Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 60-61. (Budapest, 1971)

TANULMÁNYOK - Kaiser, Wolfram -Piechocki, Werner: A Madai-orvosdinasztia Halléban (német nyelven)

des alten Hofrats oder August Christian Friedrich Richter als Sohn und Erbe eines Firmen-Mitbegründers als Nachfolger im Amt fungieren sollten. Noch zu Lebzeiten des erkrankten Anhalt-Köthenschen Hofrats spielt sich dieser Kon­flikt ab. Als der erkrankte Christian Sigismund Richter im August 1739 in Erkenntnis des nahen Todes seine Geschäfte zu ordnen sucht, führt er wegen der anstehenden Nachfolge im Direktorat einige Besprechungen mit dem Lei­tungsgremium der Stiftungen. Ein Protokoll dieser Verhandlungen ist erhalten geblieben und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation; der Expeditions­buchhalter Ludwig Johann Cellarius notiert über einen Bericht des Rendanten Johann Anton Wedemeyer (1710-1774): „Der Herr Wedemeyer referirte mir jüngsthin 1. daß da er jüngsthin bey den Herrn HofR. Richter in Gisten gewesen, derselbe sein Mißfallen darüber zu erkennen gegeben hätte, daß die H, Dr. Madai u. H, Dr. Friedrich Richter nicht miteinander einig waren, da doch seine beständige Meynung sey daß dieselben das Arzney Wesen mit einander fortführen solten, und keiner ihme vor den andern etwas zu arrogiren haette . . . Da indeßen gleich wohl das Miß Verständniß zwischen den H. Dr. Madai und H. Dr. Friedrich Richtern continuire, und die Sache durch die von den Herrn Hof Rath Richter beliebte Vermittelung des H. Hof R. Wolff und H. Gründlers noch nicht beygeleget worden, so wolle er H. Wedemeyer einen Versuch thun, ob er unter Ihnen wiederum Einigkeit stifften könnte . . . 4. Gehe es ietzo mit der correspondenz nicht gar ordentlich und habe insonderheit der H. Dr. Madai davon ein gut Theil an sich gezogen, so daß zu besorgen sey daß wenn es so fortginge, die correspondenz so bishero im Nahmen des H. Hof Rath Richters geführet worden, endlich gar eingehen würde. 5. Bereite der H. Dr. Madai verschiedene Arzneyen an Tincturen und Pulvern für sich, die er auch mit verschicke, und was davon einkäme, für sich behielte, Ob er die Materialien dazu selbst anschaffe, oder ob selbige von denen Vorrathen genommen würden, wiße er nicht. Das dazu benoethigte Glaß aber werde von den vor das Laboratorium angeschaffete Glaß genommen, dahero auch der Aufgang deßen ietzo sehr groß sey. Vor einiger Zeit habe H. Dr. Madai sich vernehmen laßen, daß wenn man ihme seinen Gehalt verbeßere, so wolte er auch das vor solche Arzneyen eingehende Geld mit ad Cassam geben. Ob er noch der Meynung sey wiße er nicht. 6. Dem H. Dr. Madai und H. Dr. Friedrich Richter würden, nach Verordnung des Herrn Hof Raths aus der Cassa monatlfichf iedem 30 thlr gegeben, und wolle der Herr Hof Rath daß unter ihnen beständig eine Gleichheit gehalten werden solle. Außer diesen bekämen sie dann auch ihren Tischtrunck vom Wayßenhauße. 7. Habe der Herr Hof Rath ieglichen ein gewißes département oder gewiße Oerter angewiesen. Wenn nun von solchen Orten her ein consilium medicum begehret würde, so müße der in deßen département es liefe, solches verfertigen, die remunerationes davon aber fielen jedesmahl dem anheim der das consilium ausgefertiget habe." 27 Das Schreiben enthält einige Vorwürfe gegen Madai; August Christian Friedrich Richter präzisiert diese Anwürfe in einem Schreiben vom 15, August 1739 noch schärfer und macht Madai vor allem den Vorwurf des unberechtigten Eingriffs in die ihm zugeteilte ärztliche Korrespondenz. Dieser verteidigt sich schriftlich am 22. September 1739: ­7 Verwaltungsarchiv der Franckeschen Stiftungen Tit. IX, Sekt. II, Nr. 16, pag. 16 folg.

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