Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)

TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)

den. Von den städtisch unterhaltenen Xenodochien oder Pfründnerhäusern unterschie­ren sie sich aber wohl nur dadurch, daß sie den Hochschulabsolventen vorbehalten wa­den. In Erfurt wurde das im 15. Jahrhundert eingerichtete Nosocomium academicum der Philosophischen Fakultät unterstellt; 3 ebenso fraglich ist, ob die 1517 erstmals erwähnte „Domus infirmorum" der Wittenberger Leucorea 4 von einem amtlich beauftragten Medi­ziner in ärztlicher Eigenschaft jemals betreten wurde. Wegen der Mittel für die Ausstat­tung des letzteren Hospitals mußte die Universität ohnehin an die Mildtätigkeit dotations­williger Spender appellieren. Nur der arme Studiosus bezog ein derartiges Haus, wäh­rend der wohlhabende es sich leisten konnte, den Arzt an sein Krankenlager in der Pri­vatwohnung zu holen und eine bezahlte Pflegekraft zu beordern, falls dies von ärztlicher Seite her erforderlich erschien. Das Hospital als Aufnahmestätte für pflegebedürftige Arme: diese Gegebenheit ver­deutlicht sich auch in der Wittenberger Ordnung von 1565, wonach nur demjenigen die Aufnahme zuteil wird, dem ein Pfarrer oder Ratsmitglied bescheinigt, daß er seinen Lebens­unterhalt nicht mehr bestreiten kann. 5 In stadteigenen Xenodochien sieht der beamtete Physikus gelegentlich nach ihnen, soweit ihn die ausgemachte Bestallungsordnung dazu verpflichtete. 6 Im Krankheitsfall zu treffende medikamentöse Maßnahmen sind dabei stets auf einen vorgegebenen Etat auszurichten ; die Grenzen einer „Pharmacopoea pau­perum" darf der Physikus nicht überschreiten, wenn er den Ärger mit dem zuständigen Magistrat vermeiden will. Die Aufnahmekapazität derartiger Hospitäler war zudem stets beschränkt ; bei dem zeittypischen Charakter als Obdachlosen- und Siechenheim mag es schon als gewisser Fortschritt gelten, wenn z. B. für ein Düsseldorfer „Gasthaus" im Jahre 1554 dokumentiert ist, daß es auch für krankes Dienstpersonal zur Verfügung stün­de. 7 Es wäre ein zu langes Intervall, wollte man die im frühen 18. Jahrhundert entwickelten neuen Konzeptionen der medizinischen Versorgung noch auf die Wiederentdeckung der Individualität des Menschen in der Renaissance oder lediglich auf die nachreformatori­sche Entwicklung zurückführen. Tatsache ist aber, daß gerade in dieser Zeit die Erfor­dernisse des Hospitals konventioneller Prägung Ergänzungen und Weiterentwicklungen erfahren, bei denen über das Pflegerische hinaus das kurative Element wesentlich mehr als zuvor in den Vordergrund rückt. Der Arzt mit seinem Wissen und Können wird fortan zur Zentralfigur derartiger Häuser, die ihre Aufgabe nicht in einer Dauerpflege­sondern in der stationären Behandlung eines dann nach seiner Genesung wieder zu ent, lassenden Patienten sehen. 8 Markantes Beispiel ist die 1727 ihren Betrieb als Bürger­3 Wiegand, F.: Das Studentenkrankenhaus der ehemaligen Universität Erfurt und Siegmund Thome von Stockheim. Beitr. Gesch. Univ. Erfurt 18, 9-20 (1975-1978). 4 Friedensburg, W. : Geschichte der Universität Wittenberg, S. 153 — 237. Halle 1917. 5 Böhmer, W., u. R. Kabus: Zur Geschichte des Wittenberger Gesundheits- und Sozialwesens, T. L; Wittenberg 1981. 6 Piechocki, W. : Die Anfänge des halleschen Stadtphysikats. Acta hist. Leopoldina 2, 7 — 28 (1965). 7 Schadewaldt, H. : Das Medizinalwesen in Düsseldorf, in: Die Medizin in Düsseldorf. História Hospitalium, Sonderheft 1969. 8 Bleker, J. : Die Idee der Einheit von Theorie und Praxis in der Medizin und ihr Einfluß auf den klinischen Unterricht im 19. Jahrhundert. Arzt und Krankenhaus Nr. 6, 232 — 236 (1982).

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