Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 50. (Budapest, 1969)
TANULMÁNYOK - Karl-Heinz Karbe: Johann Christian Gottlieb Ackermann és a munkaegészségügy kezdetei Németországban (Német nyelvű közl.)
Polizeihinsicht gewonnen?" betitelt ist, weist er in weitgehender, z. T, wörtlicher Anlehnung an das Vorwort zu seinem Gesetzentwurf nach, daß die Frage der medizinischen Gesetzgebung im 18. Jahrhundert gröblich vernachlässigt worden ist. Zwar gäbe es in den deutschen Gesetzbüchern eine Vielzahl das Eigentum und sonstige Rechte betreffende Gesetze; wie man jedoch die Menschen gesund erhalten könne, darüber hätten freilich im 18. Jahrhundert Ärzte gute Vorschläge unterbreitet, zu ihrer Verwirklichung sei jedoch nichts oder nur „sehr schläfrig" etwas unternommen worden. Nach wie vor seien entkräftete und der Einwohnerschaft zur Last fallende, bettelnde Soldaten, Dienstboten, Tagelöhner und Handwerksburschen herumwandelnde, laut schreiende Satiren. Und, so mancher Handwerksmann hätte auch am Leben erhalten werden könen, wenn er über die Möglichkeiten, „seine Gesundheit gegen die Gefahren seines Handwerks" schützen zu können, zweckmäßig unterrichtet worden wäre [46]. Den sich anschliessenden Abschnitten „Der Herr und der Diener in sittlicher und medizinischer Polizeiaufsicht", „Die Gefahren und Schicksale der Gesundheit bei der aus dem väterlichen Haus auswandernden sich selbst überlassenen Jugend" und „Von den Vorurtheilen, Mißbräuchen und Gesundheitsgefahren der Ackersleute" folgen sodann 14 Kapitel, in denen Mai für die Arbeiter und Handwerker zumeist traditioneller handwerklicher Berufe in der von der industriellen Revolution noch völlig unberührt gebliebenen Rheinpfalz prophylaktisch-diätetische Verhaltensregeln entwickelt, d. h. Vorschläge unterbreitet, wie sie sich entsprechend den möglichen Gesundheitsschäden an ihrem Arbeitsplatz und in ihrem alltäglichen Leben (z. B. hinsichtlich ihrer Ernährung, Bekleidung und Wohnkultur) verhalten sollten. Besonders hervorgehoben zu werden verdient seine Sorge um die Jugend, um den Schutz und die Erhaltung der Gesundheit der Lehrlinge, indem er immer wieder an die Eltern und Zunftbzw. Handwerksmeister appelliert, dieselben vor dem Beginn der Lehre über die Gefahren, die mit dem betreffenden Beruf für die Gesundheit verbunden sind, aufzuklären und deren Berufseignung vermittels einer Untersuchung durch einen Haus- oder Polizeiarzt feststellen zu lassen. Andererseits läßt so mancher Vorschlag von Mai auch die Grenzen dieses weitblickenden, aber der feudalabsolutistischen Gesellschaftsordnung fest verhafteten Arztes zu Tage treten. Nicht durch die Beseitigung der bestehenden feudalen Machtverhältnisse und des Privatbesitzes an den Produktionsmitteln, sondern durch das Gebet hofft er z. B. die Weber, von denen sich so mancher in Deutschland zum Krüppel gearbeitet und dennoch im hohen, arbeitsunfähigen Alter nicht einmal ein „werkenes Hemd für sein Begräbnis" übrig habe, sich selbst von ihrem erschütternden Los befreien zu können. Am Ende des Kapitels „Über die Gesundheitsgefahren der Leinen- und andere Weber" schreibt er (S. 220 f.) : „Wollt ihr das Schiksal nicht erleben, Ihr Webermeister an dem Rhein ! So müßt ihr Tag und Nacht fortweben, Rheinwasser trinken, keinen Wein.