Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 81. (Budapest, 1977)
KÖZLEMÉNYEK — ELŐADÁSOK - Kaiser, Wolfram: Az erdélyi orvos és régész, Michael Gottlieb Agnethler tudományos életműve (német nyelven)
Städter Senats übergeht („ab Agnethlero 200. Imperialibus emtae, auctae, metropolitanae urbis Cininensis Senatui venditae, et novissime in Transilvaniam deportatae"). Die Passage „auctae" weist erneut aus, daß es sich hier wiederum nicht nur um eine einfache Vermittlung gehandelt hat, sondern zusätzlich auch um eine eigenständige und ergänzende Arbeit. Ebenfalls 1748 bringt Agnethler das einst von Stephan Blankaart (1650—1702) verfaßte und 1739 durch Schultze auf einen zeitgemäßen Stand gebrachte medizinische Nachschlagewerk („Stephani Blancardi lexicon medicum auctum et emendatum" ) mit einem Vorwort von Büchner neu heraus. Wenn dann für das Jahr 1749 ein Publikationsintervall zu verzeichnen ist, so ist das offenbar durch Agnethlers Streben nach Studienabschluß und seine Beschäftigung mit diesbezüglichen Aufgaben bedingt. Dafür spricht auch, daß sein nächstfolgendes Opus im Jahre 1750 nur aus einem intensiven medizinischen Literaturstudium erklärbar ist: Agnethler stellt nämlich den Tatbestand des Diebstahls geistigen Eigentums in einer in den Niederlanden vorgelegten Inauguraldissertation fest. Agnethler macht eine interessante Entdeckung: da hat im Oktober 1738 der aus dem Fürstentum Waldeck stammende Johann Christian Becker unter dem halleschen Ordinarius Johann Juncker (1679—1759) „De purpura alba maligna et benigna seu chronica" disputiert und mit dieser Arbeit den medizinischen Doktorgrad erworben. Es muß sich um eine fundierte Doktorarbeit und einen klinisch versierten Kandidaten gehandelt haben, denn Juncker bescheinigt diesem ausdrücklich gute Leistungen in dem von ihm geleiteten Krankenhaus („in nosocomio Glauchensi") . Nun taucht plötzlich eine Dissertation auf, die ein gewisser Lorenz Johann Nepomuk Reen aus dem westfälischen Gesecke in Harderwijk verteidigt hat und bei der die hallesche Arbeit von 1738 Seite für Seite nahezu wörtlich abgeschrieben worden ist. Agnethler erkennt, daß es sich hier um ein Plagiat der Beckerschen Arbeit handelt und veröffentlicht unter Gegenüberstellung der jeweils identischen Seiten eine scharfe Stellungnahme: „Laurent. Johann Nepomucus Reen Gesecano-Westphalus Medicináé Doctor plagii literarii in Regiae Fridericianae Parnasso graviter accusatus convictus atque Halensium Musarum decreto condemnatus." Wenig später erscheint die deutschsprachige Ausgabe des ersten Teiles des „Numophylacium Schulzianum"; die Teile II, III und IV kommen erst 1751 heraus und werden in den „Wöchentlichen Hallischen Anzeigen" vom 29. November 1751 offeriert. Da diese „Beschreibung des Schulzischen Münzkabinet" zugleich auch als Verkaufskatalog dienen soll — was aber sicher nicht im Sinne von Agnethler gelegen hat — läßt das Intervall zur lateinischen Ausgabe von 1746 immerhin den Schluß zu, daß sich in der Zwischenzeit kein zahlungskräftiger Interessant fand. Die Veröffentlichungsliste Agnethlers aus dem Jahre 1750 wird schließlich mit einer kleinen Schrift beschlossen, in der dieser anhand eines Schreibens von Baumgarten gegen den inzwischen verstorbenen Universitätskanzler Ludewig und für seinen einstigen Lehrer Schultze polemisiert („in welchem der H. Profess. Schultze gegen ungegründete Auflagen des berühmten Cantzlers von Ludewig vertheidiget wird").