kinder Bettgestelle noch vor Winters mit Oel geschmieret, und mit neuen Bett Stroh versehen werden." Ein wohldurchdachter Motionsplan wird aufgestellt, um auch diesbezüglich Sorge zu tragen für ein harmonisches Wohlbefinden und die Erhaltung der Gesundheit der Kinder. Wenn hierbei wiederholt der Begriff der „ordinairen motion" auftaucht, dann soll dies den Unterschied zum einfachen Spazieren verdeutlichen: die Knaben werden beispielsweise zur „Herbation" angehalten, während sich die Mägdlein mit Strick-, Spinn- und Gartenarbeiten die notwendige Bewegung verschaffen sollen. Die Bewegung ist dabei immer ganz den praktischen Belangen der Anstalt angepaßt: so gilt z. B. als Motion das Hirsestampfen, das man in den Obstplantagen oder im Weinberg durchführt; um dem „Krätzigwerden" vorzubeugen, wird Holz gesägt. Während die bereits erwähnte „Motions-Classe" den „Halbkrancken" zur Verfügung steht, richtet man für die gesunden Kinder ein Schulklassenzimmer als „Motions-Stube" her, um auch bei schlechtem Wetter und großer Hitze nicht auf die Motion verzichten zu müssem; alle diese geschilderten Details kann man wiederum in den Protokollen des Konferenzbuches nachlesen : 23. Februar 1702: „Weil man die Bewegung der Kinder befordern muß: soll ihnen das Ballwerfen zugelaßen werden." 9, Juni 1702: „Alle Kinder sollen herbation gehen." 26. August 1706: „Ob nicht gut sey, daß die Mädgen an statt des Spazierengehens am Rade fleisig arbeiten, derweil diese motion ihnen hinlänglich ist; die Kinder, welche Studiren haben wol nöthig ümb das Gemüth zu ermuntern, sich mit herbation gehen zu exerciren; die übrige, so nicht studiren, können im Hofe ihre motion haben.'"' 30. Juni 1717: „Weil iezo die Hirsestampfe ein gut Mittel zur motion ist, so wird für rathsam gehalten ... daß tägliche etliche ... zu Conservirung der Gesundheit gebraucht werden." 27. Juli 1725: „Kommt in Vorschlag, ob nicht unsere Waisen-Mägdl. bey ieziger Zeit