Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 32. (Budapest, 1964)
Müller, Reinhold F. G.: Meinung über die von indischen Chirurgen vorgenommene Einteilung der Krankheiten in sieben Gruppen
(11.) Reichlich ist da zu prüfen, was bei Wind usw. und bei Hitzekrankheit (jvara) usw. beständiges Leid oder Abgrenzung ist. So, wenn beständiges Leid möglich ist, dann mögen beständig leidend alle atmenden Menschen sein. Dann wird andernfalls bei Wind usw. und andernfalls Hizekrankheit usw., bei allen Meinungen andernfalls nicht ein Merkmal, welches auf diesem Grunde angesagt wird, als dass Wind usw. bei den Hitzekrankheiten Wurzel(-Ursachen) nicht sind. Da wird angesagt, zu Fehlern werden unheilvoll die Hitzen usw. nicht, und ferner nicht eine ständige Verbindung. Wie Blitz, Wind, Donner, Regen zu einen Zustrahlungsraum (13) unheilvoll nicht werden, auch im Zustrahlungsraum werden sie es zuweilen nicht und dann ist eine Veranlassung nur den Ursprung. Auch der Wogen Blase ist heftig eine Besonderheit des Wassers geradeso; beim Wind usw. und bei der Hitze usw. ist auch nicht so das Leid, nicht eine Trennung beständiger Art, und da so eine Veranlassung als Ursprung. Und hier erhebt sich die Strophe: (12.) Der schlechten Ausfertigungen Bemessung wie, ihre Berechnung, jede für sich wird mit Ausfürlichkeit im Anhang (uttara tantra) ganz ungehemmt angesagt werden/ Wenn auch nur versucht wurde, den mitunter schwer verständlichen Lehrtext in seiner Ausdrucksweise zu übertragen (14), so darf wohl eine weitergreifende kritische Erläuterung angebracht sein. Wenigstens die Texte aller ärztlichen Lehren (aber auch andere indische Überlieferungen oft) bieten keinen Anhalt für geschichtliche Zeitbestimmungen ihrer Entstehung, so auch die Susruta-Samhitä. Ihre wundärztlichen Stammtexte dürften im Anschluss an eine allgemeine Zusammenfassung der acht Glieder der ,Altmedizin' entstanden sein, nach grober Schätzung um die Mitte des ersten Jahrtausend n. Zw. {15). Dabei ist anzunehmen, dass an den ursprünglich entwickelten wundärztlichen Traktat (salya-tantra) die übrigen sieben Traktate nach kurzer Zeitspanne herangezogen wurden in den Anhang (uttara-tantra) . Letzter wurde jedoch nicht als ein nachträglicher Zusatz eingeschätzt, als ein ,, supplement", sondern im Anschluss an das abschliessende Inhaltsverzeichnis sú° ^,43 als „superior one" (16), also unter Wertung hoher, allgemein anerkannter Bedeutung. Diese blieb