Körmöczi Katalin szerk.: Führer durch die historische Ausstellung des Ungarischen Nationalmuseums 3 - Vom Ende der Türkenkriege bis zur Millenniumsfeier - Die Geschichte Ungrans im 18.-19. Jahrhundert (Budapest, 1997)

SAAL 14. Dulden, Ausgleich und Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Katalin Körmöczi - Edit Haider)

53. Schmuckgarnitur einer ungarischen Männergala, Wien, 1867 Gyula Andrássy -, die die staatsrechtli­chen Gesetze von 1848 modifizierten und die Pragmatica Sanctio von 1723 umbe­werteten, erkannten einen gemeinsamen Herrscher, gemeinsame Angelegenheiten des Äußern, gemeinsames Kriegswesen und die deren Kosten sichernden gemein­samen Finanzangelegenheiten an. Die bis 1871 tätige Regierung der für den Ausgleich verantwortlichen liberalen, bür­gerlich parlamentarische Prinzipien ver­tretenden Deák-Partei betrachtete den Aus­bau der von den Ausgleichsgesetzen ga­rantierten Selbstverwaltung, der Regie­rungs- und Verwaltungsorgane und die Fortsetzung der mit 1848 begonnenen bür­gerlichen Umgestaltung als ihre Aufgabe. „Wenn die Monarchie etwas werden will, muß sie hier wie dort konstitutionell wer­den" - bekannte Graf Gyula Andrássy. Nach dem Ausgleich und der Krönung wurden jene Gesetze geschaffen, welche die Grundvoraussetzungen der bürgerli­chen und konstitutionellen Einrichtung sicherten. Den Fragenkreis der staatlichen Souveränität klärten das auch die Selbst­verwaltungsrechte garantierende kroatisch­ungarische Ausgleichsgcsetz und das Ge­setz über die Union mit Siebenbürgen. Die Grundthesen der bürgerlichen Men­schenrechte wurden durch das Gesetz über die Gleichberechtigung der Nationa­litäten und die Gesetze über die Rechts­gleichheit der religiösen Konfessionen, die bürgerliche Gerichtsbarkeit und den staatlichen Pflichtunterricht in der Volks­schule garantiert. Über dem 1867 geschaf­fenen Werk, der Staatsformation mit zwei Zentren, regiert das nun auch nach unga­rischem Staatsrecht anerkannte Königs-

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