Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)

Résumé

befestigt hatte, änderten sich die Interessen der Grundherrn. Sie trachteten schon danach, derDorfgemeinschaft Schranken zu setzen und sie inAuflösung zu bringen. Der eine Grund war dafür, dass sie unwillig die Widerstandskraft der bäuerlichen Zusammenhaltung zu spüren begannen. Zum andern waren sie immer weniger geneigt, sich damit abzufinden, dass sich die Gemeinschaft zwischen ihnen und ihren einzelnen Untertanen stelle und dass es von der Gemeinschaft abhänge, wieviel an Acker und Wiese — und zwar eventuell in einem sich jährlich verändernden Ausmass — einem jeden Bauern zufallen sollte. Der Grundherr wollte schon unmittelbar bis zu seinen einzelnen Untertanen hinuntergreifen, sie einzeln in die Hände nehmen und so eine feste Basis seines Einkommens sichern. Vieler­orts ging er also dazu über, die Lasten auf die einzelnen Bauern aufzulegen; als Grundlage nahm er anfangs an, was ortsüblich war und am geeignetsten schien: stellenweise noch die Anzahl der „szilaj" gehaltenen Rinder, zumeist aber die Zahl der Zugochsen. Immerhin bedeutete das noch eine ziemlich labile Grundlage; um ein festes, im voraus berechenbares Einkommen zu erzielen, ging er zum System der mit Seil gemessenen Feldstücken, dann zur Einführung der Bauernhufe über, seine Untertanen ein für allemal, unabänderlich in die Kategorien der Voll-, Halb- usw. Hübner, der Kleinhäusler und Einlieger (Kätner ohne Hausbesitz) schachtelnd. Das bedeutete zugleich, dass die grundherrlichen Dienste und Abgaben nunmehr nicht der Viehhaltung, sondern im wesentlichen dem Ackerbau gemäss bemessen wurden. Jedenfalls kam darin das stufenweise Vordringen des Ackerbaus in einem ausserordent­lich übertriebenen und übereilten Masse zum Ausdruck (die staatliche Besteuerung blieb nicht ohne Grund bei der Berücksichtigung von Viehbestand samt Ernteertrag). Auch die schroffen, mit Anspruch auf Endgültigkeit gefassten Kategorien der Hufenverfassung entsprachen dem bildsamen, in steter Auf- und Abwärtsströmung begriffenen Zustand der Bauerngesellschaft grösstenteils nicht. Die konkrete soziale Wirklichkeit Hess sich nicht zwischen undurchdringliche Scheidewände zwingen, sie brach die auf prinzipieller Ebene abgesteckten Schranken immer wieder durch. Das hiesige Landvolk, das noch Traditionen einer ungebundeneren Vergangenheit bewahrte, sah sich auch von der Gesellschaft der freien Menschen durch keine undurchdringbare Wände getrennt : es gab „ledige" Leute (delitescentes) , die weder eine Fronbauer-Gebundenheit auf sich nehmen wollten, noch als Knechte (bei dem Grundherrn oder bei einem reichen Bauern) zu dienen geneigt waren. Zur nächsten Schicht gehörten, denen statt Staatssteuer Taxen auferlegt wurden : Adlige, die auf einer Bauernhufe ihr Leben fristeten, sogenannte libertini, die von der Ge­bundenheit der Hörigen befreit wurden, dann Griechen (d. h. aus der Türkei gekommene Handelsleute), Juden, ferner Handwerker und Kaufleute, die von ihrer Beschäftigung lebten. Dann folgen die eigentlichen Hübner und Kleinhäusler (sowie Einlieger), darunter auch Gewerbsleute, die sich zur Zeit der Feldarbeit zu Ackerbauern umwandelten. Da die Hufenverfassung an den meisten Orten noch nicht eingeführt wurde, war der Begriff des Hübners grösstenteils unbekannt und wurde der Bauer mit Sechsochsengespann oder mit Ackerstücken von der Breite von drei Seilen bloss künstlich mit dem Vollhüfner iden­tifiziert. Anstatt inquilini mit und ohne Hausbesitz war vielmehr der Begriff des inquilinm mit und ohne facultas gebräuchlich. Darin kam wiederum die lebendige innere Kapillarität der Bauerngesellschaft zum Ausdruck: wenn sich der Kleinhäusler eine facultas (d. h. Zugvieh) verschaffte, so wurde ihm von der Dorfgemeinschaft Feld zugeteilt und begann er zum Hübner emporsteigen. Letzterer dagegen, wenn er seine Zugochsen verloren oder veräussert und sich keine andere dafür verschaffen hatte, blieb aus der nächsten Feldzu­teilung aus. Und da vielerorts noch der veränderliche und unbeschränkte Viehbestand die Grundlage der sozialen Einstufung bildete, nahm die Dorfgesellschaft eine sehr breite, viel­fältige und fein abgestufte Skala ein. Es waren auch einerseits arme Leute ohne Produktions­mittel, andererseits reiche Bauern mit 10 bis 18 Ochsen zu finden, ohne dass in einem oder

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