Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)

TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)

Die Konferenzbuch-Einträge vom 27. November 1720 und vom 24. September 1721 erhellen die Grenzen der ärztlichen Leitungskompetenz Junckers : Bei der Aufnahme eines Patienten spricht der Inspektor ein wichtiges Wort mit und der Junckersche Einstellungs­vorschlag bedarf der Franckeschen Bestätigung. Mit der projektierten Verpflichtung eines Chirurgen hat man kein Glück: taucht der Name eines Wundnarztes in den Protokollen auf, dann meist im Zusammenhang mit Be­zahlungsproblemen für Sachleistungen: 24. Januar 1703: „Der Bruchschneider soll in unserm Waysenhauß nicht arbeiten an die Kinder, die den Bruch haben." 8. Juni 1706 : „Hr. Lie. Klaubarth erbietet sich denen Kindern, so die schlimme Augen haben, zu helffen, und sie in die Cur zu nehmen." 9. Juni 1706: „Wegen des Lie. Klaubarts Cur wird vorgeschlagen, ob er nicht einen Aufsaz machen wolte, wie er zu procediren willens sey." 10. August 1708: „Hr. Stallbaum thut Chirurgische Dienste im Waysen-Hause an statt Hr. Kailau. H. Wigers hat ihm die Antwort abgelockt, daß er nicht wieder kommen wolle, bis fuit apud eum et dixit, es müßte ein Chirurgus 20 thl. haben, und die Arzneyen aus der Apothecke." 17. März 1719: „Es ist davon gesprochen, daß der Chirurgus mit dem Medico conferiren mäße, wie er sein Curiren anstelle, was er brauche, damit nicht etwas geschehe, das sich nicht zur Cur des Medici reimet, oder sonst die Heilung aufhält." 16. August 1720: „Hr. Kailau liquidiert lVa thl. für Hr. Pertsch u. das Bruchband kostet 1 thl. 2 gr." 8. Mai 1741 : „daß der Hr. Doctor Francke es wegen der Krancken Pflege und eines da­selbst benöthigten Chirurgi mit dem Hr. Prof. Juncker ausmachen wolte, daß man sich mit keinem auf was gewißes einlaßen, vielmehr einen, zu dem man ein Vertrauen hätte bey denen jezigen Fällen annehmen, und bey absolvirter Cur wieder dimittiren, bey folgenden Fällen aber nach seiner Freyheit eines andern Hülfe sich bedienen wolle." Auch die Krankenwärterinnen (zuweilen wird auch eine „Kämm-Frau" zur Reinigung der „bösen Köpfe" gehalten) wechseln häufig; wie dem Konferenzbuch zu entnehmen ist; von einem Krankenwärter ist in den fünfziger Jahren die Rede: 22. Dezember 1717: „Über die Krancken-Mutter kömmt viel Klage, wird also zu erinnern seyn." 29. Dezember 1717: „Die Krancken-Mutter ist erinnert worden. Man hat ihr 4 Wochen Zeit zur Beßerung gegeben, so sie versprochen." 8. Juli 1718: „Kranckenwär ter innen können Unter schliff machen in Bezahlung der Artz­neyen, dagegen ein Expediens zu setzen." 17. Februar 1719: „Der Krancken-Wärterin wird Hr. Hoffmann ansagen, daß sie auf Ostern abgehen soll." 17. März 1719: „Der ietzigen Kranckenwärterin ist nun der Dienst aufgesagt." 8. Januar 1723: „Mit der jetzigen Krancken-Frau sind sie zufrieden." 4. November 1728: „Die Kranckenwärterin in der Schulwohnung lebt noch in Mißhellig­keit mit dem Studioso, der die Aufsicht auf der Ktanckenstube hat." 8. September 1755: „Von Herrn Past. Weisen referiret, daß er wohl das Ansehn habe, es würde die gegenwärtige neue Kranken Mutter nicht zu rechte kommen, in dem sie zur Arbeit zu schwach und langsam, daher sie auch vor 10 Uhr Abends mit dem Aufwaschen nicht fertig werde ... Wurde von Herrn Dr. Knappen proponiret, daß ihm düncke, als würde man vielen desideriis abhelfen, wenn ad exemplum des Clusters Bergen ein Krancken Wärter auf dem Kranckenhause angenommen werde, dazu dann eine alte Person zur

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