Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 66-68. (Budapest, 1973)
TANULMÁNYOK - Zalai Károly—Bánó Marianna: Az állam szerepe a gyógyszerészet fejlesztésében (német nyelven)
TANULMÁNYOK DIE ROLLE DES STAATES BEI DER ENTWICKLUNG DER PHARMAZIE IN UNGARN* von KÁROLY ZALAI und MARIANNA BÁNÓ I. r\as Arzneimittel als biologisch aktiver Stoff birgt, neben seinem therapeutischen Wert, zahlreiche Gefahren in sich, durch die es sowohl dem einzelnen Menschen als auch der Gesamtheit, der Gesellschaft Schaden zufügen kann. Diese Gefahr ist bereits sehr früh von Arznei-Experten, in erster Linie von Ärzten und Apothekern, erkannt worden. Vermutlich war es die Schlussfolgerung dessen, dass die Herstellung von Arzneimitteln, deren Kontrolle, Dispensation, Anwendung usw., die personellen Erfordernisse in bezug auf den Umgang mit Arzneimitteln (Qualifizierung, Prüfungsvorschriften usw.), sachliche Kriterien (Einrichtung der Apotheken, Ausrüstung usw.) und nicht zuletzt die Frage der Verantwortung bei der Anwendung von Arzneimitteln, schon seit langer Zeit durch örtliche Verfügungen, später durch Landesrechtsnormen, durch Landesgesetze geregelt wurden. Als Ergebnis jener Erkenntnis und der Entwicklung wurden zunächst in einzelnen Städten, Fürstentümern, Provinzen, dann sich auf immer grössere Gebiete erstreckende Rechtsregelungen (Gesetze, Verordnungen) betreffs der fachlichen Betätigung mit Arzneimitteln geschaffen. Das Ziel der Schaffung von Rechtsregelungen und ihrer Inkraftsetzung besteht darin, die Interessen der Gesellschaft in den auf verschiedenen Stufen stehenden Gemeinschaften (Stadt, Fürstentum, Provinz, Staat) zu schützen, im Bereich der Arzneimittelversorgung die Gesichtspunkte des Gesundheitswesens maximal durchzusetzen. Die Tätigkeit des Staates als Schöpfer von Rechtsnormen und ihre Durchsetzung bedeuten zugleich den praktischen Einfluss des Staats auf die Entwicklung der Pharmazie. Die Rechtsvorschriften des Gesundheitswesens und der Pharmazie sind für die auf pharmazeutischem Gebiet tätigen Fachleute (Ärzte, Apotheker usw.) verbindliche Normative. Die Rechtsregelungen sind verbindliche Vorschriften, die dem Staat zugleich Basis und Möglichkeit der Kontrolle gewährleisten. *Das Manuskript war im Mai 1971 beendet worden, deshalb konnten sich die Verfasser mit den pharmazeutischen Beziehungen des neuen Gesundheitsgesetzes 1972 nicht mehr beschäftigen. (Red.)