CS. SÓS ÁGNES: ZALAVÁR—KÖVECSES AUSGRABUNGEN 1976—78 . ANHANG. ISTVÁN VÖRÖS KNOCHENFUNDE / Régészeti Füzetek II/24. (Magyar Nemzeti Múzeum Budapest, 1984
V. ZUSAMMENFASSUNG
durch Ohrringe mit Kettchengehänge, durch Millefioriperlen und durch in Scheide mit eisernem Ortband befindliche Messer auf die zweite Hälfte des 9. Jh. - die Zeit um die Jahrhundertwende - datiert sind. Wahrscheinlich ist hierdurch auch die Erscheinung zu erklären, dass innerhalb der freigelegten Gräbergruppe die Gräber gegen N spärlicher werden, bzw. dass die „ordnungswidrigen" Bestattungen hier, d.h. am äussersten Rand des Gräberfeldes vorkommen. Auf ähnliche Fälle trifft man in verschiedenen Zeitaltern und sie werden gewöhnlich als die „Rückkehr" der Toten verhindernder Aberglauben erklärt, doch kommt auch der Gedanke an andere Möglichkeiten auf (z. B. Strafe). 3 0^ Die nördliche Ausbreitung des Friedhofes und die Superpositionen weisen in der Relation der Siedlungsobjekte darauf hin, dass sich das Gräberfeld auf das Gebiet der verfallenen Siedlungsobjekte ausgedehnt hat (für die tiefgepflügten Schichten sind ebenso wie für die Füllerde der Grubenobjekte allgemein Brandspuren, Holzkohlenreste bezeichnend). Die Siedlungsüberreste weisen jedoch auch auf zeitlich aufeinanderfolgende Phasen hin. Das ans Tageslicht gekommene Fundmaterial besteht in erster Linie aus Keramik, die aber nicht so beschaffen ist, dass sie als Grundlage einer feineren inneren Chronologie dienen könnte. Immerhin lassen die typologischen Beziehungen zwischen dem aus den einzelnen Grubenobjekten und dem aus den Gräbern stammenden Fundmaterial darauf schliessen, dass in diesen Fällen zwischen dem Verfall bzw. dem Verlassen der Objekte und den Bestattungen mit einem grösseren Zeitunterschied nicht gerechnet werden kann. Von den Wohnhäusern können in diesen jüngsten frümittelalterlichen Horizont die mit der Bezeichnung B/2, C/2, R/2 eingereiht werden und wahrscheinlich auch die aufgrund von Fundmaterial weniger umgrenzbaren Objekte A/2, G/2 (Fundmaterial: T. VI. 3; T. Uli. 1; T. XXXIX. 1,4 B/2; T. VI. 4-6; T. XXXIX. 2:C/2\T. XVIII.. 7-12; T. XIX. 1-6; T. UV. 2, 3; T. XL. 8: R/2; T. V. 1-10; T. XXXIX. 2: A/2; T. XXI. 1-10: G/2; bzw. Haus D/4: T. XXXVIII.; aufgrund des Fundmaterialjournals). Die Auflassung der vorstehenden Objekte erfolgte also zur Zeit des Bestehens des Gräberfeldes und das Areal wurde weiterhin nur noch für Bestattungen verwendet. Das Fundmaterial besagt aber, dass eine Gruppe der Objekte in eine frühere Siedlungsphase eingereiht werden kann: ausser den Häusern A und K die Siedlungsobjekte D und XIX (Fundmaterial: T. IV, 1-11: A; T. XXII. 12-14: K\ T. XI. 1-13: D; T. XXVII. 1; T. XXXIX. 