Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 57-59. (Budapest, 1971)

TANULMÁNYOK - Zalai Károly: A gyógyszerészdoktor-képzés fejlődése a budapesti egyetemen (német nyelven)

Tätigkeit der Apotheker nur dann ausgedehnt werden, wenn wir das heutige System der Erwerbung des Doktorats abändern. Die Art der Erwerbung des Doktorats muss dermassen abgeändert werden, dass der Doktorand die ihm als Dissertation gestellte Frage im Laboratorium jeglicher Apotheke ausarbeiten dürfe und auch dann, wenn die Prüfungskommission seine Dissertation angenommen hat, sollte er nur dann den Doktortitel erringen, wenn er noch eine besondere Prüfung aus Chemie, Pharmakologie und evtl. aus Lebensmittelprüfung abgelegt hat." In den Jahren des 1. Weltkrieges wurde die Ausbildung der Apotheker und der Doktoren der Pharmazie erneut geregelt. Am 11, Aug. 1914 wurde von höchster Instanz die neue Regelung bezüglich der Universitätsausbildung der Apothekereleven und des Doktorats der Pharmazie bewilligt, die der Minister für Unterrichtswesen in seiner Verordnung Nr. 112745/1914 vom 20. 9. 1915 herausgab. Die Verordnung besagte für die Doktorengrad-Anwärter der Diplomapothe­ker, dass sie noch weitere 4 Semester an der medizinischen Fakultät zu studieren haben, auf Grund dessen sie eine Doktorarbeit zu verfassen haben und münd­liche Prüfung in Chemie, Botanik, Pharmakognosie oder Gesundheitslehre abzulegen haben. Die Doktorprüfung muss aus einem Hauptfach und 2 Neben­fächern abgelegt werden; das Hauptfach bildet dasjenige wissenschaftliche Fach, Abb. 2. Ein pharmazeutisches Doktorendiplom aus 1914

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