Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)

TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)

und Tag im Krancken Hause wären, demnach zu vermuthen, daß es mit der Motion der­selben nicht seine Richtigkeit habe weshalb der Pastor Weise übernommen auf mehrere motion zu dringen." Am Anstaltskrankenhaus zeichnet sich zur Jahrhundertmitte ein neu reguliertes Ein­weisungs- und Aufnahmeverfahren ab. Jede Schule der Anstalten ist zunächst gehalten, ihre Patienten auf den eigenen Pflegestationen zu versorgen und direkte Krankenhaus­einweisungen zu unterlassen. Im innerbetrieblichen Sprachgebrauch werden erstere fortan als die Schülerkrankenhäuser bezeichnet; das „Haus am Feldgarten" fungiert nach Art eines Zentralkrankenhauses. Bei Überfüllung der nun zum „Waisenhaus­Krankenhaus" deklarierten Institution müssen die Schülerkrankenhäuser sich jetzt auch um diejenigen Rekonvaleszenten kümmern, die das Zentralhaus zurück überweist: 25. Februar 1754: „Wurde von Herrn Insp. Witte erwehnt, daß, da das WH. Krancken­Pflege voll sey, die lat. Schulanstalt genötiget werde, ihre sich vermehrende Krancken ... bey der lat. Kranckenpflege oder auf den Stuben zu behalten." 9. Februar 1756: „Solte wegen einer guarantaine Stube bey denen lateinischen Schul­wohnungen weitere Überlegung gehalten werden, indem das inconveniens gar zu gros, wenn die von Krätze restituirten andern contubemacis zum gefährlichen Eckel wären." 4. Dezember 1758: „Soll in den Eingängen publiciret werden, daß die Krancken gleich anfangs der Kranckheit bekannt gemachet werden sollen." 12. Februar 1759: „Declarirten Herr Director, daß nur diejenigen Schüler, die sich von dem Medico etwas verschreiben laßen wollen, auf das Kranckenhaus des Waysenhauses angewiesen, übrige so wohl bettlägrische Schüler als die offene Schäden haben, auf das Schüler-Krankenhaus angewiesen seyn sollen." Der 1727 die Nachfolge des verstorbenen Vaters antretende Gotthilf August Francke (1696—1769) hat 1747 die Kompetenz des Antstaltsarztes hinsichtlich der Einweisungs­befugnisse nochmals ausdrücklich eingeengt und dem zuständigen Inspektor Georg Friedrich Weise (gest. 1781) die letzte Entscheidung übertragen („daß der Medicus auf des Hrn. Pastor Weisen Zettel die Knaben absolut annehmen, und wenn er wieder die Annehmung etwas zu excipiren hätte, er desfals mit dem Hrn. Past. Weise communiciren, und dann Annehmung auf des Hrn. Pastor Weisens Ausspruch beruhen solte"). KLINISCHE BEHANDLUNG UND T H E R A P I E F O R M E N « Diät, Bewegungsregime, Pharmakotherapie innerer Erkrankungen und Schmierkuren bei Hautaffektionen: diese vier Formen der Therapie stehen im Vordergrund der in den Konferenzprotokollen des Leitungsgremiums der Franckeschen Stiftungen festge­haltenen Maßnahmen, wenn es zu stationärer Behandlung kommt. Erwähnung finden vor allem fieberhafte Affektionen („Friesel", „Knoten am Hals", „Schwindsucht", „Hectic", Haemoptysis"), „Gallen-Sucht", „böse Köpfe" und „Scabies". Auch Psycho­pathien {„Raptus", dar „böse Wesen") stärkeren Grades sowie epileptische Krankheits­bilder finden sich als Diagnosen; diese Patienten mußten in einem „Isoliergebäude" untergebracht werden. Kranke, bei denen man mit einem längerdauernden Krankheits­verlauf rechnen mußte und solche mit infauster Prognose, schickte man — so lange es noch möglich war — meist in die Heimat zurück; andern mit dubiösen Heilungs­aussichten riet man zu einer Reise, weil man sich vom Klimawechsel Genesung ver­sprach. Das Konferenzprotokoll hält hierzu fest:

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