Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 57-59. (Budapest, 1971)

TANULMÁNYOK - Zalai Károly: A gyógyszerészdoktor-képzés fejlődése a budapesti egyetemen (német nyelven)

Minister für Religion und Unterrichtswesen richtete, mit der Bitte die allzu strengen Bedingungen zu massigen. Die Bedingungen blieben aber die alten und hierin sehen wir die Erklärung dafür, dass von den Magistern nur sehr wenige den Doktorgrad der Pharmazie erreichen konnten und erreichten. Eine grundlegende Änderung brachte nur das Lehrjahr 1892/93. Die am 8. 8. 1892 ratifizierte königl. ung. Verordnung Nr. 35,985 des Ministers für Religion und Unterrichtswesen regelte die Ausbildung der Apotheker, die Verleihung des pharmazeutischen Doktorats, von neuem [5]: „Pharmazeutisches Doktorat : 1. Diejenigen Magister der Pharmazie, die ein Reifezeugnis vorweisen können, können die Urkunde des Doktors der Pharmazie erlangen, falls sie mindestens noch ein Jahr auf der Hochschule verbringen und während dieser Zeit in der Insti­tuten für Chemie, Arzneimittelkunde und Gesundheitslehre 2 bzw. je 1 Semester sich mit Laboratoriumsarbeiten befassen und während dieser Zeit aus einem der erwähnten Fächer eine aufgrund ihrer eigenen Untersuchungen verfasste Disserta­tion schreiben. 2. Die Doktorarbeit wird von einem 3-köpfigen Ausschuss, bestehend aus dem Dekan der medizinischen Fakultät, als dem Vorsitzenden, dem Professor der Chemie und — dem Thema der Dissertation entsprechend — aus dem der Arzneimittellehre oder Gesundheitslehre, begutachtet und mit Stimmenmehrheit angenommen oder zurückgewiesen. 3. Für die Begutachtung der Dissertation gebühren 30 Frt, hiervon erhält jedes Mitglied des Ausschusses je 10 Frt. 4. Die Doktorarbeit ist in Druck zu geben, die Kosten trägt der Doktorand. 5. Die Promotion erfolgt nach Annahme der Doktorarbeit auf die bisher übliche Weise, neben Entrichtung der Gebühren." Aus dem angeführten Abschnitt der Verordnung geht hervor, dass die neue Verordnung einerseits die bisherigen besonders strengen Erfordernisse (Bestehen der Prüfung mit Auszeichnung) weglises, andererseits bezeugt sie einen grossen Fortschritt, da sie als auszuarbeitendes Thema der Doktorarbeit nicht nur die Chemie, sondern auch die Fächer: Pharmakologie und Gesundheitslehre bestimmte. Die in 1897 veröffentlichte Meinung von László Szigethy [18] scheint mit dem eindeutigen Fortschritt des Doktorats des Pharmazie in Widerspruch zu stehen : „Für die Apotheker ist die inkraftgetretene Änderung bezüglich der Verleihung der Urkunden und der Benennung (anstatt doctor chemiae: doctor pharmaciae) von Schaden, da wir bei der Belegung der Stellen für Chemiker seit Jahren in den Hintergrund gedrängt werden. Die mit dem Doktorat der Pharmazie Ausgezeich­neten werden nicht als Chemiker sondern ausschliesslich als Pharmazeuten betrach­tet. So wird langsam die Pharmazie aus dem Gebiet der Chemie verdrängt, so wird der Kreis immer mehr und mehr eingeengt, der der chemischen Tätigkeit der Pharmazeuten eine Grenze setzte. Der Wert des Doktorats der Pharmazie kann nur dann gehoben und die Chemiker-

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