Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 50. (Budapest, 1969)

TANULMÁNYOK - Karl-Heinz Karbe: Johann Christian Gottlieb Ackermann és a munkaegészségügy kezdetei Németországban (Német nyelvű közl.)

Arbeitsmedizin größeren Raum geschenkt hat. Bereits im ersten Band seines in deutscher Sprache verfaßten und sich stark an J. P. Franks „System . . ." anlehnenden „Diskurs über die medizinische Polizei" (Preßburg und Leipzig 1786) weist Huszty auf die Ackermannsche Abhandlung als der wesentlichsten Quelle für seine arbeitsmedizinischen Darlegungen hin [38]. Nach „Ackermanns Grundsätzen", um mit den Worten Husztys zu sprechen, sind dann auch die beiden Kapitel „Oeffentliche Medizinalanstalten für Fa­briken" und „Oeffentliche Medizinalanstalten für Bergleute und Hüttenarbeiter" in seinem zweiten Band gestaltet, in denen er in Anlehnung an den franzö­sischen Physiokraten Raynal hervorhebt, daß der Staat, dem die Entwicklung des Manufakturwesens sehr am Herzen liege, auch dafür zu sorgen habe, die Ursachen der damit verbundenen Entstehung von Krankheiten „zu entdecken, und die gehörigen Maßregeln dagegen zu treffen" (S. 463). Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß auch Huszty in diesen beiden Kapiteln vor allem jenem Kreis von Arbeitern seine Aufmerksamkeit schenkt, dem das vorher eben nur durch Ackermann und einige andere Ärzte (z. B. Henkel) widerfahren war: den Fabrikarbeitern, Bergleuten und Hütten­arbeitern. Den einleitenden Bemerkungen in dem Abschnitt über die Medizinal­anstalten für Fabriken läßt Huszty unter der Überschrift „Krankheiten solcher Personen, die in Fabriken arbeiten" (vgl. Ackermann!) im Sinne und z. T. mit den Worten Ackermanns nähere Ausführungen über die Zustände in den Fabriken der damals vorherrschenden Textilindustrie folgen. In einem weiteren Unterabschnitt des ersten Kapitels nimmt sich Huszty besonders der gesund­heitsgefährdeten Arbeiter in den Leder- und Tabakfabriken, in Salzsiedereien und Zuckerraffinerien (—über deren letztere Ackermann nicht berichtet—) und derjenigen in den Glashütten an. Eingedenk der Unvollständigkeit dieses Abschnittes hält es Huszty selbst für notwendig, hier noch einmal zu betonen: „Zum ausführlichen Unterricht über diesen Gegenstand ist Herrn Ackermanns angezeigte Abhandlung eine unentbehrliche Quelle, welche beinahe alles, was hier­über schon geschrieben worden, entbehrlich macht ." [40] Der dritte und letzte Abschnitt ist voll und ganz den Maßnahmen zur Ver­hütung und Behandlung der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätig­keit auftretenden Krankheiten gewidmet. Hier geht der Verfasser — in Kenntnis der prophylaktischen Grundsätze der „Medizinischen Polizei" eines J. P. Frank und auch eigener Erkenntnisse und Erfahrungen — über das von Ramazzini und Ackermann Verlangte weit hinaus, wenn er mit Recht die For­derung erhebt, vor allem in Fabriken, in denen viele Hunderte von Arbeitern beschäftigt sind, einen Arzt anzustellen und für die Einrichtung eines Kran­kenzimmers Sorge zu tragen. Für die erkrankten Arbeiter und Tagelöhner kleinerer Fabriken, die aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage sind, habe der Staat zu sorgen, indem er ihnen „einen vorzüglichen Anspruch auf die Aufnahme in Spitäler" bzw. die kostenlose Verordnung von Arzneien durch den Krankenhausarzt ermöglicht, sofern eine klinische Behandlung nicht er­forderlich sei [41]. Das zweite, von den Medizinalanstalten für die Bergleute und Hüttenarbeiter

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