Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)
TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)
In den Gründungsjahren der Stiftungen gibt es keine Bestimmung, daß ausschließlich der Anstaltsarzt konsultiert werden dürfe; mancher Schüler sucht den hilfsärztlich eingesetzten Studiosus oder einen in der Stadt praktizierenden Arzt auf. Für die Waisenknaben wird dies 1705 ebenso untersagt wie der Besuch des Wundarztes, wenn nicht zuvor die Genehmigung des Anstaltsarztes eingeholt wurde. Gründe für dieses strenge Vorgehen werden aus den Protokollen der Konferenzen deutlich: 18. Januar 1703: „Die Way sen —Mädgen sollen nicht nach Gefallen mit den vorgeschriebenen recepten u. medicamenten ümbgehen, sondern solche brauchen, als sie gereichet werden.'' ' 5. Dezember 1704: „Die Praeceptores, so einige unpäßl. Kinder bey sich haben, sollen der Kinder Nothdurfft bey dem Hrn. medico, so nach ihnen fraget, observiren." 1. September 1705: „Es soll eine besondere Stunde geordnet werden, wenn der Medicus kommt, u. dann soll ein Klöcklein geläutet, alsdenn sollen sich die Knaben melden, oder melden lassen ... Weil man bißher großen Schaden davon gehabt, daß die Waysenkinder durch Arzneyen curiret worden, die nicht von den medicus verordnet sind, so muß solches nothwendig ernstl. untersaget werden.' 1 '' 17. Dezember 1705 : „Es soll kein Waysenknabe mehr zum Chirurgo gehen, bevor der Medicus weiß, was ihm fehlet." 20. Mai 1718: „Die Schüler, wenn sie zum Medico gehen, laufen um, und geben falso vor, sie müssen dorten lange warten." (Randnotiz: „Sölten sich auf der inspections Stube melden, da sie eine schedulam kriegen"). 27. Mai 1718: „Der Zettel, welcher vom Inspectore denen Scholaren gegeben wird, wann sie zum Medico gehen wollen, sol conserviret werden, um daraus zu erkennen, welche Recepté bekommen haben." 9. Dezember 1718: „Es wird nochmahl die Regel inculcirt, daß wenn der Hr. D. Medicus den Schülern Arzney verordnet, keiner aus der Schule bleiben soll, als wenn er einen besondern Zettul schreibet." Überweisungsnotizen der Lehrer wie „halb-kranck" oder „schwächlich" sind aus den Protokollen leider nicht präzise zu objektivieren; vielleicht beruhten sie lediglich auf dem subjeltiven optischen Eindruck, möglicherweise lagen ihnen aber auch Größenund Gewichtsbestimmungen zugrunde, wie sie zur Jahrhundertmitte am Potsdamer Orphanotropheum üblich wurden. 44 Die für hallesche Doktoranden wiederholt nachweisbare Beschäftigung mit Fragen des Längenwachstums 45 " 47 läßt die Vermutung zu, daß man auch hier ähnliche Kriterien einführte. Die Frage des Gesundheitszustandes eines Einschulungskindes hat offensichtlich das pädagogische Leitungsgremium der Anstalten über Jahrzehnte bewegt; man fürchtete, die „Halbkranken" oder die „Schwächlichen" würden die Pfiegestationen allzu sehr belasten. Zeitweilig diskutiert man eine ärztliche Aufnahmeuntersruchung und sucht die Aufnahme des Kindes von den erhobenen Befunden abhängig zu machen. Das aber konnte den karitativen Prinzipien Franckes nicht entsprechen, der es im Zwcifelsfalle vorzog, den „Halbkranken" Sonderleistungen zugängig zu machen. Das von ihm gebilligte ärztliche Verfahren, diesem Kreis im 44 Tanner, J. M. : A history of the study of human growth; Cambridge Press 1981. 45 Jampert, Chr. F.: De causis incrementum corporis animalis limitantibus ; Halle 1754. 46 Stoeller, J. A.: Historisch-medicinische Untersuchung des Wachsthums der Menschen in die Länge; Magdeburg 1729. 47 Weise, M.: De proceritate corporis ejusque causis et effectibus; Halle 1726.