KISS ATTILA: DAS RÖMERZEITLICHE WAGENGRAB VON KOZÁRMISLENY (UNGARN, KOM. BARANYA) . MIT EINEM ANHANG VON SÁNDOR BÖKÖNYI DIE PFERDESKELETTE DES RÖMISCHEN WAGENGRABES VON KOZÁRMISLENY / Régészeti Füzetek II/25. (Magyar Nemzeti Múzeum Budapest, 1989

III. DIE REKONSTRUKTION DES WAGENS

Tülle (Nr. 37-36, Nr. 39-38, Nr. 33-32, Nr. 35-34). Zu den aus der Störung stammenden vier viereckigen Tüllen gehörten aber nur zwei T-Eisen (viereckige Tülle Nr. 4, T-Eisen Nr. 12-13). Als Ersatz des Fehlenden können die in ihrer Funktion ähnlichen Klammern Nr. 18a und Nr. 19a gedient haben. Die oben beschriebene Lage der Funde beweist, dass die T-Eisen in jedem Fall die Planken des Wagenbodenbretts mit den vier zur Wagenachse senkrecht verlaufenden Kreuzbalken zusammenhielten. Die Enden dieser über die Ränder die Wagens heraus­ragenden Kreuzbalken werden durch die Bacchusbüsten mit viereckiger Tülle Nr. 36, 38, 32, 34 bzw. 4 St. Nr. 4 verziert (Abb. 49). Den hinteren Teil des Bodenbrettes könnte aufgrund der in situ-Lage unter dem Brett das Band Nr. 20 zusammengehalten haben. Die Breite des Wagenbodenbrettes kann man nicht aus der Breite der T-Eisen rekonstruieren, wie das logisch wäre, sondern aus der Entfernung der viereckigen Tüllen (Nr. 36, 38 und Nr. 32, 34), d. h. 87 bzw. 93 cm. Querschnitt 90 cm. Die bronzenen Bänder Nr. 32a, 34a, 36a—b und 38a—b verliefen nämlich am Rand des Bodenbrettes in einer Linie mit den inneren Enden der bronzenen viereckigen Tüllen mit Bacchusbüsten. Die Breite des Wagenbodenbrettes muss wahrscheinlich mit 90 cm angenommen Verden (Abb. 41). Die Länge des Bodenbrettes wird durch die längsgerichtete Entfernung der T-Eisen und von der Länge der Bänder Nr. 38b und Nr. 36b bestimmt. Die in situ-Entfernung der T-Eisen (Nr. 35-39, Nr. 37—33) war 67 bzw. 56 cm; dies ist auf durchschnittlich 60 cm zu mittein. Die 3 x 60 cm betragende Entfernung zwischen den vier Paar T-Eisen zugrundegelegt, kann die Mindeslänge des Wagenbodens mit 180 cm festgelegt werden. Dazu muss man aber das vor der viereckigen Tülle Nr. 38 um 33, 5 cm herausragende Band Nr. 38b zählen bzw. das vor der bronzenen viereckigen Tülle Nr. 36 um 37 cm herausragende bronzene Band Nr. 36. Das beduetet, dass das Wagenvorderteil 35 cm vor der Linie der viereckigen Tüllen begonnen haben kann. Für die Länge, die über die Hinterachse des Bodenbrettes hinausreichte, gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Die aus der Störung C stammenden schmalen bronzenen Platten, deren Breite mit der Breite der Platten Nr. 36a-b, Nr. 38a—b, Nr. 32a und 34a übereinstimmt,blieben in Bruchstücken mit einer Länge von 26,0, 7,2, 5,7 und 3,8 cm erhalten. Diese Masse selbst besagen nur soviel, dass im vom Finder gestörten Teil auch bronzene Bänder zu den viereckigen Tüllen gehörten. Wenn das Wagenende wie beim Wagenvorderteil 35 cm von der Linie des letzten T-Eisen bzw. der viereckigen Tülle enfernt wäre, und dieser Teil auch mit einem bronzenen Bank bedeckt gewesen wäre, dan hätten — auch unter Beachtung der möglichen Senkung-die bronzenen Platten des Wagenhinterteils aus der Störung C unberührt erhalten bleiben müssen. Danach darf man das Wagenhinterteil nicht ähnlich wie das Vorderteil, etwa 35 cm vom .hinteren bronzenen viereckigen Tüllenpaar plazieren, sondern in einer kürzeren Entfernung, d. h. der Darstel­lungen von Tök und Zsámbék entsprechend. 6 Der sich besonders weit streckende flache Bogen der Eisenrippe Nr. 17a weist in ähnlicher Weise auf die Kürze des Bodenbrettes hin, ist doch die Dehnung des Bogens gerade wegen der Kürze des Bodenbrettes not­wendig gewesen. 6. Die Wagenseite Die Eisenrippen Nr. 47, 68 und 46 lagen is situ, während die Funde Nr. 17, 17a, 18 und 19 aus dem Graben der Störung C stammen. Dieser Fakt beeinflusst und bestimmt unsere Schlussfolgerungen wieder grundlegend. Die in situ-Lage und Paarigkeit der Rippen weist darauf hin, dass diese wahrscheinlich beide Seiten des Wagens symmetrisch hielten. Das Unterteil des gebogenen Teils der Eisenrippen Nr. 68, 47, 46 und 17 steht senkrecht zum Rand des Bodenbrettes. Die Rippen könnten am Rand des Bodenbrettes plaziert gewesen sein, ihr Fuss ist auf dem Bodenbrett durchbohrt, sie wurden in entsprechender Richtung gehalten. Die Bögen der Kipfen Nr. 18 und Nr. 19 stimmen mit den Bögen der Eisenrippen überein, ihre „Füsse" sind aber wesentlich länger. So kann das Bodenbrett diese nicht getragen haben, sondern es ist anzunehmen, dass sie in der Achse befestigt waren. Den Zusammenhalt der Achsen und des angenommenen hinteren Polster­holzes können die zwei Beschläge Nr. 15 bewirkt haben (Abb. 41). Die Höhe der Kipfen-„Füsse" Nr. 18 und Nr. 19 dagegen bedingte die Höhe des hinteren Polsterholzes über der Achse. 7. Die Verzierung des Wagenhinterteils a. Angaben 1. Alle Beschläge lagen in der Störung C. 2. Die Funde kommen paarweise vor, ausgenommen das Tympanon Nr. 1, die bronzene Platte Nr. 6a, sowie die bronzene Scheibe Nr. 5 (falls eine zweite Scheibe nicht bei der Bergung verlorengegagen ist). Das paarweise Vorkommen weist auf eine symmetrische Anordnung hin. 3. Nach den auf der Rückseite der bronzenen Beschläge befindlichen Nägeln und Holzresten waren die Gegenstände auf Holz befestigt. 31

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