Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 71-72. (Budapest, 1974)
KISEBB KÖZLEMÉNYEK - Kempler, Kurt: Gyógyszerészi vizsgautasítások Magyarországon a XIX. században (német nyelven)
Bewegnissen übersehen, sondern nach Gewissen und Vorschrift dieser Verordnung zu Werke gehen, nach dieser dergestalten vollzogenen Untersuchung aber den Befund an die vorgesetzte Sanitäts-Commission oder den Kreyss-VorSteher umständlich und unpartheyisch berichten, welcher hierüber an die betreffende Landes-Obrigkeit im erforderlichen Falle das weitere zu beförderen hat. Gleichwie billig ist, für jede besondere Bemühung der Medicorum eine geziemende Belohnung zu bestimmen, so hat jeder Apotheker in Unserer Residenz-Stadt Wienn bereits Üblichermassen für diese jährliche Visitation den untersuchenden Medicis 6, in den Provinzen aber 3 Gold Dugg. zu bezahlen, und wenn sie auf dem Lande ausser Anstellungs-Ort sich entfernen müssen, sind ihnen nicht nur allein die ReisUnkösten, sondern auch die landesübliche Liefer-Gelder täglich zu vergüten, sie werden sich also bey den Kreyss-Comitats, oder Regiments-Districts-VorStehern in Militär-Provinzen zu melden haben, diese aber besorget seyn, ihnen solche der Gebühr nach zu taxiren, und den Bericht der Landes-Obrigkeit einzuschicken, die den Betrag als eine für des Landes Beste gemachte Polizei-Auslage bey den ProvincialCassen zahlbar anzuweisen hat: Damit aber die Medici diese Beköstungen nicht über dass Maass zu treiben Gelegenheit haben mögen, hat ihnen der verstandene Kreys-Comitat oder Districts-Vorsteher die Tage auszumessen, über welche sie ihre Entfernung in derley Visitations-Geschäften erstrecken sollen." Die erwähnten kaiserlichen Dekrete bilden das Fundament des Gesundheitswesens in Ungarn. Nach dem VIII. Gesetzartikel vom J. 1830 ist die offizielle Sprache der Verwaltung ungarisch geworden. RICHTUNGSLINIEN DER APOTHEKENUNTERSUCHUNGEN IM XIX. JAHRHUNDERT Die von Semmelweis benannte Universitätsbibliothek in Budapest besitzt eine Promotionsschrift, deren Verfasser Paulus Grünvald war. Der Titel des Büchleins (kaum 30 Seiten starkes Werkes) ist: „Dissertation inauguralis de visitatione Pharmacopoearum." [8] Nach Gründvalds Angaben waren die Apothekenrevisionen z.B. in Preussen nur dreijährlich vorgeschrieben, in Ungarn war es aber jährlich verpflichtend. Die Untersuchung wurde von dem Oberarzt der zuständigen Munizipalbehörde durchgeführt, mit Hilfe von einem oder mehreren Ärzten. Als Zeuge sollte am Land auch der Bezirk-Stuhlrichter, in den Städten der Verträter des Rates vom Gesetz aus herbeigerufen werden. In Buda und Pest wurden der Dekan der medizinischen Fakultät, die Professoren der Botanik und Chemie, und zwei Senioren der Apothekern mit die Untersuchungen verpflichtet. Die Prüfungstaxe betrug 3 Gulden. Nach dem Verfasser ist es zu verurteilen, dass manchmal die Untersuchungen den Beteiligten zur Kenntnis gebracht wurden, weil dieses Verfahren Anlass Zum Missbrauch gab. Der Verfasser meint, dass die Untersuchungen der Apotheken mit Überraschung durchgeführt werden sollten. 13 Orvostörténeti Közlemények 1974