CS. SÓS ÁGNES: ZALAVÁR—KÖVECSES AUSGRABUNGEN 1976—78 . ANHANG. ISTVÁN VÖRÖS KNOCHENFUNDE / Régészeti Füzetek II/24. (Magyar Nemzeti Múzeum Budapest, 1984
V. ZUSAMMENFASSUNG
gabengräber fallen auf den SO-Teil des freigelegten Gebietes. Charakteristisch für diese SO-Gruppe ist, dass die Beigabengrabér und die Gräber ohne Beigaben sich zu voneinander mehr oder weniger entfernten, im Grossen und Ganzen N-S-gerichtete Reihen fügen. Die Skelette sind W-Ö-lich ausgerichtet (bzw. annähernd mit dem Kopf nach W), mit Ausnahme des umgekehrt orientierten Grabes 31. Ihr Ritus war insofern heidnisch, als auch Bestattungen mit Gefässbeigaben vorkamen und als auf dieses Areal Grab 28 (Inf. I) fällt, in das man auch Jungtiere (Rothirsch, Kätzchen, Schwein, vgl. „Gräber- und Fundkatalog" B) gelegt hatte. Auf demselben Gebiet wurden auch frühmittelalterliche, bzw. árpádenzeitliche Siedlungsobjekte freigelegt {Plan 5-6) und wir erhielten mehrere Hinweise darauf, dass von den frühmittelalterlichen einige der Entstehung der Gräber vorausgingen. Von der Südgrenze des freigelegten Gebietes ausgehend: in die Füllerde des Hauses C/2 wurde Grab 30 eingetieft (zerpflügt), vor das Haus A Grab 15 (auf die Frage des im Innern des Hauses zum Vorschein gekommenen Grabes 14 werde ich noch zurückkommen), durch Grab 9 wurden die Objekte XV und W gestört, der Rand des Objektes D/2 wurde beim Ausheben von Grab 16 durchschnitten. Das letztere Grab kann als N—Grenze dieser geschlosseneren SO-Gruppe gelten und mit ihm zusammen Grab 9 bzw. 10, weiters das etwas westlicher freigelegte, in abnormer Lage vorgefundene Skelett 21. Innerhalb des durch die vorgenannten Gräber begrenzten Gebietes zeigte sich auch ein grösseres gräberfreies Gebiet, auf dessen westlichen Teil Objekte aus der Arpädenzeit (Y, F, N) fallen; diese und die ärpädenzeitlichen Streufunde weisen darauf hin, dass hier wahrscheinlich mehrere frühere Gräber vernichtet worden sind. Dennoch kann man zur Zeit der Freilegung im Ostteil des gräberfreien Gebietes auf ein von Vornherein lockeres, für die Randgebiete von Friedhöfen allgemein charakteristisches Gräbersystem schliessen. Nördlich von der durch die Gräber 10—16—21—20—22 begrenzten „Gruppe" sind noch 8 frühmittelalterliche Gräber zum Vorschein gekommen, die wir im Wesentlichen als die die Gruppe abschliessenden Bestattungen ansehen können. Von ihnen wurden Grab 42,43 (zerpflügt) in die Füllerde von Haus R/2 eingetieft, das nördlichste Grab 45 in die Füllerde von Haus G/2, mit Grab 40 wurde der Nordrand des Objektes H/2 geschnitten. Die Orientierung von Grab 40 ist annähernd ost-westlich, weicht also von der für die SO Gräbergruppe bezeichnenden Richtung ab, ebenso wie die der 15-17 m weiter freigelegten Gräber 38 und 39: annähernd S-N; mit Grab 39 war das fundlose Objekt LXXXV gestört worden. In einer Linie mit Grab 39 kam Grab 41 zum Vorschein (W—O), davon südlich wurden die Gräber 42 und 43 (zerpflügt) in die Füllerde von Haus R/2 eingetieft . Ebenfalls innerhalb des Hauses R/2 kam das Skelett 44 zum Vorschein, dessen Lage auf Knebelung hinweist {Abb. 27; T. IL. 2), seine Richtung: annähernd N S. Diese Erscheinung ist mit dem bereits erwähnten, innerhalb des Hauses A freigelegten Grab 14 {Abb. 8; T. XLVIII. 2) vergleichbar; die Richtung des Skeletts, dessen Lage auf Knebelung schliessen Hess, war ebenfalls abweichend (S—N) und in beiden Fällen wurde bei der Aushebung der Gräber das Fussbodenniveau der Häuser geschnitten. In diesen beiden Fällen waren zur Zeit der Bestattung die Häuser noch nicht zerstört und so können zwischen dem Ort und der Art der Bestattung auch gewisse Zusammenhänge bestehen. Auf die Entscheidung der Frage können wir uns zur Zeit nicht einlassen, doch kann erwähnt werden, dass es für Bestattungen im Haus Beispiele gibt (Waldsteppenzone). 2 9 ) E. Chronologische Fragen Zusammenfassend kann über die Zusammenhänge zwischen den Siedlungsüberresten und den Gräbern folgendes gesagt werden. Die Lage der Gräber zeigt, dass in der SO-Gräbergruppe die Bestattungen in erster Linie auf den O und auf den SO—Hang des Hügels bzw. der Insel fielen {Plan 1 und 5): ihre O—Grenze zog sich im Vergleich zu den modernen (1977) Oberflächenverhältnissen zwischen dem Niveau 108,5-109,0 hin, ihre W-Grenze lag vom höchsten, 111,0-wertigen Gebiet etwas westlich. Die S-Grenze der freigelegten Gräbergruppe scheint nicht „natürlich" zu sein und dies mit dem Vorstehenden verglichen scheint es am wahrscheinlichsten, dass wir gegen S, SO auf dem Waldgebiet jenseits der Schneise, die die S-Grenze des freigelegten Gebietes säumt, noch auf die Fortsetzung des Gräberfeldes rechnen können. Auf dem Gebiete der Schneise kamen frühmittelalterliche Gräber nicht zum Vorschein, doch war dieses Gebiet noch vor Beginn der Freilegung so stark abgetieft worden, dass dort befindliche Skelette unbedingt vernichtet wurden (das Sohlenniveau der an der S-Grenze der Freilegung befindlichen Gräber liegt bei 110,58—41, bzw. 110,17—11). Der Umstand, dass auch auf dem Gebiet der die Insel Kövecses in N—S—Richtung durchschneidenden Schneise keine Bestattungen zu beobachten waren, bestärkt die auf die Ausdehnungsrichtung des Friedhofes bezügliche Annahme, aber wenn auch über dem am N-Ende der Schneise erschienenen Haus D/4 Gräber waren, sind sie der Abtiefung der Schneise zum Opfer gefallen (das Sohlenniveau des Hauses D/4 ist 110,31, die des gegen N nächstliegenden Grabes über dem Hause C/2 110,58). Mit anderen Worten: die freigelegte SO—Gräbergruppe ist der NÖ Teil eines Gräberfeldes, dessen am Rande liegende Gräber 74