Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 62-63. (Budapest, 1971)

TANULMÁNYOK - Ruttkay, László: Jessenius mint a wittenbergi egyetem professzora (német nyelven)

torischen und unterrichtlichen Verordnungen am J. Januar 1580 verkünden 36 . Das hat er eigentlich mit der Absicht getan den Kryptokalvinismus gänzlich auszurotten, im Interesse dessen hat er aber auch die Freiheit des Unterrichts ganz aufgeopfert, ja sogar gänzlich aufgehoben. Er regelte streng die einzelne Themen, die während dem Vortrag vorzulesen sind, schrieb vor die Art und Weise des Vortrages oder der Vorlesung, die Zahl der daran teilnehmenden Studenten, wie auch die einzelne Pensums. Er schränkte den Wirkungskreis des Rektors und der Dekanen dadurch streng ein, dass er einen sog. „Perpetuum Consilium" errichtete, dessen Mitglieder ein durch ihn ernannter Kanzler und neben diesem zwei ebenfalls durch ihn ernannte Komissäre waren. Es wurde auch verkündet, dass der Rektor der Akademie von nun an nur aus den Theolo­gen gewählt werden kann. Der Kanzler kann gegen die Verfügungen der Aka­demie sein Veto-Recht ausüben, eine Verfügung, welche die Autonomie der Hochschule gänzlich gelähmt hat. Vorher noch im J. 1572 erhielt die medizinische Fakultät eine neue Verfassung. Die Verfügungen dieser waren aber so radikal, dass wir mit Recht sagen können, dass dadurch von der alten Baute kein Stein auf dem anderen blieb 37 . Die Vorlesungen haben bisher die Professoren gemäss den, noch zur Zeit Friedrichs des Weisen festgestellten Prinzipen gehalten ; diese hatten ihren Ur­sprung aber grösstenteils noch in der Unterrichtsart der mittelalterlichen Akademien. Darum charakterisiert sie noch ein starker Konservativismus, der nicht nur in der Dauer des Unterrichts, aber noch eher im engen Kreis der sich anzueignenden Kenntnisse, in den benützten Quellen und in der Art des Unter­richtes stand. Wir sind aber schon in der Zeit des Humanismus und nach der Renaissence und die Wirkung dieser geistigen Strömungen ist auch in Witten­berg spürbar. Die Regelung von 1572 hat schon auch den Unterricht auf neue Grundlagen gestellt. Die Hauptquellen des medizinischen Unterrichtes sind selbstverständlich noch immer Hyppocrates und Galen, wie auch die grossen arabischen Arzte, aber die neue Regelung wagte schon auszusagen •— also noch in der Zeit der Herrschaft des unumstösslichen Galenismus, dass die Pro­fessoren verpflichtet sind diese Autoritäten auch mit kritischer Darlegungen zu begleiten, solche denen zufügen, ihren Wert vom Standpunkt des Fortschrittes der Wissenschaft abzumessen. Das Lernen der ganzen Therapie wurde in drei Teilen geteilt: der erste war die Diätetik, der zweite die Pharmakologie und die dritte die Chirurgie. Besondere Gebiete sind die Anatomie und die Botanik (im Zusammenhang mit der Pharmakologie). Die Regelung spricht ausserdem aus, dass der zweite Professor der Fakultät seine Zuhörer auch mit Gesundheitspflege bekannt zu machen verpflichtet ist. Was die Anatomie betrifft, dort sind die Lehren der alten Klassiker zum Grund zu nehmen, aber bei den Vorlesungen sind schon auch die neue Erfindungen von Vesalius und Falloppio in Betracht zu nehmen. Die Regelung gibt gleich Ausdruck auch dem Wunsche, dass die 3(i Leges et Statuta collegii medicorum in academia vitebergensi. — Medizinisches Dekanatbuch, Hefte 04-77. 37 Friedensburg a. W. 277-278 SS.

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