Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 50. (Budapest, 1969)
TANULMÁNYOK - Karl-Heinz Karbe: Johann Christian Gottlieb Ackermann és a munkaegészségügy kezdetei Németországban (Német nyelvű közl.)
handelnde Kapitel ist eine von Huszty gekürzte Wiedergabe des entsprechenden Abschnittes der Ackermannschen Abhandlung. Lediglich die abschließenden Bemerkungen über „Anstalten für die Herstellung der Gesundheit der Bergleute und Hüttenarbeiter" (S. 498-501) stammen aus der Feder von Huszty und knüpfen an das an, was bereits am Ende des ersten Kapitels über die Anstellung von Fabrikärzten, über die Einrichtung von fabrikeigenen Krankenzimmern und die kostenlose Bereitstellung von Arzneimitteln für die in den Fabriken tätigen Arbeiter gesagt wurde. Nachdem auch hier zunächst „die Errichtung öffentlicher allgemeiner Bergwerksspitäler, welche mit Ärzten, Wundärzten, einer Apotheke und den übrigen Erfordernissen gehörig versehen wären" (S. 498) als dringendstes Bedürfnis dargestellt wird, wendet sich Huszty der tatsächlichen, völlig unzulänglichen „öffentliche(n) klinische(n) Verfassung des Bergwesens in Ungern" zu und berichtet, daß nur die in den königlichen Kameralbergwerken arbeitenden Bergleute in den Genuß kämen, „den bestellten Aerzten unentgeltlich den Krankenbericht abstatten, und auf die Kosten des Staates Arzneien aus der Apotheke verlangen zu dürfen" [42]. Es sei mir erlaubt, hier nur darauf hinzuweisen, daß diese Forderungen Husztys zweifelsohne ihre reale Grundlage in den vor allem unter der Regie von Gerhard van Swieten (1700-1772) und durch das in der Mitte des 18. Jahrhunderts betriebsärztliche Wirken von Giovanni Antonio Scopoli (17231788) und Balthasar H acquêt (1740 (?)—1815) geschaffenen arbeitsmedizinischen und sozialen Verhältnissen in den ehemaligen österreichischen Quecksilberbergwerken von Idria [43] (Jugoslavien) hatten. Nur wenige Jahre später, 1791, erschienen dann in Leipzig die vielbeachteten, von dem Gedanken der Prophylaxe getragenen und „zum Gebrauch academischer Vorlesungen" gedachten „Lehrsätze der medicinischen Polizeywissenschaft" von Ernst Benjamin Gottlieb Hebenstreit (1753-1803), eines Vertreters der Leipziger Medizinischen Fakultät. Auch er legt seinem mit dem Titel „Sorge für die Sicherheit der Erwerbsmittel" versehenen, wenn auch nur vier Seiten umfassenden Kapitel die Ackermannsche Bearbeitung von Ramazzini Zugrunde. Schon die Verminderung der durch die mit allen „Arten von Gewerben, Künsten und Handwerkern . . . verbundenen Gefahren sei ein verdienstvolles Werk der Polizey". Darum sei es auch „einer weisen und für das Wohl ihrer Unterthanen väterlich besorgten Regierung würdig, Untersuchungen zu veranlassen, in wie fern es möglich sei, bei einigen dieser Künste und Handwerke die schädlichen und giftigen Materien, welche sie bearbeiten, durch unschädliche zu ersetzen". Falls dies nicht möglich wäre, sollten wenigstens „leicht anwendbare Mittel und Verfahrensarten entwickelt werden, um die betreffenden Arbeiter vor den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefahren zu schützen" [44]. Darüber hinaus müsse der Staat auch auf die Verminderung der berufsbedingten Unfälle einwirken. Schließlich hält es Hebenstreit an anderer Stelle für erforderlich, „richtige und leichtfaßliche diätetische Regeln für alle Menschen und für besondere Stände und Gewerbe . . . nach Möglichkeit durch mündlichen und schriftlichen Unterricht zu verbreiten" (S. 200).