Körmöczi Katalin szerk.: Führer durch die historische Ausstellung des Ungarischen Nationalmuseums 3 - Vom Ende der Türkenkriege bis zur Millenniumsfeier - Die Geschichte Ungrans im 18.-19. Jahrhundert (Budapest, 1997)
SAAL 14. Dulden, Ausgleich und Aufschwung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Katalin Körmöczi - Edit Haider)
53. Schmuckgarnitur einer ungarischen Männergala, Wien, 1867 Gyula Andrássy -, die die staatsrechtlichen Gesetze von 1848 modifizierten und die Pragmatica Sanctio von 1723 umbewerteten, erkannten einen gemeinsamen Herrscher, gemeinsame Angelegenheiten des Äußern, gemeinsames Kriegswesen und die deren Kosten sichernden gemeinsamen Finanzangelegenheiten an. Die bis 1871 tätige Regierung der für den Ausgleich verantwortlichen liberalen, bürgerlich parlamentarische Prinzipien vertretenden Deák-Partei betrachtete den Ausbau der von den Ausgleichsgesetzen garantierten Selbstverwaltung, der Regierungs- und Verwaltungsorgane und die Fortsetzung der mit 1848 begonnenen bürgerlichen Umgestaltung als ihre Aufgabe. „Wenn die Monarchie etwas werden will, muß sie hier wie dort konstitutionell werden" - bekannte Graf Gyula Andrássy. Nach dem Ausgleich und der Krönung wurden jene Gesetze geschaffen, welche die Grundvoraussetzungen der bürgerlichen und konstitutionellen Einrichtung sicherten. Den Fragenkreis der staatlichen Souveränität klärten das auch die Selbstverwaltungsrechte garantierende kroatischungarische Ausgleichsgcsetz und das Gesetz über die Union mit Siebenbürgen. Die Grundthesen der bürgerlichen Menschenrechte wurden durch das Gesetz über die Gleichberechtigung der Nationalitäten und die Gesetze über die Rechtsgleichheit der religiösen Konfessionen, die bürgerliche Gerichtsbarkeit und den staatlichen Pflichtunterricht in der Volksschule garantiert. Über dem 1867 geschaffenen Werk, der Staatsformation mit zwei Zentren, regiert das nun auch nach ungarischem Staatsrecht anerkannte Königs-