CS. SÓS ÁGNES: ZALAVÁR—KÖVECSES AUSGRABUNGEN 1976—78 . ANHANG. ISTVÁN VÖRÖS KNOCHENFUNDE / Régészeti Füzetek II/24. (Magyar Nemzeti Múzeum Budapest, 1984
V. ZUSAMMENFASSUNG
gibt es Angaben vom Altertum bis ins Mittelalter) und zeigt auf, dass dies in erster Linie die Hinrichtungsform für Frauen war (die ehebrecherische Frau wurde z. B. aber mit ihrem mitschuldigen Gefährten zusammen begraben); es gibt auch dafür Beispiele, dass die Exekution am Tatort stattfand (zit. Arb. 150-154, 192-193,152). - Im Zusammenhang mit angelsächsischen Frauengräbern (6.-7. Jh.): Chadwick-Hawk.es, S.- Wells. C., 1975 (Bauchlage und auf Knebelung hinweisende Position). Es fragt sich, wie dies alles mit den in den Häusern A und R/2 von Zalavár-Kövecses aufgefundenen Skeletten in Verbindung gebracht werden kann, deren Lage auf Knebelung (bzw. Bauchlage) schliessen lässt; man kann noch hinzufügen, dass das „Tabu machen", d.h. die Vernichtung der Eigentümer der Hingerichteten sehr tiefe Wurzeln hat und sich auch im Mittelalter verfolgen lässt (K . v. Arnira, zit. Arb. 231-232). Jedenfalls haben wir bei der Freilegung von Haus A eine starke Zerstörung durch Brand beobachtet, während die Zerstörtheit der Feuerstelle von Haus R/2 sich insofern von der Gestörtheit der Öfen in den übrigen Häusern unterschied, dass ihr Steinmaterial auch weiter entfernt, auf dem Boden der Hausgrube in Erscheinung trat (Abb. 27: T. IL. 1). Bei der Frage der Skelettlage, die auf Knebelung (und auf Bauchlage) hinweist, sind noch die folgenden Bemerkungen zu machen. Als Rituserscheinung tritt sie verhältnismässig verstreut auf, lässt sich aber weder zeitlich noch räumlich so eingrenzen, dass man aufgrund der Erscheinung die „Träger" des Ritus ethnisch differenzieren könnte. Eben deshalb liegen weniger Irrtumsmöglichkeiten in der Erklärung, die mit dem Begriff der „lebendigen Leiche" zusammenhängt, die den Grund einfach in der Verhinderung der „Rückkehr" des Toten sieht und die Bestattungsweise allgemein mit Personen in Verbindung bringt, die über eine böse Gewalt verfügen („Vampirismus"). In diesem Sinne u.a.: Banner, J., 1927; Krumphanzlovi, Z., 1966; Wilke, G., 1933 (Hervorhebung des Motivs des „bösen Blicks"), 285286; dselbe 1961; Grönhangen, Y., 1941 185; Zielonka, B 79.57(Beispiel aus dem 17. Jh. aus der Umgebung von Krakow; über die verschiedenen Erscheinungsformen des Vampirismus gesammelte gemischte Daten: Szabó, J. Gy., 1964. 120 ff.) All dies schliesst aber nicht aus, dass die Arten der Verhinderung der „Rückkehr" Züge tragen, die den örtlichen Traditionen folgen. Dies festzustellen ist jedoch nur aufgrund der Kenntnis eines archäologischen Materials möglich, das eine längere Zeitspanne einer gewissen Region umfasst. Eine Bedeutung der planmässigen und zeitlich im grossen und ganzen parallelen Erforschung der frühmittelalterlichen Fundorte von Zalavár bzw. der Umgebung von Zalavár liegt - ich habe darauf schon mehrfach hingewiesen darin, dass sie es ermöglicht, aufgrund der Siedlungskontinuität die Traditionen bzw. ihr Weiterleben zu verfolgen, die Züge zu bestimmen, die mit Neuansiedlungen in Zusammenhang gebracht werden können. Zur Zeit halten wir aber mehr noch bei der Aufstellung von Arbeitshypothesen als bei der Lösung von Einzelfragen und das gilt auch für die Rituserscheinungen. So ist es schwer, die im N-Teil des Fundortes Kövecses freigelegten, „ordnungswidrig beigesetzten Toten nach den vorstehenden Gesichtspunkten zu bewerten. Das Nachstehende verdient jedoch Aufmerksamkeit: 1. die geographische Lage der bisher bekannten Fundorte in Transdanubien; 2. die verhältnismässig grössere Anzahl solcher Bestattungen innerhalb des Bestattungsortes von Kövecses; 3. das verstreute Vorkommen der Bestattungsart oder ihr Fehlen an anderen Fundorten von Zalavár. Ohne irgendwelche weitgehende Schlüsse zu ziehen, nur als Problemstellung kann man z. B. in Verbindung mit dem Gräberfeld unterhalb