Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)

Résumé

aus den Landeskonskriptionen von 1715, 1720 und 1728, sowie aus der Steuerliste von 1760 entnommenen statistischen Angaben und die Nennung der Grundherren den Text der Bauernäusserungen ein. In unserer einführenden Studie nahmen wir auch diese Daten in Betracht, indem wir kurz die wichtigste Lehre aus den veröffentlichten Bauernaussagen zu ziehen trachteten. Es waren in erster Linie quellenkritische Erwägungen, die für die Wahl des genannten Gebietes sprachen. Das Komitat Pest-Pilis-Solt wurde erst acht Jahrzehnte vor dem Lautwerden der Bauernaussagen vom anderthalb Jahrhunderte dauernden Türkenjoch befreit. Die übergebliebene Bevölkerung hat schon unter der Türkenherrschaft in Bezug auf das Verhältnis zum Grundherrn ein ungebundeneres Leben geführt, als der Leibeigene im westlichen und nördlichen, d. h. Habsburg-Ungarn. Dann folgte das bewegte Viertel­jahrhundert des Befreiungskrieges und des Freiheitskampfes unter Franz II. Rákóczi, wann auch die noch gebliebene Verfassung auflockerte. Die Bevölkerung strömte fort­während von dem von Türkenherrschaft freigebliebenen Gebiet in die befreiten, zerstört und entvölkert liegenden Landesteile und da, den Neuansiedlern zustehende Immunität nutzbar machend, von einem Ort zum anderen ; es entstand eine wahrhaftige bäuerliche Wanderbewegung. Die Lage des Volkes gestaltete sich umso mehr ungebunden, als die Bodenansprüche der Herren, die, sich auf ihre alten Rechte berufend, in den zurück­gewonnenen Gebieten wieder Grundbesitzer werden wollten, von der commissio neoacqui­stica streng überprüft wurden. So verging mehr oder weniger ein ganzes Menschenalter, ohne dass die Bevölkerung, die ohnehin erst nach und nach ortsässig wurde, eine unmittel­bare grundherrliche Obrigkeit gesehen hätte. Dem Grundherrn schien erst vom zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts an, im früher türkischen Gebiet genügende Sicherheit und Fundierung dazu gegeben zu sein, um auf ihre schon endgültigen Besitzungen zu übersiedeln und dort ihre Obrigkeit zu befestigen. Und erst von den 1730er Jahren an versuchten sie — angeregt von der Kriegskonjunktur — die Gutswirtschaft einzuführen und die Bauern in Leibeigenschaft zu versetzen, was sich in den vom Türkenjoch freigebliebenen Landesteilen bereits im 16-17. Jahrhundert vollzogen hatte. So konnte das Bauerntum in unserem Gebeit noch etliche Elemente seines früheren ungebundeneren Lebens bis zu den 1760er Jahren bewahren, und sich — unter milderem Druck stehend — mit grösserer Freiheit über die sein Schicksal gestaltenden Faktoren äussern. Die inhaltsreichen, mit lebendiger Detaillierung vorgetragenen Aussagen der vorliegenden Gemeinden des Komi­tats Pest bezeugen, dass das hiesige Volk die sich darbietende Möglichkeit einer Äusserung gerne ergriff. Andererseits hatten auch die Grundherren dieser Gegend weniger Grund, ihre Unter­tanen im voraus dazu zu bewegen, gewisse belastende Tatsachen zu verschweigen und ihre Aussagen in milderem Ton zu halten. Da sich hier Macht und Eigenwirtschaft der Grundherren relativ spät entfaltete, lebte das Bauerntum in einer günstigeren Situation im Vergleich zum Landesdurchschnitt: es besass hier grössere Grundstücke und hatte relativ mildere Lasten zu tragen. So hatten die Grundherren in dieser Gegend weniger zu bemänteln. Es trug aber auch ein anderer Umstand dazu bei, dass im allgemeinen eine vorhergehende Beeinflussung der Bauern nicht erfolgte. (Nur in zwei grossen Domänen deutet auf derartiges hin, dass die Dörfer das Wohlwollen des Grundherrn hervorheben und zwar mit einer in ähnlicher Weise wiederholender Formulierung, doch auch mit konkretem Beweismaterial.) Die Urbarialregelung kam'nämlich im Komitat Pest relativfrüh an die Reihe, als die Mehrheit der Grundherren die grundlegende Bedeutung der Bauern­aussagen für die ganze Regelung noch nicht ermessen konnte. So wurde nicht bloss eine vorangehende Beeinflussung beseitigt : auch nachträglich, bei der Protokollierung erlitt keinen wesentlichen Abbruch, was das Bauernvolk zu sagen hatte. Die Komitatsherren waren nämlich der Zuversicht, dass sie sich, die dortige spezielle

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