KOZÁKY ISTVÁN: A HALÁLTÁNCOK TÖRTÉNETE II. / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 5. (Budapest, 1944)
I. Die „Contemptus-Mundi"-Literatur
Abb. 30. Rosenkranzkugeln mit „Memento mori"-Darstellungen. Ein Ansatz zu Vadomoribildern. 1 ZWEITER TEIL DIE MITTELALTERLICHE LEHRHAFTE LITERATUR UND DER TOTENTANZ I. Die „Contemptus-Mundi"-Literatur 1. Theoretische Einstellung zum Todesproblem und die „Memento-Mori"-Ermahnungen Nach der mystischen Auffassung des Mittelalters ist also das Kreuz, bzw. Christus selbst, jener „Eckstein", auf welchen der „cubus symphonicus", der „Würfel des Alls" aufgebaut wurde. Dieser „Eckstein" ist es, auf den man die Stelle Psalm 117, Vs. 21—22 bezogen hatte : „Lapis quem reprobaverunt aedificantes". . , 2 Aus diesem „Lapis Angularis" entstand im grossen Weltkreislauf das All und zu diesem „Eckstein" kehrt alles wieder zurück. Die deutsche Mystik hat auch den Tod von diesem Standpunkte aus betrachtet : er einigt die minnende Seele mit Gott, und in ihm mit dem absoluten Wertbegriffe der „Heiligkeit". . . Nach einer Aussage Burckhardts ist „Das Wesen der Geschichte die Wandlung" , 3 somit hatte ich recht, wenn ich schon im ersten Bande meiner GTT aus dem augustinischen Satze ausging : Vita mutatur, non tollitur . . . Diesen Grundsatz brachte nämlich auch 1 Phot, nach Weber-Holländer, Des Todes Bild. Berlin 1923. S. 239-240, Fig. 115. 2 Vgl Matth. 2142. 3 Vgl. Rehm, Der Todesgedanke in der deutschen Dichtung vom Mittelalter bis zur Romantik. Halle a. d. S. 1928 S. 7. Augustinus zur Geltung, als er vier Arten des Todes unterschied. Der „erste Tod" ist nach ihm freilich der körperliche Tod, „mors corporis". Der „zweite Tod" ist der „Tod der Seele", mors animae", wenn diese sich nach dem leiblichen Tod als zeitliche Strafe von Gott trennt. Dieser „zweite Tod" berührt die Gerechten nicht, da sie nach dem „ersten Tod" sogleich „zum ewigen Leben übergehen" („transiretur ad vitam aeternam") ... Sie werden aber auch von den übrigen zwei Todesarten nicht ereilt !... Die „dritte Todesart" ist der „ewige Tod", „mors aeterna", — dieser Tod wird im Jüngsten Gericht dem Sünder gerichtlich verhängt und besteht in der „ewigen Höllenpein". Endlich nennt Augustin noch eine „vierte Todesart": den „geistlichen Tod", d. h. die völlige Scheidung der Seele von Gott schon vor dem leiblichen Tod durch ein sündhaftes Leben. 4 Somit ist also nach Augustin das Leben ein „cursus ad mortem" 5 und in seinen „Confessiones" spricht er von einem „lebenden Tod"... Ähnliche grundsätzliche 4 Vgl. Rehm. a. a. 0. S. 22-23. 5 Vgl. Rehm. a. a. 0. S. 27.