Nyitra-Zobor (aufgrund der Datierung durch den Ausgrabungsleiter 1. Hälfte des 9. und 1. Hälfte des 10. Jh.) die Meinung von B Chropovsky (1978) zitieren, der angesichts einer grösseren Anzahl von Skeletten in Hockerlage (darunter auch in Bauchlage) an die Mitglieder eines Stammes („Schamanen"? ) denkt, der alte Traditionen befolgte, aber auch an Individuen der Einwohnerschaft der zum Gräberfeld gehörenden Siedlung, die sich in irgendeiner Hinsicht von dem übrigen unterschieden. Oder aber kann die Bemerkung gemacht werden, dass von den auf dem Gebiete Besenov/Zsitvabesenyó'-„Sirdüló" („Gräberflur ') in der Slowakei freigelegten, einander nahle liegenden Gräberfelder, nur in dem jüngeren, auf das 10. Jh. datierten Gräberfeld Hockergräber in Erscheinung traten ( Nevizánsky, G., 1979). Weiter auf dem Gebiete der Slowakei verbleibend, ist im Falle der Bestattungen des 10.-11. Jh. unter keinen Umständen die Frage entschieden, wie weit es sich bei bestimmten Arten der „ordnungswidrigen Bestattungen um die idologische Enwirkung des slawischen Umgebung handeln kann, wie es z.B. einzelne Forscher im Falle des Unterbleibens der partiellen Pferdbestattung an einzelnen Orten vermuten (vgl. Rejholcová, M., 1979; Gräberfeld von Zenemii/Szimö, ebd. auch Skelett in „ordungswidriger Lage). Im Zusammenhang mit Zalavár muss man zwei siedlungsgeschichtliche Momente besonders berücksichtigen: 1. das Zentrum des 9. Jh., Mosaburg (Mosapurc) ist wahrscheinlich nicht auf unbewohntem Gebiet entstanden; 2. nach unseren bisherigen Kenntnissen hat die Landnahme der Magyaren (ín Pannonién um 900) die Zusammensetzung der örtlichen Bevölkerung des 9. Jh. nicht verändert (vgl. Cs. Sós, Á., 1973.182 ff.; dselbe, 1976.1 16). Schliesslich kann noch bemerkt werden, dass die „Bauchlage" sporadish auch unter den fränkischen Bestattungen im 8. 10. Jh. vorkommt, und zwar auch in ausgesérpejem christlicher Umgebung (in Friedhöfen um Kirchen). Dieser zweifellos im Heidnischen verwurzelte Brauch ist nach G. Binding in diesen Fällen eine Form und Frucht des primitiven Strafrechtes, die Umwendung des Toten bedeutet den radikalen Ausschluss des Sünders aus der Gemeinschaft der Lebenden sowohl als der Toten, bzw. ist sie eine gewisse l orm der Busse, was mit der Verhinderung der „Rückkehr in Zusammenhang stehen kann ( Binding , G. Janssen, H'., - Jungklaas, F.K., 1970.80 86). 31 Über die „volle Bestattung" von Rindern verfügen wir aus der Awarenzeit über wenig und aus der Tiefebene stammende Angaben: Szeged-Makkoserdó', Szentes-Kaján (Fundliste) von Szőke, B.M., 1979/81 82,94,97; ohne Anspruch auf Vollständigkeit ergänzbar: Kunszentmárton-Habránytelep: Csallány, D., 1933.3; der in Muln in Istrien zum Vorschein gekommene Fund befand sich auf dem Gebiet eines ehemaligen awarischen Gräberfeldes). Aus der Zeit nach der Landnahme durch die Magyaren kennen wir auch aus Transdanubien schon ein Beispiel: im Gräberfeld von Sárbogárd (10. Jh.) kam als selbständiges Grab ein Rinderskelett zum Vorschein; die vorderen Gliedmassen des Tieres hatte man vor der Bestattung abgetrennt (Kralovánszky,A., 1964.). Als Beispiel für die Bestattung des ganzen Tieres, jedoch in ein Menschengrab, erwähnt A. Kralovánsky den Kurgan aus dem 11. Jh. am N.-Donez (zit. Arb. 180). In Komáromszentpéter ist das vollständige Skelett eines Rindes am Rande einer árpádenzeitlichen Siedlung zum Vorschein gekommen (12. Jh.; Tettamanti, S., 1975.108). Erwähnt sei, dass für die rituelle Beisetzung von Rindern auch ein vorgeschichtliches Beispiel bekannt ist (Coblenz, W , - Fritsche, K . 1962, zu einem Doppelgrab gehörende Grube mit drei kompletten Rinderskeletten, Aneolithikum). In Grab 50 von Zalavár-Kövecses hatte man die abgetrennten Gliedmassen auf das auf die Seite gelegte Tier gelegt, was, verglichen mit der aufgestützten Lage des Schädels durch die Enge der Grube zu erklären ist. Aus den vom Skelett übriggebliebenen Knochen 82