Patay Pál: Kupfzerzeitleiche Siedlung von Tiszalúc. (Inventaria Praehistorica Hungariae 11; Budapest, 2005)

2. Die Siedlung - 2.1. Umzäunung

und diesem folgend wieder eine Pfostenspur von 40 cm auf der Oberfläche des Untergrundes abzeich­neten. Von diesen durchschnitt der Umzäunungsgra­ben die beiden südlichen Pfostenspuren, so daß diese früher als er waren, doch ließ sich nicht entscheiden, ob sie zur an dieser Stelle befindlichen jungstein­zeitlichen Siedlung gehörten oder eventuell aus der kupferzeitlichen stammten, aus einer Zeit vor der Aushebung des Grabens (Abb. 13). Für die Zeit der Umzäunung liegen folgende Anga­ben vor: Der Graben durchquert Grube 473/A und 473/J3, die aufgrund der in ihnen gefundenen Ton­scherben der Alföld-Linienbandkeramik jungstein­zeitlich sind. In letzterer Grube lag auch das jungstein­zeitliche Grab B12. Dagegen schnitten den Graben Grube 299/A, 374/A und 502/A, die aufgrund ihrer Funde frühbronzezeitlich sind. 51 Ebenfalls frühbron­zezeitlich war Grube 334/A, deren Muschelschicht in der Linie des Umzäunungsgrabens nicht unterbro­chen wurde. Aber den Graben durchschnitt auch die große Grube 382/D mit Gefäßfragmenten der Bole­raz-Kultur. Aufgrund dessen entstand die Umzäunung nach der Mitte der Jungsteinzeit und vor der Spätkupferzeit. Somit kann sie nur zeitgleich mit den Funden der Hu­nyadi halom-Kultur vom Ende der Hochkupferzeit sein. Dies allerdings folgt von vornherein auch daraus, daß die Umzäunung jenes Gebiet umfaßt, in dem sich die Ge­bäudespuren der Siedlung befinden. Und die über­wiegende Mehrheit der Keramikfunde stellt eben die Hinterlassenschaft der Hunyadi halom-Kultur dar. Folg­lich können die Gebäude nur von der Gemeinschaft die­ser Kultur am Ende der Hochkupferzeit errichtet worden sein. 52 Auch die Details scheinen dies zu bestätigen. Es fanden sich Gruben mit ausschließlich Kera­mik aus der Hunyadi halom-Kultur, die also von der Gemeinschaft dieser Kultur ausgehoben worden waren, auch außerhalb der Umzäunung (Grube 427/A, 305/A, 299/C und 328/A), woraus zu folgern ist, daß die Umzäunung erst nach der Niederlassung errichtet wurde. Denn es ist schwer vorstellbar, daß man außen, unmittelbar neben ihr, aber 60-80 m vom Tor entfernt nach Lehm gegraben oder Lager­gruben angelegt hätte. 53 Abb. 14 Detail des Siedlungsgrundrisses mit der unvollendeten Umzäunung 50 Rinderschädel Kamen auch in Grube 163/a, 239/a und 313/A vor, eine Rinderwirbelsäule und daneben Metacarpus samt den Karpalknochen noch in Grube 174/b. SZATHMÁRI 1999, 65, 67 52 Die jungsteinzeitlichen, spätkupferzeitlichen und frühbron­zezeitlichen Funde fanden sich nur verstreut und auch nicht 51 53 auf dem gesamten Gebiet der Siedlung. Und aufgrund der erneuten Grabungen von Hargita Oravecz wissen wir, daß ein bedeutender Teil der jungsteinzeitlichen Siedlung außer­halb der Umzäunung hegt. Siehe S. 50

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