Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)
TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)
Krankenhaus eine Aufbaudiät zu verordnen, hat zuweilen kein Einverständnis gefunden : 7. Januar 1707: „Weil vielmals von einigen Kindern auf der Kranckenstube ... großer Muthwillen verübet wird, die doch nicht formal kranck u. bettlägrig sind, sondern nur darümbt da sind, daß Sie der Krancken besondere Speise u. Arzney genießen ... so kommt in Vorschlag, daß solche an ihren Ort unter ihrer Vorgesetzten Aufsicht bleiben." 27. April 1708 : „Hr. Kock gibt zu erwegen, ob jedem Kinde, das die geringste Schwachheit spüret, sofort auf der Krancken-Stube besondere Speisen gegeben werden ... Kein Bürger tractiret seine Kinder so. Wir solten unsere Kinder gewehnen zur Vergnüglichkeit, und daß sie nicht vollauf verlangen." 13. Januar 1717: „Man hält für rathsam, die Halb-Krancken auf den Krancken. Stuben anzuhalten, daß sie täglich etwas elaboriren müßten, weil sie sonsten Muthwillen treiben." 18. März 1722: „Es wird für die Halbkrancken orphanos eine besondere Motions-Classe angelegt." EINWEISUNG S- UND ENTLASSUNGSPRAKTIKEN Die Indikation zur stationären Aufnahme ist situationsbedingt unterschiedlich gestellt worden. Hatte man genügend Platz, dann fanden auch diejenigen Patienten mit Hautaffektionen Berücksichtigung, die man sonst lieber ambulant versorgte (Protokoll vom 3. März 1724: „Es sind einige Knaben, welche böse Köpfe haben, und wegen des Gestancks weder zu Tische noch zur Schule gehen können." Randnotiz: „Mäßen auf den KranckenStuben in die Cur genommen werden"). Wie bereits erwähnt, bedurfte der ärztliche Einweisungsschein der Gegenzeichnung Franckes; ab 1705 ist der auf den Krankenpflegen diensthabende Studiosus gehalten, ein Krankenbuch zu führen, das neben den Personalia auch die Aufnahme- und Entlassungsdaten verzeichnet. Offenbar haben die genesenen Patienten ihren Entlassungstermin gern etwas hinausgezögert; kleine Tricks haben dabei wohl zur Regel gehört; Einzelheiten sind wiederum dem Konferenzbuch zu entnehmen : 15. Juni 1708 : „Hr. D. Richter wird dem Hm. Wigers ansagen, daß er alle Tage die Krancken-Stube besuche, und untersuche, ob einige wieder davon können dimittiret werden." 21. März 1714: „Es sind manche Waisen-Knaben sehr lange auf der Krancken-Stube und lernen nichts." 5. Februar 1716: „Viele Studiosi, wenn sie auf der Krancken-Stube gleich wieder gesund worden, bleiben doch immer daselbst und wollen nicht gern wieder herunter. Darum ist nöthig, daß ihnen etwan gewiße Zeit bestimmt oder andere Weisung gethan werde." (Randnotiz: „Soll Studiosus machen"). 27. Januar 1717: „Es wird gut seyn, daß die Studiosi nur auf eine gewiße Zeit auf die Krancken-Stube recipiret werden, damit sie nicht allzulang auf derselben sich aufhalten dürfen" (Randnotiz: „Die Patienten mäßen alle 8 tage um prolongation anhalten und Medicus seine Meynung dabeyschreiben"). 18. Dezember 1720: „Als die Patienten des Pflegehauses vorgelesen wurden, wüste niemand, wie H. Held dahin gekommen" (Randnotiz: „Miror subscripsi schedulam more soli to offerendum"). 16. November 1750: „da angezeigt worden, daß 3 Schüler ohne der Krancken Praeceptoren Vorwißen zum Kranckenhause gezogen, wurde dem Hr. Inspector Witten vom Directore committiret ... ratione futuri zu admoniren." 9. Februar 1756: „Wurde vom Herrn Directore erinnert, daß einige Orphani über Jahr 4 Orvostörténeti