Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)

TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)

zu schaffen. Es bleibt bei der Regelung, offiziell nicht mehr als einen Arzt für den medi­zinischen Bereich einzusetzen. Wenn in den Protokollen gelegentlich von „den bey den Medicis" gesprochen wird, dann ist mit dem zweiten Arzt der als Laboratoriumsleiter tätige Mediziner gemeint. Der ohnehin nicht kleine Pflichtenkomplex des Waisenhaus­medikats —• mit Armen Versorgung, Apothekeninspektion und Hygieneaufsicht 33 — erweitert sich somit nicht unerheblich, setzt doch die Position des leitenden Krankenhaus­arztes die Präsenz oder zumindest die schnelle Erreichbarkeit voraus. Bei einem nicht sonderlich hohen Jahresgehalt war eine derartige Stellung daher wohl nur für einen vom pietistischen Gedankengut geprägten Arzt attraktiv, der von vornherein auf eine Praxis aurea mit schnell erwerbbarem Reichtum zu verzichten bereit war. Selbst wenn Francke im „Project" von 1708 eine zusätzliche Praxisführung nicht ausschloß („Worauf derselbe gar wohl noch andere Patienten in der Stadt, seiner Profeßion gemäß besuchen kan"), so wird er doch unterstellt haben, daß der Medicus Orphanotrophei in erster Linie die Belange der Stiftungen berücksichtigte und seine Ansprüche diesbezüglich den Erfordernissen der Sache unterordnete. In letzterer Beziehung wird er daher von den Ge­brüdern Richter enttäuscht gewesen sein. Umso enger ist aber sein Kontakt zu dem ab 1717 das Medikat bekleidenden Johann Juncker (1679—1759), der die poliklinische Armenambulanz für den studentischen Ausbildungsbetrieb nutzt 34 ' 35 und ein Collegium clinicum begründet, das den angehenden Ärzten praxisnahe Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und alsbald im Lehrplan der Hochschule Berücksichtigung findet. 36 ! 37 Aber nicht nur die poliklinische Ausbildung erfährt unter Juncker ihre Perfektionierung, son­dern auch der hilfsärztliche Einsatz von Studenten auf den Krankenpflegen und mi Kran­kenhaus gelangt nun zu weiterer Förderung. Zu den Aufgaben dieser Studenten der hö­heren Semester gehören die Stationsaufsicht, die Führung eines Krankenjournals, Lese­stunden und Schreibarbeiten für den Arzt, dem sie „täglich 2 mahl den Statum der Kran­cken referiren" 38 . Für ihre Leistungen wird ihnen der Freitisch gewährt. Die Namen vie­ler dieser als „Studiosi veterani" oder als „Provectiores" bezeichneten Famuli finden sich später in den halleschen Doktoratslisten; ihre Aufgaben innerhalb des Krankenhauses der Anstalten sind in den Konferenzprotokollen festgehalten. Unter ihnen findet sich auch der aus Preßburg gebürtige Georg Christian Maternus de Cilano (1696—1773), der 1718 als Theologiestudent nach Halle kam, dann aber bald zur Medizin überwechselte. In seiner Eigenschaft als Präzeptor im Krankenpflegedienst wird er in den Jahren 1720 bis 1724 merhfach erwähnt: 14. März 1704: „Ziegenspeck oder Schultze sol bey meinem Bruder famuliren" (Eintrag von Chr. Richter). IL August 1705: „Von den 21 Studiosis, die . .. an den ordinairen Tisch kommen, sind die meisten schon praeceptores, als Hr. Volckhard, medicus." 33 Kaiser, W., u. W. Piechocki: Hygienefürsorge und Krankheitsprophylaxe in der Gründungs­epoche der Universität Halle. Z. ges. Hyg. 13, 768-773 (1967). ^Heischkel, E. : Medizinischer Unterricht im 17. und 18. Jahrhundert im Spiegel von Briefen und Aufzeichnungen. Dtsch. med. Rsch. 3, 292 — 294 (1949). 35 dies.: Die Poliklinik des 18. Jahrhunderts in Deutschland. Dtsch. med. J. 5, 223-225 (1954). 36 Kaiser, W., u. H. Krosch: Die Medizinische Universitätsklinik Halle zur 250-Jahr-Feier des Collegium clinicum Haiense. Med. Welt N. F. 18, 1743-1754 (1967). 37 Kaiser, W., u. W. Piechocki: 250 Jahre Collegium clinicum Haiense. Dtsch. med. Wschr. 92, 1039-1044 (1967). 38 Dreyhaupt, J. Chr. v.: Beschreibung des Saal-Creyses, Zweyter Theil; Halle 1755.

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