11: XIX). Wahrscheinlich gehört auch das Objekt P hierher, die Jüngeren" Gefässscherben stammen aud der oberen Schichte der stark gestörten Steine (Fundmaterial: T. XXVI. 1-5; T. LIII. 3-5). Vergleichen wir nun das im O-Teil des freigelegten Gebietes gewonnene Bild mit dem westlichen Teil (Plan 6.) Auch hier sind Gräber zum Vorschein gekommen, doch hat die Struktur des Gräberfeldes einen anderen Charakter. Von den beiden in der Nähe des S-Randes der Freilegung liegenden Gräbern (51,52) ist anzunehmen, dass sie den SW-Rand der südöstlichen Gräbergruppe bedeuten; der von ihnen gegen O in Erscheinung tretende grössere gräberfreie Platz ist zum Teil durch árpádenzeitliche Objekte (wie das Objekt CCXCIII) erklärbar, dass das als Streufund zum Vorschein gekommene Gefäss (T. XXXII. 1; T. LH. 6:am S-Rand von Objekt CCXCIII) vielleicht aus einem gestörten Grab stammt. 19 m westlich von den Gräbern 51 und 52 zeigte sich das Grab 54 mit einem Skelett in ordnungswidriger Lage, von diesem etwa 10 m gegen N das N-S-gerichtete Grab 53 mit einem Skelett in ähnlicher Lage. Über die Aufgezählten hinausgehend zeichnet sich auch eine Gräbergruppe ab: auf dem NW-Teil des Freilegungsgebietes die Gräber 46, 47, 48, 49, 50 in lockerer Anordnung in 7-11 m Abstand voneinander. Bezeichnend für sie ist neben der NO-SW, O-W (49, 48, 46) und N-S-Orientierung (47) auch die ordnungswidrige Lage der Skelette („Gräber- und Fundkatalog"B; Plan 6; T. L. 4: Grab 46; T. L. 5: Grab 47). Im gestörten Grab 50 hatte man eine Frau (Mat.) und ein Rind begraben (die abgetrennten Gliedmassen des Tieres hatte man auf seinen Kopf gelegt), die Abmessungen des Grabes lassen darauf schliessen, dass die Tote ebenfalls „in ordnungswidriger Lage" (Hockerlage? ) ins Grab gelegt worden sein dürfte (Abb. 7:T. L. 1; vgl. „Gräber- und Fundkatalog" B). Die vorstehend genannten Gräber fallen auf ein Gebiet, wo wir auch frühmittelalterliche Siedlungsobjekte freigelegt haben. Unter diesen drei Wohnhäuser mit Feuerstelle. Die Häuser P/3,F/3 sind von den Gräbern in gewisser Entfernung (8—17 m nach S), das Haus M/3 in der unmittelbaren Umgebung der Gräber 47,46 und 50 in Erscheinung getreten. Das Fundmaterial der Häuser und der gemischte Funktionen erfüllenden Gruben kann zum Teil in eine „archaischere" Gruppe eingereiht werden: Haus M/3, P/3 (Fundmaterial: T. XXII. 1 7 :M/3; T. XXVI. 6-10; T. LIII. 6: P/3),sowie die Siedlungsobjekte CXCVI, CCX, CCXVI, CCXVII, CCIL, (Fundmaterial: T. XXXIX. 13; T. XXXI. 2-7; T. LII. 3). Die aus dem Hause F/3 stammenden Gefässbruchstücke (T. XVII; T. XVIII. 1-6; T. LIV. 1) weisen auf eine jüngere Periode hin; der Haustyp selbst zeigt gewisse Abweichnungen von dem der Häuser M/3, P/3, was aber nicht unbedingt schärfere chronologische Grenzen bedeutet. Jedenfalls reihen wir das Objekt nicht in die durch die Objekte M/3, P/3 repräsentierte Phase ein. Es ist wahrscheinlich, dass die letztgenannten beiden Häuser und die zu ihnen gehörenden Gruben die früheste Phase der frümittelelterlichen Siedlung bedeuten und somit zeitlich den frühen Objekten des bereits erwähnten östlichen Siedlungsteils parallel sind. Hingegen zeigt im NW-Teil der Siedlung das Verhältnis der Gräber zu den Siedlungsobjekten ein anderes Bild. Hier sind nämlich die Bestattungen dem Entstehen der Siedlung vorausgegangen, worauf die Niveauangaben hinweisen sowie der Umstand, dass das Grab 50 durch zwei Gruben, die nach 75